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Fahren gegen die Einbahnstraße

Verfasst: 06.04.2010 20:39
von danyo
Hallo liebes Forum,
gestern wurde ich von der Rennleitung angehalten.
Da unsere Stadt nur so mit Einbahnstraßen gepflastert ist, haben wir viele dieser Schilder hier:
Bild

Die Rennleitung meinte:
Sie haben ein Nummernschild und dürfen hier nicht lang fahren!
Die Nummernschildgeschichte wird uns noch lange nachhängen, ich weiss!

Meines Erachtens ist das doch aber eine Fahrbahn ?!
Die Cops waren sich selber nicht sicher und ich wollte mich an dem schönen Ostermontag auch auf keine Diskussion einlassen, zumal ich die Mobilitätshilfeverordnung nicht mitgeführt habe.

Was meint Ihr?

Gruß

Daniel

Re: Fahren gegen die Einbahnstraße

Verfasst: 06.04.2010 21:02
von mondi
Von solchen Straßen gibts in Karlsruhe auch jede Menge. Ich bretter da immer fröhlich rein.
Bis jetzt hat auch noch keiner gemeckert.

Ein bissel komisch fühl ich mich aber schon, wenn da steht:

NUR FÜR FAHRRÄDER OHNE MOTOR

mmmmh, denn davon hab ich ja sogar zwei.....

aber ich geh einfach mal davon aus, die wollen Lärm, Benzin und Öl fernhalten, und nicht mich.

Also, nächstes Mal die Verordnung dabei haben, und nen Präzedenzfall schaffen!!! :book2: Okay? ;-)

Gruß, Micha.

Re: Fahren gegen die Einbahnstraße

Verfasst: 06.04.2010 21:43
von ViperGTS
Ein "Fahrrad" ist der Segway wohl eher nicht...und gesperrt ist durch das Schild "alles" andere... :book2:
:mrgreen:
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalo ... Kat200.htm

Re: Fahren gegen die Einbahnstraße

Verfasst: 07.04.2010 03:57
von YAWGES
Hallo Daniel,

"Mit Mobilitätshilfen darf in Einbahnstraßen nicht gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung gefahren werden, wenn das für Fahrräder zugelassen ist"

aus:
http://www.segway.de/pdf/polizei_verkeh ... _Nov09.pdf

Grüße Gerhard

Re: Fahren gegen die Einbahnstraße

Verfasst: 07.04.2010 07:15
von mondi
Mist.... da werd ich wohl in Zukunft ein schlechtes Gewissen haben, wenn ich da durch fahr :oops:

Hättest Du das nicht nicht kleiner schreiben können, damit man es nicht gleich beim ersten Mal versteht? ;-)


Aber schon ein interessaner Artikel!

Vlt. wär es in Zukunft besser nicht noch weitere Regelungen auszugraben, was wir alles nicht dürfen! :mrgreen:

Gruß,
Micha.

Re: Fahren gegen die Einbahnstraße

Verfasst: 07.04.2010 08:30
von Brummbaer
Ach ihr armen I2 Fahrer... ;-) Ich weiche dann, dank Ausnahmegenehmigung, auf den Bürgersteig aus...

Re: Fahren gegen die Einbahnstraße

Verfasst: 01.06.2011 14:30
von MacGoof
Auch wenn der Beitrag schon etwas älter ist, noch eine Spezialfrage dazu: Wir haben in unserem schönen Örtchen einen Radweg, der über eine Kreuzung führt, wo normalerweise nur rechts und links abgebogen werden darf. Der Radweg führt aber garadeaus und endet in einer Einbahnstraße, die ich dann damit entgegen der Fahrtrichtung befahre. Da ich ja aber angehalten bin, Radewege zu benutzen, wie ist da die rechtliche Lage ?