Bundesweite Zulassung, es ist zum Heulen !

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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Rambo09
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Bundesweite Zulassung, es ist zum Heulen !

Beitrag von Rambo09 »

Hallo Segfreunde,

habe meinen i2 am Freitag beim TÜV gehabt bzgl. Abnahme, 153.70 bezahlt :shock1: und wollte heute Morgen nur noch zur Zulassungsstelle in Göppingen / BaWü meinen 2 Seggi anmelden, da der erste ja eine
Ausnahmegenehmigung vom Regierungspräsidium Stuttgart hat, mit 6 km/h

Als erstes hat mich die Sachbearbeiterin dumm angeschaut und ihren Vorgesetzten geholt, dieser hatte schon von den Seggi´s gehört wollte mir aber unbedingt nicht den Stempel für die Zulassung geben, hat sich in Außreden gelfüchtet, das dieses Gerät nicht die gesetztlich STVZO Vorschriften erfüllen würde und er sich zuerst mit dem Regierungspräsidum in Stuttgart in Verbindung setzen muß bzgl. der Zulassung, meinen Einwand das es hier nichts mehr zu Recherchieren gibt sondern eine einheitliche Regelung getroffen wurde hat dieser A**** nicht gelten lassen, ich hätte ihn am liebsten über den Tisch gezogen :blinkb2:

Ich versuchte ihn dann zu einer Stellungnahme zu bewegen ob die Zulassung noch diese Woche stattfinden kann, er gab mir darauf aber keine klare Antowrt, ich bin darauf frustriert abgezogen und habe meinen Seggi einfach schwarz heimgefahren, jetzt darf ich warten bis der gnädige Herr Zeit und Lust hat meinen Seggi abzusegnen oder wie kann ich das ganze beschleunigen :-??

Soll ich ihn verhauen :auaaua: oder zu kreuze kriechen :flehann: :flehann: :flehann:

Gruß Rambo
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Beitrag von Forwarder »

Hallo Rambo,

such Dir einfach 'ne neue Zulassungsstelle, hab ich hier auch gemacht. In Hürth haben die zwei Wochen gebraucht, um mich anzurufen und mir mitzuteilen, dass ich jetzt die Betriebserlaubnis haben kann. Nur - da hatte ich die schon zwei Wochen! Köln-Poll via á vis dem TÜV war so nett, das für € 10,20 in fünf Minuten zu erledigen. Jetzt können die in Hürth Ihren "Präzedenzfall" an einem anderen Idioten ausprobieren.
Gruß aus Hürth
Martin
Rambo09
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Beitrag von Rambo09 »

Ich würde ja auch gerne die Zulassungsstelle wechseln, leider ist das die einzigste weit und breit erst wieder in Esslingen oder Stuttgart gibt es eine und die sind für mich nicht zuständig. :blinkb2:
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Beitrag von Forwarder »

Rambo,

es gibt hier keine "Zuständigkeiten". Das gibt es nur, wenn Du ein Kennzeichen für ein Aut oder Motorrad brauchst. Die Betriebsgenehmigung ist davon unabhängig - genau wie der TÜV. Ich würde mich an Deiner Stelle in's Auto setzen und die nächste Stelle anfahren. Wenn's da nicht geht, wieder eine weiter, bis das erledigt ist.
Gruß aus Hürth
Martin
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Beitrag von Rambo09 »

Danke für diese Info, werde mir morgen meine Papiere holen und nach Esslinen fahren, auf ein neues :mrgreen:
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Beitrag von Forwarder »

...dann berichte mal, wie das ausgegangen ist, das interessiert hier sicher viele.
Gruß aus Hürth
Martin
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Beitrag von Speedy »

Forwarder hat geschrieben:Rambo,

es gibt hier keine "Zuständigkeiten". Das gibt es nur, wenn Du ein Kennzeichen für ein Aut oder Motorrad brauchst. Die Betriebsgenehmigung ist davon unabhängig - genau wie der TÜV. Ich würde mich an Deiner Stelle in's Auto setzen und die nächste Stelle anfahren. Wenn's da nicht geht, wieder eine weiter, bis das erledigt ist.
Also auf meinem TÜV Gutachten steht groß obendrüber, dass ich mir das Ding bei der für meinen Wohnort zuständigen Zulassungsstelle abstempeln lassen muss um die Betriebserlaubnis zu erlangen...

