Zulassung Bundesweit

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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Beitrag von seg-fun.com »

ich habe mich zum thema coc papiere schon mal umfassen geäußert. es mag vielleicht eine abe geben, aber wohl kaum ein coc papier. dazu müßte es eine europaweit einheitliche regelung geben. die wird auf lange sicht nicht kommen-siehe die x2 problematik. erklär mal einem österreicher, dass er keinen x2 mehr fahren darf....
für den kunden ist eine §21 einzelabnahme absolut ausreichend. wir werden unsere fahrzeuge ab sofort mit erteilter zulassung verkaufen, wenn der kunde dies wünscht. für andere europäische länder, und für " selbermacher" werden wir nach wie vor geräte vorhalten, die nicht abgenommen sind.
schade nur, dass es mit den x2 nicht geklappt hat. wir überlegen uns diesbezüglich gerade eine strategie.
unser ebay angebot haben wir schon geändert-der shop folgt morgen.
grüsse richard
moalboal
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Beitrag von moalboal »

Was gilt denn jetzt für Hessen?
Sind für eine Einzelabnahme beim TÜV immer noch die Stahlfelgen erforderlich?

Gruß
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Beitrag von seg-fun.com »

hessen wurde nun glücklicher weise eingemeindet-auch ihr dürft nun einen ganz normalen seggi fahren!!! :D
grüsse richard
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sector
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Beitrag von sector »

hallo moalboal, hallo richard,

in hessen sind bei einer einzelabnahme beim tüv (lt. tüv gestern) immer noch die
stahlfelgen erforderlich.
sorry, klarheit gibt es erst in den nächsten tagen/wochen.

gruß
Andre
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snake1111
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Beitrag von snake1111 »

ist er mit stahlfelgen nicht breiter als 70cm? (sorry wenn das schon mal beantwortet wurde, ich finds gerade nicht)
leben und leben lassen...
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sector
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Beitrag von sector »

70,5 mit strassenbereifung und 69,5 mit enduroprofil

der tüv ist am diskutieren.

das ganze thema ist auch für uns unangenehm, einfach die originalen räder zuzulassen
wäre und ist für uns auch 1000mal einfacher. die "kleinserie" ist für uns nicht wirklich rentabel.

allerdings sind unsere enduro reifen als x2 alternative nicht schlecht.

Andre
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Beitrag von seg-fun.com »

hallo andre!
du mußt dem mann vom tüv mal klar machen, dass er die drogen weglassen soll....
klaro-ein tüv prüfer kann zicken-das hat wohl jeder von uns schon erlebt. die folge wird aber in diesem fall sein, dass der tüv in hessen kein geld mehr mit segway abnahmen verdient.
zum glück ist hessen ja nicht so groß und hat ein paar landesgrenzen!
wobei ich eure felgen grundsätzlich schön finde.
grüsse richard
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Beitrag von funky-move.de »

ljsekay hat geschrieben:
sector hat geschrieben: was anderes, ich hab etwas gelesen von beleuchtung mit akkustandsanzeige ???
"..der Ladezustand der batteriebetriebenen Lampen muss jederzeit erkennbar sein..."
Mich würde auch interessieren wo man jetzt solche Lampen her bekommt, oder sollen wir ein Batterie Messgerät mit uns rum schleppen damit wir die Batterien einzeln testen können?

Stefan
Wir sind vorbereitet..
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Mit Ladestandsanzeige per farbiger LED...

http://www.funky-move-custom.com/produc ... ssung.html

Olaf
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cyrano
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Beitrag von cyrano »

Jipppieeeeeeeeeee ......................

