ninebot one Anfänger fragen

Andere Elektrofahrzeuge, bzw. Fahrzeuge ohne Straßenzulassung // Beiträge die nichts mit dem Thema Segway zu tun haben.
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lexo
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ninebot one Anfänger fragen

Beitrag von lexo »

Hi.

Ich bin bluttigster Anfänger. Ich sah lediglich ein ninebot und fand das ultra cool.

Nun sah ich es gibt verschiedene Versionen.
Zb e+ oder s2 was heißt das ?

Sind die Angaben zu kmh oder km realistische Aussagen ? 20 kmh zu 25 km ? das

Scheinbar sind es auch integrierte Akkus und nicht zum dauerhaften tauschen bzw zum mitnehmen um unterwegs weiter fahre zu können ....

Ein abgeflachter Bordstein, der nicht bündig ist, rüberfahren wie mit einem Fahrrad oder ist die Technik zu empfindlich und wird einen ab?

Wind und Wetter, pflegen des ninebot oder Wartungen wie reifen Wechsel.
Ich denke nicht das ein Fachhandel für Zweiräder einem da groß helfen kann oder ?

Es gibt einige Angebote bei eBay für weniger geld. Ich denke Mal zum Anfang sollte man lieber in gebrauchtes Material investieren ....?

Vielen Dank im vorraus aus Hamburg. :dance1:
PS. Leider fand ich keinen laden in Hamburg wo man das tolle Teil Mal testen kann. Kommt wer von hier oder kennt sich hier aus
Bergkamen
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Beitrag von Bergkamen »

lexo hat geschrieben: Ich denke Mal zum Anfang sollte man lieber in gebrauchtes Material investieren ....?
Moin,
ich denke wenn du dir solch einen Schrott anlachen möchtest, schließ eine gute Unfallversicherung ab und besorg dir gleich einen Erste Hilfe Kasten sowie alles an Protektoren was du auf dem Markt finden kannst.
lexo
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Beitrag von lexo »

Das Mal ne Antwort. Hast du nen miesen Tag oder selbst schlechte Erfahrungen gemacht ?
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mathiegi
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Beitrag von mathiegi »

Hallo Lexo, du bist mit dem nichtredundanten NineBot One hier in dem Segway Technik Thread aber total falsch gelandet.

Hier geht es um ernsthaft im Strassenverkehr zugelassene und sichere, nutzbare, selbstbalancierte Stehgleiter (Segway PT).
Liebe Grüsse

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Beitrag von mathiegi »

Das unsichere und in der Öffentlichkeit bei hoher Strafe verbotene, billigst Wegwerfplastikspielzeug wird hier behandelt: https://www.segforum.de/viewforum.php?f=47
Liebe Grüsse

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Beitrag von mathiegi »

Liebe Grüsse

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lexo
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Beitrag von lexo »

Mir war nicht bewusst das es unseicher ist. Grade der Höhe Preis dachte ich spricht für Qualität.

Was genau ist den unsicher oder in der Öffentlichkeit zu hoher Strafe .....


Wenn das Thema falsch hier ist. Ist das nicht mit Absicht. Aber könnt ihr mir dennoch weiter helfen hört sich auf jedenfall spannend an.

Viele Videos zeigen halt nichts gefährliches und auch Grade wie schön man in Hamburg damit am Hafen o.ä Rum fahren kann.
Wo kann man ganz genau erfahren wie das in der StVO sich zu verhalten hat ? Bei der Polizei ?
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Beitrag von mathiegi »

dann verwende mal die Suche mit "NineBot" gilt für alle egal ob ONE, ELITE, mini, mini pro...... kein NineBot Produkt ist redundant...

https://www.segforum.de/viewtopic.php?f ... bot#p33560
Liebe Grüsse

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Beitrag von lexo »

Bislang darf das elektrische Einrad auf Privatgelände, in Bereichen von Häfen, Flughäfen und auf Messegeländen gefahren werden. Es wird im Laufe des Jahres 2016 eine Zulassung für öffentliche Verkehrswege erwartet. Vermutlich wird es dann wie ein Fahrrad eingestuft werden. Inwieweit man dann eine Haftpflichtversicherung benötigen wird, ist fraglich. Jedoch würde ich diese auf jeden Fall empfehlen.

