Kein OK vom TÜV MA SUED für mein Segway HT 180

p133, GT, XT, I180, Centaur, iBOT®, Robotic Mobility Platform
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Flotti
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Registriert: 17.12.2016 10:36

Kein OK vom TÜV MA SUED für mein Segway HT 180

Beitrag von Flotti »

Hallo liebes Forum,

ich möchte euch gerne meine Erfahrung beim Versuch meinen Segway HT 180 (Gen1) beim TUEV SUED Mannheim zwecks der Betriebserlaubnis vorzustellen mitteilen.

Bei mir lief die Sache komplett schief.

Es fing damit an, das der TUEV-Prüfer schon mit einer, für mich deutlich erkennbarer, miesen Laune an die Sache heranging.
Beim ersten Aufsteigen zeigte sich eine Unsensibilität für das Verhalten des Segway.
Es gab ein fürchtbares Gewackel durch das reissen an der Lenksäule.
Nachdem er dann beim Absteigen in der Prüfhalle bemängelte: Der bleibt ja gar nicht von alleine stehen, war für mich klar,
er hat noch keinen Segway HT zur Begutachtung vorgestellt bekommen.

Nach der Mobilitätsverordnung MobHV handelt es sich um ein Gefährt welches mit zwei parallel angeordneten Rädern mit
integrierter elektronischer Balance-, Antiebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik ausgestattet ist.
Das Gerät besitzt eine lenkerähnliche Haltestange über die der Fahrer durch Schwerpunktverlagerung die Beschleunigung
oder Bremsung sowie die Lenkung beeinflusst.

Das bedeutet für ihn, es muss durch Balancieren das Vorwärtsfahren, Bremsen und Lenken erfolgen.
Beim Segway der ersten Generation wird aber mit dem Drehgriff an der Lenksäule gelenkt. Ich glaube auch beim Segway PT
wird auch nicht durch Schwerpunktverlagerung gelenkt.
Gleichwohl, somit ist dieser Punkt der MobHV nicht erfüllt.
Ich bin Fassungslos!

Weiterhin besitzt der Frontscheinwerfer keinen Ausgleich um den immer sicheren Blendschutz zu gewährleisten,
auch der Ladezustand der Batterie/ Akkus wird nicht ständig angezeigt.
Habe noch keine Segwaybeleuchtung gefunden welche diese Anforderungen erfüllt.

Die EMV Messprotokollnummern aus der Segway Beschreibung stimmen nicht mit denen der MobHV überein. MobHV: 72/245/EWG, 2006/96/EG Segway HT Handbuch: 73/23/EEC, 89/336/EEC.
Das heist ich muß eine EMV Messung in einem entsprechend ausgestatteten Labor ausführen.

Zum Schluss muss noch die FahrzeugIdentNummer sichtbar in den Rahmen eingeschlagen werden.

Ich bin einfach nur fassungslos über das Ganze hier abgelaufene.

Da möchte ich doch nur durch mit dem wunderbbaren elektrischen betriebenen Segway meine Besorgungen und dergleichen auch ohne Auto erledigen. Der Umwelt wird auch etwas Gutes getan. Und nun bin ich durch die komplett negative Einstellung und Auslegung der MobHV des TUEV-Prüfers
komplett ausgebremst.

Gerne würde ich auch eure Storys zum Thema TUEV/ Betreibserlaubnis erfahren.

Danke und viele Grüsse.
Otmar
Flotti
Beiträge: 12
Registriert: 17.12.2016 10:36

Beitrag von Flotti »

Hallo liebes Forum,

auf Grund der nicht vorhandenen Reaktion auf meinen Bericht, nehme ich an, es gibt kaum jemand der aktuell versucht hat einen Segway Gen1
selbst beim Tüv vorzustellen.
Denke es gibt wohl nur noch PT Fahrer die ihr Gefährt bereits mit der ervorderlichen Betriebserlaubnis gekauft haben.

Danke und viele Grüsse.
Otmar
Hexe
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Beitrag von Hexe »

Doch gibt es. Allerdings 300 km von Dir entfernt.
Flotti
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Beitrag von Flotti »

Und was hat er für Erfahrungen gemacht?

VG Otmar
SegFenn
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Beitrag von SegFenn »

Flotti hat geschrieben:Zum Schluss muss noch die FahrzeugIdentNummer sichtbar in den Rahmen eingeschlagen werden.
Bezüglich Erfahrungswerte: Ich besitze 2 Gen1 Segway mit BE. Bei einem Seg. (i180) ist diese Nummer im Rahmen eingeschlagen (TÜV Nord), beim anderen i180 nicht (TÜV BaWü). Da scheint es also schonmal Unterschiede zu geben.
Beim TÜV Nord könnte ich Dir einen Ansprechpartner mitteilen, aber das liegt wohl nicht in Deiner Umgebung.
Hexe
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Beitrag von Hexe »

Gleiche Abwicklung wie beim i2.
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chrigelseg
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Beitrag von chrigelseg »

Hallo Flotti
Ich habe ein i180, welches in der Schweiz nur mit einigem Aufwand vorgeführt werden konnte.
Die wichtigsten Punkte:
- Richtungsanzeige nach links von Hand nicht möglich: darum musste eine Blinkanlage nachgerüstet werden.
- Abblendlicht nicht möglich, darum Geschwindigkeitsbegrenzung auf 15 km/h, weil dafür ein Standlicht ausreicht.
- Fahrgestellnummer ist unter dem Akku (Zwar nicht leicht ablesbar) eingeschlagen. Eine Abschrift ist in Form eines Klebers angebracht. Nachträgliches Einschlagen am Alugehäuse wäre in gut sichtbarem Bereich nicht möglich; Einschlagen auf dem Deckblech wurde in DE zwar akzeptiert, macht aber auch wenig Sinn weil austauschbar.
- EMV-Gutachten musste teuer gemacht werden.
- weil der i180 als Gebrauchtgerät für eine Gehbehinderte Person aus Kanada importiert wurde, wurden die Unterschiede zum PT i2 sinngemäss und wohlwollend ausgelegt. Es konnte so als Einzelstück ausnahmsweise zugelassen werden.

Die Schweizer "Lösungen" lassen sich leider nicht auf Deutschland übertragen, aber sollen Dir einige Anhaltspunkte geben.

Grüsse vom Chrigel
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spiagei
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Beitrag von spiagei »

Hallo Flotti,

vielleicht fährst du zum TÜV in Deggendorf. Die haben am meisten Erfahrung mit Segways (dort war ja Segway D früher) und machen am wenigsten Ärger.

lg Stefan
https://www.baufi-chiemgau.de/startseite/reparatur-von-segway-pts/
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