Als Seggy User auf der Grenze Bayern / BaWü mit einer Genehmigung in Bayern seit 2008 gerade eben mit der Verkehrspolizei in BaWü telefoniert.
Wirklich ganz nette und freundliche Menschen. JA, sie kennen das Tiefensee Papier und die Gültigkeit ab 25.7.
Damit ofiziell freie Fahrt in BaWü. Bayerische Zulassung anerkannt. Suuper ich bin nicht mehr illegal ..... :D :D :D :D :D

Dann mal freie Fahrt !
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Gawrisch
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Beitrag von Gawrisch »

War eben beim TÜV in Karlsruhe, alles ordnungsgemäß am Segway (Licht,etc.).
Die Herren dort hatten von "Segway" noch nichts wirklich gehört. So unbekannt ist der Segway doch wohl auch nicht. Dem noch nicht genug verweigerten die Herrschaften mir die TÜV-Abnahme aus dem Grund ich bräuchte irgend eine Konformitätserklärung, die es aber ja schließlich nicht gibt.Was sie aber genau brauchen wüssten sie nicht. Das sollte ich bei TÜV Automotive in München erfragen. Dort wurde ich nach 4 Mal telefonischem Weiterleiten dann mit einer freundlichen Dame verbunden die eine Kollegin fragte, die wußte dass in Böblingen schon welche abgenommen wurden. Sie werden sich darum kümmern dass alle TÜV-Stellen wissen was sie testen sollen / wie sie testen sollen, etc.
Wenig später erhielt ich dann aber einen Anruf eines freundlichen Mitarbeiters des TÜV Karlsruhe und ich habe einen Termin morgen.


Bitte schildert mir eure Erfahrungenbei mit dem TÜV.
cyrano
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Beitrag von cyrano »

Gawrisch hat geschrieben:Bitte schildert mir eure Erfahrungenbei mit dem TÜV.
TÜV im RegBez Schwaben (Bayern), NULL komma NULL Probleme mit dem TÜV, die haben einen "Segway Spezialisten" der die versch. Filialen auf WUnsch besucht (keine Extrakosten, muss nur ein Termin vereinbart werden). Entspannter, netter Ablauf mit dem Ingeniör, incl. gekonnter Probefahrt seinerseits. Die Sekretärin wollte dann auch noch eine Runde drehen (Ehrensache ;-) ). Menschentraube auf dem TÜV Hof inclusive :D Der einrollende, röhrende Ferrari wurde keines Blickes gewürdigt :mrgreen:
Manchmal gehen die Uhren in Bayern "positiv" anders :gngngn:
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Forwarder
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Beitrag von Forwarder »

Köln-Poll ist total unkompliziert, die wissen was sie tun und die Kfz-Stelle ist vis á vis - Segway-Herz, was willst Du mehr?
Gruß aus Hürth
Martin
YAWGES
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Beitrag von YAWGES »

Ja den TÜV in Böblingen kann ich bestätigen. Mein i2 war am 9.7.2009 der erste Geprüfte. Die Woche zuvor ein paar x2. Die Abnahme war problemlos. Den Mitarbeiter der das Gutachten erstellte fand ich kompetent und sehr freundlich. Er ist zum Schluss noch Probe gefahren und man konnte sehen, dass es nicht das erste Mal war. Auch der Leiter der Zulassungsstelle war mit dem Problem SEGWAY bestens vertraut, sehr freundlich und hilfsbereit.
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Gawrisch
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Beitrag von Gawrisch »

Hier die offizielle Information von Segway Deutschland.
Dateianhänge
2009-07-24 Zulassung Deutschland.pdf
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Beitrag von Great.Lion »

Gawrisch hat geschrieben:War eben beim TÜV in Karlsruhe, alles ordnungsgemäß am Segway (Licht,etc.).
Die Herren dort hatten von "Segway" noch nichts wirklich gehört. So unbekannt ist der Segway doch wohl auch nicht. Dem noch nicht genug verweigerten die Herrschaften mir die TÜV-Abnahme aus dem Grund ich bräuchte irgend eine Konformitätserklärung, die es aber ja schließlich nicht gibt.Was sie aber genau brauchen wüssten sie nicht. Das sollte ich bei TÜV Automotive in München erfragen. Dort wurde ich nach 4 Mal telefonischem Weiterleiten dann mit einer freundlichen Dame verbunden die eine Kollegin fragte, die wußte dass in Böblingen schon welche abgenommen wurden. Sie werden sich darum kümmern dass alle TÜV-Stellen wissen was sie testen sollen / wie sie testen sollen, etc.
Wenig später erhielt ich dann aber einen Anruf eines freundlichen Mitarbeiters des TÜV Karlsruhe und ich habe einen Termin morgen.