Grüße

Helmut
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Beitrag von Rambo09 »

Hallo Speedy

du hast leider Recht, steht bei meiner auch drauf :-??
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Beitrag von Forwarder »

..und warum lässt sich Köln-Poll dann dazu herab, obwohl ich in Hürth wohne und die in Hürth keinerlei Peilung hatten?
Nochmal: Freitag Mittag Versuch in Hürth - null Ahnung, vertröstet (zwei Wochen - dann Telefonat - geht!)
Samstag Köln Poll - nur normale Geschäfte keine - Segways, vertröstet auf Montag.
Montag 5 Minuten und € 10,20 später hatte ich meine Betriebserlaubnis. Passiert im April 2009.
Gruß aus Hürth
Martin
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Ralpax
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Beitrag von Ralpax »

Im April war die Welt noch in Ordnung ;-)
Seitdem es die Bundesweite Zulassung gibt, muß doch jeder Segway zum TÜV um eine Einzelabnahme nach §21 durchzuführen. Die alte Zulassung bis 2010 (in NRW) ist doch nicht mehr gültig.
oder??????? :-??

MfG.
Ralpax
Der Segway ist die Antwort auf die Frage aller Fragen.
Aber... wie war nochmal die Frage???
Speedy
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Beitrag von Speedy »

Forwarder hat geschrieben:..und warum lässt sich Köln-Poll dann dazu herab, obwohl ich in Hürth wohne und die in Hürth keinerlei Peilung hatten?
Möglicherweise weil Hürth auch Kölner Kennzeichen ausgibt? Bitte nicht steinigen, falls dem nicht so ist... :gngngn:
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Beitrag von Forwarder »

Nö, hier wird nicht gesteinigt.
Aber in Hürth bekommt man Kennzeichen für den Rein-Erft-Kreis - sprich BM (Bergheim als Kreisstadt) und in Köln werden die mit dem -K- ausgegeben.
Dass ich jetzt neu zum TÜV muss, ist mir neu, die geltende Genehmigung läuft bis Ende 2010 - erteilt vor dreieinhalb Monaten. Das kann doch nicht alles Makulatur sein, bloß weil eine Handvoll Politiker sich mal über irgendwas einig sind - bis auf ein paar ganz unwichtige Detailfragen, die hier ja doch niemanden interessieren und lediglich rund 2.000 Postings bewirkt haben???
Gruß aus Hürth
Martin
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Beitrag von Ralpax »

Forwarder hat geschrieben: Dass ich jetzt neu zum TÜV muss, ist mir neu, die geltende Genehmigung läuft bis Ende 2010 - erteilt vor dreieinhalb Monaten. Das kann doch nicht alles Makulatur sein, bloß weil eine Handvoll Politiker sich mal über irgendwas einig sind - bis auf ein paar ganz unwichtige Detailfragen, die hier ja doch niemanden interessieren und lediglich rund 2.000 Postings bewirkt haben???
In der alten Einzelzulassung vom TÜV steht: Gültig nur in Verbindung mit der Ausnahmegenehmigung.
Und diese Ausnahmegenehmigung ist seit der Bundesweitenzulassung ungültig!
Also ist die TÜV Einzelabnahme nun auch nicht mehr gültig.
oder???

MfG.
Ralpax
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Aber... wie war nochmal die Frage???
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Beitrag von Forwarder »

Ralpax,

wo steht geschrieben, dass die Ausnahmegenehmigung bis 2010 jetzt nicht mehr gültig ist?
Es kann doch nicht Ziel der Politik und der bundesweiten Zulassungsvereinbarung sein, dass alle bisher geltenden Betriebserlaubnisse nun plötzlich durch neue, erforderliche Behördengänge abgelöst werden sollen - die dazu noch komplizierter geworden sind, weil die TÜV's nun die Welle machen - und nun null und nichtig sind. Was soll das für eine bundesweite Regelung sein, die alle bisher legal angemeldeten Segways plötzlich zu unerlaubt daher fahrenden Geräten abstempelt?
Ich denke, die Politik sollte sich hier mal klar positionieren und es muss Klarheit her. Hier wird doch nur interpretiert, jeder gibt ein Wenig Halbwissen weiter, niemand ist da, der klare Auskünfte geben kann. Rechtssicherheit ist ein Fremdwort und es wird zitiert und zitiert und niemand - auch nicht diejenigen, die eigentlich durch eine bundeseinheitliche Regelung Lücken schließen wollten, blicken mehr durch, wer nun was darf und was nicht.
Ich rege an, einen Verband der Segwayfahrer in's Leben zu rufen - mit dem müssen sich dann die Politiker, die den ganzen Wirrwarr verursacht haben, an einen Tisch setzen und endlich etwas schaffen, der jedem - aber auch wirklich jedem - Klarheit verschafft. Ich finde die Situation unerträglich und - sorry für die jetzt glücklichen - ich wäre froh, wenn die bundeseinheitliche Regelung nicht gekommen wäre, dann wüsste ich jetzt, was Sache ist.
Gruß aus Hürth
Martin
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Beitrag von segman1 »