(Nicht von mir verfasst sondern raus kopiert )

Gut dann verlasse ich das Forum gerne wider wenn ich hier unerwünscht bin.
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Beitrag von mathiegi »

Lieber Lexo

Häfen, Flughäfen und auf Messegeländen? Da musst du aber einzeln um Bewilligung erfragen, wäre mir neu dass das irgendwo zugelassen wäre.
Das Problem ist der Bremsweg, man gefährdet andere, speziell Fussgänger. In DE und in der CH werden eEinräder auch künftig nicht zugelassen. Ich habe dazu mit Prüfbehörden bei vielen Tests beigetragen.
Sogar der, in DE beim TÜV, durchgekaufte Mini Pro musste als "Street" Version mit einer Lenkstange und Klingel daran erweitert werden.
Und ohne Haftpflichtversicherung geht schon gar nichts...

https://www.nrz.de/staedte/duesseldorf/ ... 88201.html

Du bist nicht unerwünscht als Person, aber ein NineBot One ist hier als Thema im völlig falschen Thread...
Das ist etwa, wie wenn du Fragen zu einem Dacia in ein Lamborgini-Forum stellst ;-) Da kann und will dir wohl niemand helfen können.
Danke für dein Verständnis.


Aus der passenden DE-NineBot Community:
0E6D7062-556F-4960-B190-CC7FCF91F086.png
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Beitrag von mathiegi »

zur Abrundung, die rechtliche Lage in der CH:
https://www.tcs.ch/de/testberichte-ratg ... rzeuge.php
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Beitrag von mathiegi »

Liebe Grüsse

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spiagei
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Beitrag von spiagei »

Hallo Lexo,

es gibt in D keine Strassenzulassung für Einräder. Es wird auch keine kommen.
Fährst du mit dem Ding ausserhalb deines eigenen befriedeten umzäunten, für keinen zugänglichen Bereich begehst du eine Straftat.
1 Fahren ohne Versicherungsschutz (gibt es nicht)
2 Fahren ohne Betriebserlaubnis und TÜV.

= Hohe Strafe und möglicher Führerscheinentzug.
+ Wenn du damit einen Schaden an Personen oder Dingen verursachst, haftest du nach 823 BGB mit deinem KOMPLETTEN Besitz für bis zu 30 Jahre!

Also überlege es dir gut.

lg Stefan
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Beitrag von SegFenn »

@spiagei

Ich bin grundsätzlich Deiner Meinung, sehe Deine Einlassung dennoch kritisch. Kritisch deswegen, weil möglichen Unbeteiligten (Fussgänger, etc.) eine vorhandene Sicherheit suggeriert wird (Täter wird bestraft, Schaden wird ersetzt), die in der angewandten Rechtspraxis sich völlig anders darstellen kann.

Ich habe dazu aus aktuellem Anlass ein neues Thema eröffnet und Dich auszugsweise zitiert:

https://www.segforum.de/viewtopic.php?f=47&t=10510
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spiagei
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Beitrag von spiagei »

Wie bereits im anderen Forum geschrieben hat dein Gerichtsurteil nichts hiermit zu tun.
In deinem Fall war der "Täter" ein 12 Jähriger der natürlich straffrei bleibt und der Vater war ebenfalls nicht zu belangen, da er seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat. Diese Fallkonstellation ist ürbigends der Grund warum moderne Haftpflichtversicherungen deliktunfähige Kinder mitversichern, auch wenn das revhtlich nicht notwendig wäre.
Daraus einen allgemein gültigen Schluss zu ziehen wäre fahrlässig. Was wenn der Sohn bereits 14 wäre oder der Vater gefahren wäre???
Dann siehts ganz anders aus.
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