Bitte schildert mir eure Erfahrungenbei mit dem TÜV.

Denn Sie wissn nicht was Sie tun.....

... bei mir war der TÜV Karlsruhe kein Problem. Hast ne PN
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Tombo
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Beitrag von Tombo »

bald kann mich der ****** TÜV mal kreuzweise.

Jetzt habe ich gedacht endlich einen passenden TÜV gefunden zu haben, bei dem ich ganz einfach eine Einzelabnahme machen lassen kann - Köln Poll.

Zu früh gefreut
.. und schon lassen die sich was neues einfallen. In der neuen Verordnung würde etwas bezügl. der elektromagnetischen Verträglichkeit stehen. Und das ist noch nicht geklärt, wie nun verfahren wird. Wahrscheinlich muss das zusätzlich geprüft werden. Das wird dort diese Woche geklärt.

Bevor ich auch nur einen Cent zustätzlich wegen so einem Unsinn zahlen muss fahre ich halt nach Bayern oder sonstwo hin. Es muss doch einen TÜV geben der Gnade vor (un)Recht walten lässt.



Laut Segway.de
Der SEGWAY PT erfüllt die Anforderungen der europäischen
EMV-Richtlinie 89/336/EWG zur elektromagnetischen Verträglichkeit,
der Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG und der
Maschinenrichtlinie 98/37/EG.
Thomas
______________________________________________
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
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Forwarder
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Beitrag von Forwarder »

Was haben die eigentlich noch zu kamellen, wenn es den geltenden Richtlinien laut Segway Deutschland entspricht? Muss jetzt der TÜV noch nachprüfen, ob diese Scheiß-Richtlinien wirklich und definitiv bei jedem Segway eingehalten werden? Langsam wird's ein Fall für die Klappsmühle bei manchen Figuren.
Gruß aus Hürth
Martin
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heinzeheinz
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Beitrag von heinzeheinz »

Hallo @tombo,
gleiches ist mir heute beim Berliner TÜV passiert!!
Eine Prüfung der elektromagnetischen Strahlung muß erstellt werden :-?
Aussage des Prüfers: Wenn jemand sein Handy einschaltet, könnte der Segway losfahren! ????? :?:
Außerdem müssen Verzögerung - und Beschleunigungswerte ermittelt werden?! :!:
Auch die Höchstgeschwindigkeit muß GENAU ermittelt werden?! :!:

Nun habe ich endgültig die Faxen dicke!!
Es gibt immer zwei Meinungen:
die Falsche und Meine
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thaismart
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Beitrag von thaismart »

heinzeheinz hat geschrieben:Hallo @tombo,
gleiches ist mir heute beim Berliner TÜV passiert!!
Eine Prüfung der elektromagnetischen Strahlung muß erstellt werden :-?
Aussage des Prüfers: Wenn jemand sein Handy einschaltet, könnte der Segway losfahren! ????? :?:
Außerdem müssen Verzögerung - und Beschleunigungswerte ermittelt werden?! :!:
Auch die Höchstgeschwindigkeit muß GENAU ermittelt werden?! :!:

Nun habe ich endgültig die Faxen dicke!!
Genau Pozilein las die Deppen vom Tuef verhaften .. ich bin mir sicher das die Keine Drogen nehmen ..nein das haben die nicht drauf.. Ich vermute Alkohol ,

Hau rein Lg
www.gps-thailand.com Bekannte Legastheniker -
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•Walt Disney (Erfinder MM )
•Albert Einstein (Wissenschaftler,)
•T Edison (Erfinder)
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Segfuchs
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Beitrag von Segfuchs »