hallo Leute, ich sehe das so: wer bisher seinen Segway zugelassen hat, hat auch 1. die Sondergenehmigung,2. die TÜV-Abnahme und 3. den Stempel für 11,- Euro vom Strassenverkehrsamt. Wenn jetzt für eine Zulassung keine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, ist es mir doch egal, ob die Vorhandene ungültig ist, denn ich benötige sie ja nicht mehr. Es erhebt sich nur die Frage, ob die Tüv-Prüfung noch einmal gemacht werden muss, weil nun eventuell die Zulassungselemente, wie Licht und Kennzeichen nun anders angebracht sein müssen. Ich habe das noch nicht geprüft und mein Kennzeichen ist und bleibt vorne. Sollten sich die Zulassungselemente neuerdings woanders befinden müssen, schraubt man es eben dahin und gut ist. Wie seht Ihr dass?
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Great.Lion
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Beitrag von Great.Lion »

Rambo09 hat geschrieben:Hallo Segfreunde,

habe meinen i2 am Freitag beim TÜV gehabt bzgl. Abnahme, 153.70 bezahlt :shock1: und wollte heute Morgen nur noch zur Zulassungsstelle in Göppingen / BaWü meinen 2 Seggi anmelden, da der erste ja eine
Ausnahmegenehmigung vom Regierungspräsidium Stuttgart hat, mit 6 km/h

Als erstes hat mich die Sachbearbeiterin dumm angeschaut und ihren Vorgesetzten geholt, dieser hatte schon von den Seggi´s gehört wollte mir aber unbedingt nicht den Stempel für die Zulassung geben, hat sich in Außreden gelfüchtet, das dieses Gerät nicht die gesetztlich STVZO Vorschriften erfüllen würde und er sich zuerst mit dem Regierungspräsidum in Stuttgart in Verbindung setzen muß bzgl. der Zulassung, meinen Einwand das es hier nichts mehr zu Recherchieren gibt sondern eine einheitliche Regelung getroffen wurde hat dieser A**** nicht gelten lassen, ich hätte ihn am liebsten über den Tisch gezogen :blinkb2:

Ich versuchte ihn dann zu einer Stellungnahme zu bewegen ob die Zulassung noch diese Woche stattfinden kann, er gab mir darauf aber keine klare Antowrt, ich bin darauf frustriert abgezogen und habe meinen Seggi einfach schwarz heimgefahren, jetzt darf ich warten bis der gnädige Herr Zeit und Lust hat meinen Seggi abzusegnen oder wie kann ich das ganze beschleunigen :-??

Soll ich ihn verhauen :auaaua: oder zu kreuze kriechen :flehann: :flehann: :flehann:

Gruß Rambo




Hallo Rambo,

was willst Du ?
Ausnahmegenehmigung ? Warum ?

Du willst sicher eine BETRIEBSERLAUBNIS.
Um diese zu bekommen sollte das §21 Gutachten des TÜV und danach eine Betriebserlaubnis (stellt die Zulassungstelle aus) reichen.

Grüße (mit Betriebserlaubnis)
Great.Lion
Rambo09
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Beitrag von Rambo09 »

So, war Heute unterwegs habe mich vorab telefonisch informiert zuerst in der Zulassungsstelle Esslingen a.N. und danach in Stuttgart und bin bei beiden Zulassungsstellen abgeblitzt, ich muss bei meiner Zulassungsstelle in Göppingen die Betriebserlaubnis holen :gngngn:

Das ganze sieht jetzt leider so aus, das ich warten muß, nur wegen der dummen Betriebserlaubnis, somit kann ich nur den einen zugelassenen Segway mit 6 km/H fahren und der neue i2 muß in der Garage bleiben.

Daher meine Frage, was passiert wenn ich jetzt trotzdem Fahre, kann ich mich doch ein Bußgeld einfangen, weiß jemand wie hoch ? Punke ? oder nur Ordnungswidrigkeit :-?

frustrierte Grüße aus der Provinz :arrow: :schnrach:
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Beitrag von s2coupe »

Rambo09 hat geschrieben:So, war Heute unterwegs habe mich vorab telefonisch informiert zuerst in der Zulassungsstelle Esslingen a.N. und danach in Stuttgart und bin bei beiden Zulassungsstellen abgeblitzt, ich muss bei meiner Zulassungsstelle in Göppingen die Betriebserlaubnis holen :gngngn:

Das ganze sieht jetzt leider so aus, das ich warten muß, nur wegen der dummen Betriebserlaubnis, somit kann ich nur den einen zugelassenen Segway mit 6 km/H fahren und der neue i2 muß in der Garage bleiben.

Daher meine Frage, was passiert wenn ich jetzt trotzdem Fahre, kann ich mich doch ein Bußgeld einfangen, weiß jemand wie hoch ? Punke ? oder nur Ordnungswidrigkeit :-?

frustrierte Grüße aus der Provinz :arrow: :schnrach:
Ist nur eine Ordnungswidrigkeit. Keine Punkte.
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Beitrag von Great.Lion »

Zitat: "Ist nur eine Ordnungswidrigkeit. Keine Punkte."

Aber nur dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Seggy versichert ist.
Ohne Versicherungsschutz wird's eine Straftat.
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joe
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Beitrag von joe »

s2coupe hat geschrieben:Ist nur eine Ordnungswidrigkeit. Keine Punkte.
Wie kommst du da drauf? :-? Fahren ohne Betriebserlaubnis ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 1 StVZO, kostet 50 Euro (zzgl. evtl. Verwaltungsgebühr) und drei Punkte in Flensburg.
--
Johannes
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Beitrag von Rambo09 »

So nun habe ich versucht das ganze mal zu beschleunigen, über das Regierungspräsidium in Stuttgart Referat 46 Verkehr

Hier wurde mir das gleiche mitgeteilt wie schon der Amtsleiter meiner Zulassungsstelle mir als Auskunft gab.

Die Zulassungsstelle holt sich ein ok für den Betrieb des Segway´s über das Regierungspräsidium in Stuttgart und dies kann ein paar Tage dauern :-(

Ich halte euch auf dem lfd.

"Yes we can doo" oder auch nicht :prima:
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Beitrag von Forwarder »

...yes we're trash can (wir sind alle im Eimer)
Gruß aus Hürth
Martin
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Beitrag von YAWGES »

@Rambo09

Endlich darf ich meinen i2 fahren. Ich habe heute 5.8.2009 meine Betriebserlaubnis und die Ausnahmegenehmigung des RP Stuttgart auf dem LRA Böblingen erhalten.
Den Antrag habe ich ursprünglich am 10.7.2009 noch mit 2 Streckenbeschreibungen eingereicht. Am 25.7.wurde der Antrag auf eine allgemeine Betriebserlaubnis nach der neuen eMobVO gestellt.

@Great.Lion

Lt. Innenministerium BW die Ausnahmegenehmigung deshalb weil in der eMobVO nur die neue Fahrzeugklasse definiert ist, jedoch sehr viele Teile nicht der StZVO entsprechen. Interessant ist der letzte Satz des Gutachtens des RP Stutgart, obwohl mein Kennzeichen bereits hinten links montiert war, „Das amtliche Kennzeichen ist hinten links anzubringen“. Wenn Karlsruhe das anders handhabt, Rambo09 und ich wohnen nun mal im Kreis Böblingen und blitzen in anderen Zulassungsstellen ab.
Ich würde heute eben mein i2 mit TÜV und Betriebserlaubnis kaufen!!!, denn das wäre billiger. (TÜV €189,58 davon §21 €125,70 und §70 €33,61 und die Betriebserlaubnis/Ausnahmegenehmigung knapp 90€)

Bin schon in der Segway-Karte eingetragen

Gruß Gerhard
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Beitrag von Great.Lion »

YAWGES hat geschrieben:@Rambo09

Endlich darf ich meinen i2 fahren. Ich habe heute 5.8.2009 meine Betriebserlaubnis und die Ausnahmegenehmigung des RP Stuttgart auf dem LRA Böblingen erhalten.
Den Antrag habe ich ursprünglich am 10.7.2009 noch mit 2 Streckenbeschreibungen eingereicht. Am 25.7.wurde der Antrag auf eine allgemeine Betriebserlaubnis nach der neuen eMobVO gestellt.