Hallo Leute,
ich kann euren Frust total verstehen.
Vielleicht sollte man mal einige sogenannte "Fachleute" mal auf ihre "elektromagnetische Verträglichkeit" überprüfen. :roll:
Aber im Ernst: Ich denke, daß sich das bessern wird, wenn die TÜV-Kriterien bundesweit in die Runde gehen. Ich habe jedenfalls beim TÜV sehr gute Erfahrungen gemacht. Die waren sehr freundlich und kompetent. Allerdings hatte der TÜV-Prüfer schon selbst mal einen Segway gefahren (war also positiv "infiziert").
Happy Gliding
Der Segfuchs
moalboal
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Beitrag von moalboal »

Im Entwurf zur Verordnung der Bundesweiten Zulassung wurde angemerkt, dass das Versicherungskennzeichen
hinten links anzubringen sei.
Habe jetzt aber nichts mehr darüber gelesen. Ist das noch eine geltende Vorschrift oder wird die Befestigung
am Lenker vom TÜV genehmigt ?

LG
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joe
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Beitrag von joe »

moalboal hat geschrieben:Im Entwurf zur Verordnung der Bundesweiten Zulassung wurde angemerkt, dass das Versicherungskennzeichen
hinten links anzubringen sei.
Habe jetzt aber nichts mehr darüber gelesen. Ist das noch eine geltende Vorschrift oder wird die Befestigung
am Lenker vom TÜV genehmigt ?
Guckst du in die Verordnung. Da steht: § 2 [...] ein gültiges Versicherungskennzeichen nach § 26 in Verbindung mit § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung [...]

Dann guckst du § 27 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ("Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens"):
"(3) Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs [...] anzubringen"
--
Johannes
Rene
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Beitrag von Rene »

moalboal hat geschrieben:Im Entwurf zur Verordnung der Bundesweiten Zulassung wurde angemerkt, dass das Versicherungskennzeichen
hinten links anzubringen sei.
Habe jetzt aber nichts mehr darüber gelesen. Ist das noch eine geltende Vorschrift oder wird die Befestigung
am Lenker vom TÜV genehmigt ?
LG
In der Verordnung steht nicht drin, daher wird es wohl wurscht sein.

Es sollte nach aussagen von Ordnungshütern gut sichtbar und mit dem Fahrzeug "fest" verbunden sein.

Gruß
Rene ;-)
moalboal
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Beitrag von moalboal »

joe hat geschrieben:Dann guckst du § 27 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ("Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens"):
"(3) Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs [...] anzubringen"
@Johannes:
danke für die ausführlichen Zitate.
So hatte ich das auch noch in Erinnerung.
Damit sind also die Kennzeichenhalterungen, die man hier im Forum auf verschiedenen Fotos der Seg-Händler sieht,
nicht genehmigt bzw nicht der Vorschrift entsprechend.
hufi
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Beitrag von hufi »

Allgemein zum Tüv:
Vor jeder Vorstellung eines nicht alltäglichen Fzg. sollte man mit dem Prüfer ein Vorgespräch führen. Wenn der dann völligen Blödsinn will, geht man zum nächsten Tüv. Das hat sich über Jahrzehnte bewährt, spart Kosten und Zeit.
Ob gelbe Reflektoren, Kennzeichen hinten oder sonstiger Quatsch verlangt werden, liegt allein in der Verantwortung und der Auslegung der Bestimmungen des jeweiligen Prüfers.
Ist eine Abnahme erfolgt, besteht eine Betriebserlaubnis für den Fahrzeugzustand am Tage der Prüfung. Wenn sich danach irgendwelche Bestimmungen ändern, muß man nichts umrüsten.
Ich bitte euch recht herzlich mal Ruhe zu bewahren und nicht blindwütig irgenwelchen Unsinn zu montieren.

Gruß

Hufi
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funwheels
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Beitrag von funwheels »

Sehe ich auch so Hans,ich lass erstmal die schäbigen gelben dinger weg.
Gruß Marco
www.albecks-fun-wheels.de
marcoalbeck@t-online.de
Rene
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Beitrag von Rene »

Hallo zusammen.