@Great.Lion

Lt. Innenministerium BW die Ausnahmegenehmigung deshalb weil in der eMobVO nur die neue Fahrzeugklasse definiert ist, jedoch sehr viele Teile nicht der StZVO entsprechen. Interessant ist der letzte Satz des Gutachtens des RP Stutgart, obwohl mein Kennzeichen bereits hinten links montiert war, „Das amtliche Kennzeichen ist hinten links anzubringen“. Wenn Karlsruhe das anders handhabt, Rambo09 und ich wohnen nun mal im Kreis Böblingen und blitzen in anderen Zulassungsstellen ab.
Ich würde heute eben mein i2 mit TÜV und Betriebserlaubnis kaufen!!!, denn das wäre billiger. (TÜV €189,58 davon §21 €125,70 und §70 €33,61 und die Betriebserlaubnis/Ausnahmegenehmigung knapp 90€)

Bin schon in der Segway-Karte eingetragen

Gruß Gerhard

Auch in Karlsruhe muss das Kennzeichen hinten (links) sein. Das wurde auch nie anderst dargestellt.

Grüße aus Karlsruhe
Great.Lion
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mondi
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Beitrag von mondi »

Hallo Yawges,
hey, Gratuliere! :-) ,dann hast Du es ja auch endlich geschafft, und der Titel dieses Threads hat sich doch ein bissel relativiert...
Viel Spaß beim Gleiten im Ländle!
Mal noch ne Frage, was muss man denn jetzt eigentlich mitführen? Ich denke mal den Versicherungsnachweis, und dieses abgesegnete TÜV Scheinchen,
dass aussieht wie ein KFZ Schein, sonst nix, oder? :-??

Gruß, Micha.
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Beitrag von joe »

mondi hat geschrieben:sonst nix, oder? :-??
"Mofa-Prüfbescheinigung" (d.h. in der Regel einfach den Führerschein). Eine Kopie der MobHV dürfte in der nächsten Zeit auch nicht schaden... ;-)
--
Johannes
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Beitrag von mondi »

Stümmt! Da haste recht!
Den hatte ich vergessen..

Hab übrigens in so nem "Homeshopping" Sender gesehen, dass die E-bikes verkaufen, und die sind angeblich für alle
vor dem 30.5.65 geborenen, Führerscheinfrei!!!!! ansonsten gelten wohl die gleichen Bestimmungen..

Ob dass auch für Segways gilt? :roll:

Mmmhh, immer wenn ich solche Daten lese, merk ich wieder, wie alt ich doch eigentlich schon bin...
Micha. :oops:
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Beitrag von joe »

mondi hat geschrieben:Ob dass auch für Segways gilt? :roll:
Na klar gilt das. Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, braucht keine Mofa-Prüfbescheinigung, es reicht der Personalausweis. Mit der MobHV wurde auch der entsprechende Paragraf 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung geändert, so daß auch unsere "Mobilitätshilfen" unter diese Ausnahme fallen!

Übrigens ist die Mofa-Prüfbescheinigung keine "Fahrerlaubnis im führerscheinrechtlichen Sinne", d.h. selbst wenn einem der Fahrerlaubnis entzogen würde (warum auch immer...), hätte man die Möglichkeit, weiter legal Segway zu fahren... :roll: :lol: (allerdings nicht bei einem ausgesprochenen Fahrverbot).
--
Johannes
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Beitrag von YAWGES »

@mondi

Mitnehmen muss ich lt.LRA nur das TÜV-Gutachten mit dem Hinweis "Ausn. Genehmigung am 5.8.2009 ..... erteilt" Habe mir vom LRA eine Kopie machen lassen mit dem Hinweis "Duplikat stimmt mit dem Orginal überein" und Stempel des LRA. Diese Kopie nehme ich mit. Ich hoffe die genügt auch. Sollte es anders sein werde ich es berichten. Nur glaube ich kommt es auf den einzelnen Ordnungshüter an.