Was die StVZO zu Rückstrahlern sagt: :idea:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge III. Bau- und Betriebsvorschriften §51a Seitliche Kenntlichmachung

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. Mindestens je einer dieser Rückstrahler muß im mittleren Drittel des Fahrzeugs angeordnet sein; der am weitesten vorn angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 3 m vom vordersten Punkt des Fahrzeugs, bei Anhängern vom vordersten Punkt der Zugeinrichtung entfernt sein. Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs das nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm. Krankenfahrstühle müssen an den Längsseiten mit mindestens je einem gelben Rückstrahler ausgerüstet sein, der nicht höher als 600 mm, jedoch so tief wie möglich angebracht sein muß. Diese Rückstrahler dürfen auch an den Speichen der Räder angebracht sein.

(2) Die nach Absatz 1 anzubringenden Rückstrahler dürfen abnehmbar sein : an Fahrzeugen, deren Bauart eine dauernde feste Anbringung nicht zuläßt,
an land- oder forstwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsgeräten, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden und an Fahrgestellen, die zur Vervollständigung überführt werden.

(3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muß Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.

(4) Retroreflektierende gelbe waagerechte Streifen, die unterbrochen sein können, an den Längsseiten von Fahrzeugen sind zulässig. Sie dürfen nicht die Form von Schriftzügen oder Emblemen haben. § 53 Abs. 10 Nr. 3 ist anzuwenden.

(5) Ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen von Krafträdern und Krankenfahrstühlen sind zulässig. ..................... ( ???? Mobilitätshilfe ???? :-?? ) ...............

(6) Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6,0 m - ausgenommen Fahrgestelle mit Führerhaus, land- oder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen und deren Anhänger sowie Arbeitsmaschinen und Stapler, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells nicht den Lastkraftwagen und Zugmaschinen gleichzusetzen sind, - müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten nach der Richtlinie 76/756/EWG ausgerüstet sein. Für andere mehrspurige Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig. Ist die hintere Seitenmarkierungsleuchte mit der Schlußleuchte, Umrißleuchte, Nebelschlußleuchte oder Bremsleuchte zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut oder bildet sie den Teil einer gemeinsam leuchtenden Fläche mit dem Rückstrahler, so darf sie auch rot sein.

(7) Zusätzlich zu den nach Absatz 1 vorgeschriebenen Einrichtungen sind Fahrzeugkombinationen mit Nachläufern zum Transport von Langmaterial über ihre gesamte Länge (einschließlich Ladung) durch gelbes retroreflektierendes Material, das mindestens dem Typ 2 des Normblattes DIN 67 520 Teil 2, Ausgabe Juni 1994, entsprechen muß, seitlich kenntlich zu machen in Form von Streifen, Bändern, Schlauch- oder Kabelumhüllungen oder in ähnlicher Ausführung. Kurze Unterbrechungen, die durch die Art der Ladung oder die Konstruktion der Fahrzeuge bedingt sind, sind zulässig. Die Einrichtungen sind so tief anzubringen, wie es die konstruktive Beschaffenheit der Fahrzeuge und der Ladung zuläßt. Abweichend von Absatz 6 sind an Nachläufern von Fahrzeugkombinationen zum Transport von Langmaterial an den Längsseiten soweit wie möglich vorne und hinten jeweils eine Seitenmarkierungsleuchte anzubringen.

Gruß
Rene ;-)
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ViperGTS
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Beitrag von ViperGTS »

Neuer Beitragvon Gawrisch » Mo 27. Jul 2009, 15:30
Hier eine offizielle Information von Segway Deutschland.
Dateianhänge
2009-07-24 Zulassung Deutschland.pdf
(52.46 KiB) 54-mal heruntergeladen
Jendrik
--------------------------
KEIN WORT zum X2 in der Mitteilung von Segway Deutschland :!:
:-??
Wenn schon kein Hubraum, dann wenigstens schweben ;-)
x2, can do!
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Tombo
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Beitrag von Tombo »

ViperGTS hat geschrieben: KEIN WORT zum X2 in der Mitteilung von Segway Deutschland :!:
:-??
Ebensowenig ein Wort zur benötigten Einzelgenehmigung beim TÜV. Ich habe mal eine E-Mail hingeschickt.
Thomas
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Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
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Beitrag von crazy_fighter »

Hallo Leute,

hat einer Erfahrung mit der TÜV-Abnahme - seit dem letzten Freitag - in Köln-Poll oder im Großraum Frankfurt am Main ?