Versicherungsbestätigung ist ja durch das Versicherungskennzeichen gegeben. Das erhalte ich doch nur wenn ich auch vorher bezahlt habe.

Mopedschein: ich habe immer meinen Führerschein dabei. Und meinen Personalausweis (vor dem 1.4.65) geboren.

Gruß Gerhard
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Beitrag von joe »

YAWGES hat geschrieben:Versicherungsbestätigung ist ja durch das Versicherungskennzeichen gegeben. Das erhalte ich doch nur wenn ich auch vorher bezahlt habe.
Nein. Siehe § 26 Abs. 1 FZV:
Der Fahrzeugführer hat die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
--
Johannes
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Beitrag von Forwarder »

joe hat geschrieben:
YAWGES hat geschrieben:Versicherungsbestätigung ist ja durch das Versicherungskennzeichen gegeben. Das erhalte ich doch nur wenn ich auch vorher bezahlt habe.
Nein. Siehe § 26 Abs. 1 FZV:
Der Fahrzeugführer hat die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Für das DIN A5 Blättchen wird ja wohl auch noch irgendwo Platz sein, oder? Bin immer noch auf meine erste Kontrolle gespannt. Offenbar interessiert sich kein Polizist für einen Segway - wohl Angst, er könne nicht wissen, was man alles haben muss. Ich gehe jede Wette ein, dass jeder Polizist überrascht wäre, wenn ich den Wust an Papieren vorzeige, den ich immer dabei habe. Der würde bestimmt schon aus Ehrfurcht gute Weiterfahrt wünschen.
:-) :-)
Gruß aus Hürth
Martin
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Beitrag von YAWGES »

@joe

Danke Johannes. Steht sogar auf dem Versicherungsschein dass er mitzunehmen ist. Aber bei dem Wust an Papieren überliest man das. Werde ich jetzt halt auch noch dazupacken.

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Beitrag von Tombo »

Ich habe letztens überlegt, wie man den ganzen Papierkram am einfachsten immer bei sich hat.

Dabei bin ich auf die Idee gekommen, dass man die Unterlagen evtl. zusammengerollt in einem Plastikrohr in der Lenkstange verstauen könnte.
Ich habe mir den Platz dafür aber noch nicht näher angeschaut und kann noch nicht sagen, ob das überhaupt möglich ist.
Thomas
______________________________________________
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
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Beitrag von Rambo09 »

So, ich habs geschafft :lol:

Meine Kosten für die Zulassung wie folgt:

TÜV 153,75 €

Zulassungsstelle (Betriebserlaubnis) und Ausnahmegenehmigung abgesegnet durch das Regierungspräsidium in Stuttgart, ohne deren ihrer Genehmigung geht gar nicht´s mußte ich
112,80 € bezahlen.

Die Begründung des Regierungspräsidiums in Stuttgart lt. da es sich um ein nicht konformes Fahrzeug nach der STVZO handelt wurde jeder der Ausnahmen in Rechnung gestellt, z.B. hat keinen Fahrersitz :shock1:

Ich habe nun die bittere Pille geschluckt und damit hat mich der Spaß 266,55 € gekostet nah Prost Mahlzeit :blinkb2:

das sage ich nur "YES WE CAN DO"

Es war immer schon ein bisschen teurer im richtigen Bundesland zu leben :tease1:
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Beitrag von mondi »

Hallo Rambo09,
naja, manchmal heißt es eben "Augen zu und durch!".
Das Ergebnis zählt! Und Du hast es geschafft! Gratuliere! :D

Hmhh, ich glaub, dass Segway fahren nicht unbedingt die günstigste Lösung ist seine Freizeit zu verbringen, war wohl irgendwo schon jedem von uns klar, oder? :-??
Trotzdem sind wir nun da, wo wir nun mal sind. :lol:

Für mich ist es die Erfüllung eines lang gehegten Traumes, und ich find, da kann man schon mal beide Augen zudrücken, wenn es darum geht, einige bestimmt überteuerte Dinge in Kauf nehmen zu müssen......

Egal, Du bist durch! :cocool:

Genieß jetzt erst mal das geile Gefühl, legal durchs Ländle zu gleiten!

Ich machs genauso..... :lol:

Viele Grüße, Micha.
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