Ich war eben beim TÜV in Frankfurt am Main / Römerhof (am Rebstockbad - für alle Insider...) und wurde nur mit den knappen Worten empfangen: "Die NEUE Bundesreglung interessiert uns hier nicht ! Wenn andere das machen, dann gehen Sie doch da hin !!!!!!!!!!!!!!"

Da fällt einem doch nix mehr ein, oder ? Was denn noch alles ? Kann da eigentlich jeder wie er will entscheiden ? Ich habe immer gedacht, dass solche Gesetze und Beschlüsse gerade für Behörden und ähnl. Institutionen dann nach Publikation bindend sind. Wer kann mir helfen ? Wer kann mir Tipps u/o Empfehlungen geben, damit ich endlich auch offiziell in Deutschland fahren darf ?

Lieben Dank schon mal
CRAZY_FIGHTER (HOLGER)
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Fabianus34
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Beitrag von Fabianus34 »

Hallo,

ich glaube wir sind uns alle einig, das die Österreicher es richtig gemacht haben, aber was bringt uns das... Sehe ich es richtig, das man eigentlich ab jetzt mit den Seggi's überall auf Bürgersteigen unterwegs sein dürfte? // Wenn man sich einen mit Versicherungskennzeichen kauft sollte es ja kein Problem geben, oder? :book2:
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joe
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Beitrag von joe »

Fabianus34 hat geschrieben:Sehe ich es richtig, das man eigentlich ab jetzt mit den Seggi's überall auf Bürgersteigen unterwegs sein dürfte?
Wie kommst du da drauf? Hast du dir die Verordnung mal ansatzweise angeschaut? Offenbar nicht... da steht FAHRRADWEGE drin, nix BÜRGERSTEIGE.
Fabianus34 hat geschrieben:Wenn man sich einen mit Versicherungskennzeichen kauft sollte es ja kein Problem geben, oder? :book2:
Man, schau' in die Verordnung!! Oder lies' wenigstens diesen Thread hier... da stehen die Voraussetzungen drin, Versicherungskennzeichen ist nur eine davon!
--
Johannes
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ViperGTS
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Beitrag von ViperGTS »

Hab einen netten Brief von der Regierung von Oberbayern erhalten....wegen der Ausnahmegenehmigung, der neuen Verordnung MobHV, usw.
Wird spannend werden...die Bürokratie arbeitet schneller als gedacht! :book2:
Wenn schon kein Hubraum, dann wenigstens schweben ;-)
x2, can do!
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Fabianus34
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Beitrag von Fabianus34 »

Sorry, gemeint war der Fahrradweg.

Habe mir die PDF-Datei durchgelesen, die vom Seg-Forum kam, da steht alles wichtige ja drinn ;)
Mit freundlichem Gruß

Fabian

>> "You ride a segway?"
-"i2"
kaizen
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Beitrag von kaizen »

Hab grade das PDF durchgelesen und frage mich grade: Wie ist eine Strasse gekennzeichnet, die keine Bundes-, Landes- oder Kreisstrasse ist und auch kein Fahrradweg ist.

Hilfe, ich stehe im Moment auf dem Schlauch. :|

Kai
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Ralpax
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Beitrag von Ralpax »

kaizen hat geschrieben:Hab grade das PDF durchgelesen und frage mich grade: Wie ist eine Strasse gekennzeichnet, die keine Bundes-, Landes- oder Kreisstrasse ist und auch kein Fahrradweg ist.

Hilfe, ich stehe im Moment auf dem Schlauch. :|

Kai
Überhaupt nicht. Sowas nennt man Feldweg :lol:

MfG.
Ralpax
Der Segway ist die Antwort auf die Frage aller Fragen.
Aber... wie war nochmal die Frage???
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Beitrag von Gawrisch »

Kann mir mal jemand von euch per PM (oder Email) eine Kopie seines TÜV-Scheines schicken ? Bitte bei Bedarf die Seriennummer ausgrauen.... Kopie wird vertraulich behandelt. Will nur mal sehen was die einzelnen TÜV-Stellen so eintragen.

Vielen Dank im Voraus !
Rene
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Beitrag von Rene »

kaizen hat geschrieben:Hab grade das PDF durchgelesen und frage mich grade: Wie ist eine Strasse gekennzeichnet, die keine Bundes-, Landes- oder Kreisstrasse ist und auch kein Fahrradweg ist.
Hilfe, ich stehe im Moment auf dem Schlauch. :| Kai
Hallo Kai, hast Du einen Führerschein für ein KFZ ? :P

Da stehen im Verlauf der Straßen Schilder. zB.: gelbes Schild B 68 bedeutet Bundesstraße Nr. 68 ;
gelbes Schild L 725 bedeutet Landstraße Nr. 725 ; Schild K 78 bedeutet Kreisstraße Nr. 78 . :mrgreen:

Zum Thema Fußgängerweg / Einkaufstraßen.

Innerorts ist doch die Regelung klar definiert. Radwege, Fahrradstraßen, Tempo 30 Zonen auf Fahrbahn, auf Schutzstreifen, Radwegfurten und wenn diese nicht vorhanden sind kann die Fahrbahn benutzt werden. Also genau so als wenn man mit einem Fahrrad fährt. Auf Straßen und Wege wo das Zeichen #250 aufgestellt ist (Verbot für Fahrzeuge aller Art) darf der Segway genauso wie ein Fahrrad nur geschoben werden.
Desweiteren ist unter §7 Abs. 5 angegeben, das wer seine Mobilitätshilfe auf anderen Verkehrsflächen als Fahrbahnen führt, (Radwege sind Fahrbahnen für Fahrräder und nicht für Fußgänger) muss seine Geschwindigkeit anpassen (Schrittgeschwindigkeit bis 6km/h). Fußgänger haben Vorrang, sie dürfen weder gefährdet noch behindert werden.

So, und nun die Überlegung: Wo laufen Fußgänger und wo haben diese Vorrang ?
!!! Nicht auf Radwegen und nicht auf der Straße !!!

Antwort: Die Fußgänger haben Vorrang auf Fußgängerwegen und in Einkaufsstraßen.
Also sind die anderen Verkehrsflächen wo Fußgänger Vorrang haben u.a. die Gehwege.
:idea:

Gruß
Rene :smile:
moalboal
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Beitrag von moalboal »

.............und in Frankfurt gibt es im Bereich Zeil / Hauptwache eine Tankstelle für Elektrofahrzeuge............. :arrow: aber die liegt in einer Fußgängerzone :!: :?: :!:

siehe Frankfurter Neue Presse v. 28.07.2009:
Hans-Georg Dannert, Vorsitzender des Umweltforums Rhein-Main, glaubt an die Elektro-Mobilität bei Autos, Fahrrädern mit Hilfsmotor, Elektrorollern und bald bei Segways und Motorrädern. «Momentan geht es überall los», sagt er. «Elektro kommt.» Das merke man auch an der Solartankstelle, die das Umweltforum an der Traffiq-Verkehrsinsel an der Hauptwache betreibt. «Wir haben die ersten Stammkunden, und bei Gästen aus dem Umland ist angekommen, dass Elektro-Zweiräder an der Hauptwache aufgetankt werden können, ehe man sich auf den Heimweg macht», so Dannert.


Gruß
Wolfgang
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Beitrag von Forwarder »

Jendrik,

schau mal in meinen Thread vom 27.4. Anmeldung in Köln - da ist eine Kopie von TÜV-Gutachten drin, Vorder- und Rückseite.
Auch hier in der gleichen Rubrik.
Gruß aus Hürth
Martin
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