"Einschlagen" Seriennummer

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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Thomas1612
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"Einschlagen" Seriennummer

Beitrag von Thomas1612 »

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche möglichst nach einem offiziellen Schriftstück einer Zulassungsstelle, weshalb bei der Zulassung die Seriennummer NICHT eingeschlagen, sondern eingraviert werden soll.
(Müsste es doch eigentlich beim TÜV und DEKRA eine Dienstanweisung zu geben, weshalb eingraviert wird.)

Im Bestfall mit Begründung, was durch das Einschlagen für Beschädigungen (vor allem an der Elektronik) passieren können.

Liegt einem von euch etwas vor, oder hat eine gute Begründung, weshalb die Nummer nicht eingeschlagen werden soll?

Vielen Dank schonmal im Vorraus!!!!
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Gawrisch
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Beitrag von Gawrisch »

Wir hatten damals die Seriennummer immer mit Schlagzahlen eingeschlagen, haben allerdings nach kurzer Zeit auf Gravur umgestellt. Fehler durch die Erschütterungen gab es bei den Maschinen nie, aber man kann nicht vorsichtig genug sein.
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mathiegi
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Beitrag von mathiegi »

ist nicht unter dem Frontakku immer die Nummer graviert?
Liebe Grüsse

mathiegi/der Segwayflüsterer

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Thomas1612
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Beitrag von Thomas1612 »

Ja aber die war anscheinend nicht ausreichend weil bei Kontrollen der Polizei nicht direkt sichtbar.
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chrigelseg
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Beitrag von chrigelseg »

Hallo Thomas

Konkret zu Deiner Frage: Ich habe kein solches Schriftstück :-(
(Nur persönliche Vermutungen zum Grund Deiner Anfrage)
Tut mir leid, wenn ich mich schon wieder als "CH-Klugscheisser" zum Thema zu äussere und nicht mal eine ganz konkrete DE-Antwort liefern kann: :oops:
Wo liegt denn rechtlich der Unterschied zwischen Gravur und Einschlagen?
Wikipedia sagt zu Gravur: "Abtragen" (https://de.wikipedia.org/wiki/Gravur)
oder aber "Punzen" zu Einschlagen. (Punzstempel; Schlagzahlen)
Beim SegWay und den meisten PKW wird heute "Nadelmarkieren" (https://de.wikipedia.org/wiki/Nadelmarkieren) verwendet.
Dies ist eine sanfte "Einschlagmethode" und geeignet für empfindliche Untergründe.

Hier der Vergleich:
Gravur.JPG
oben mit elektrischem Nadelgravierer mit einer sehr harten Spitze, welche einzelne Körnerpunkte einschlägt.(SEG oben) (ähnlich wie Tätowiernadel ohne Tinte)
unten mit dem klassischen Schlagzahlen-Punz-Stempel. (WAY unten)

Falls vom TüV wirklich "Schlagen" gefordert wird, kann man sich mit einem solchen Nadel-Werkzeug behelfen. ("Nadelgravierer" steht auf der Schachtel :-) )
Etwas Anderes wäre "fräsen", z.B. mit einem Dremel-Schleifer und rotierendem Gravierstift, also eine (nach Wiki "echte" Gravur),wo Material abgetragen wird.
Die Unterscheidung "schlagen" oder "gravieren" wird umgangssprachlich also fliessend verwendet.

andere Frage ist die Rechtsgültigkeit:
- Beim Strassenverkehrsamt, (in CH rechtlich mit Tüv ähnlich), gilt einzig die Fahrgestellnummer auf dem eigentlichen Fahrgestell! Also jedesmal Abbau des vorderen Akkus erforderlich.
- Bei normalen Polizeikontrollen reicht ein normales "Typenschild", welches "gut ablesbar" sein soll.

Bei PKW's absolut üblich und beides nötig:
1. Fest "eingeschlagene" Fahrgestellnummer auf einem Teil des Grund-Fahrgestells
2. Gut sichtbares Typenschild als Wiederholung (ohne Form-Vorschriften), sogar als unverwischbarer Aufkleber erlaubt:
(hier als Aufkleber hinter der Windschutzscheibe eines PKW's)
FahrgestellPKW .JPG
Beim Segway wurden die Vorschriften genau gleich wie im PKW-Bereich umgesetzt:
- rechtsgültige Fahrgestellnummer auf dem wirklichen Fahrgestell unter dem vorderen Akku
- informative Fahrgestellnummer hinten unter der rechten Fussmatte durch (leider sehr schnell verwischten) Aufkleber
FGNummerFrieder.jpg
(Foto geklaut bei Frieder; danke :-) )

Warum prüft der TüV-Prüfer nicht genau gleich wie beim PKW?
Das Thema wurde hier schon mal diskutiert:
http://www.segforum.de/viewtopic.php?t=1807#p9984
Die vorgeschlagenen Lösungen scheinen mir aber teilweise suspekt:
- Fahrgestellnummer auf dem auswechselbaren(!) Deckblech ??
- Fahrgestellnummer auf der auswechselbaren(!) Pivot-Grundplatte?

Grüsse vom Chrigel
Thomas1612
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Beitrag von Thomas1612 »

Vielen Dank schonmal für eure Beiträge.

Ich stelle die Frage mal etwas anders:

Ist es sachgemäß, wenn ein TÜV Mitarbeiter bei der Zulassung die Seriennummer mittels Stahleinschlagziffern und Hammer in den Alu-Korpus des Segways schlägt.

Meine Frage hat leider einen ernsten Hintergrund, möchte Details an dieser Stelle aber nicht schreiben, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt :(
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chrigelseg
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Beitrag von chrigelseg »

"sachgemäss?" :lol:
mit banalen und altmodischen Punzwerkzeugen auf einer empfindliche Oberfläche ohne Unterlage herumzuhämmern, finde ich "nicht sachgemäss", nicht "fachlich begründet" und einfach nur "schwachsinnig"

Klar: Dein Segway fällt nun nicht gleich auseinander; aber was hätte die Aktion Deines Prüfers bewirken sollen`/ wollen ?

Ich habe im Vorfeld zu meiner obigen Antwort etwas im Internet recherchiert: Der TüV "begrenzt" anscheinend "selbst angebrachte Fahrgestellnummern" mit einem eigenen Schlagstempel.
Hast Du seither Probleme feststellen müssen?
Thomas1612
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Beitrag von Thomas1612 »

Das Segway hat große Schäden abbekommen und der TÜV weigert die Schuld einzugestehen.

Ist zur Zeit ein laufendes Verfahren, daher halte ich mich mit Infos zurück.

Suche nur einen im Bestfall schriftlichen Beweis das ein TÜV Gutachter die Seriennummer nicht mit Hammer und Einschlagbuchstaben einschlagen soll.

Bzw Erfahrungen dass es dadurch schonmal zu Schäden am Balancesensor gekommen ist.
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chrigelseg
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Beitrag von chrigelseg »

unsere Antworten haben sich überschnitten
Aus CH kann ich leider nicht antworten.
Jetzt ist aber alles klar; :D
meine obigen "Klugscheisserrantworten" sind nun absolout überflüssig! Sorry!

(Beitrag löschen geht leider nicht :-/ )
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chrigelseg
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Beitrag von chrigelseg »

:oops:
Zum laufenden Verfahren PN
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Beitrag von mathiegi »

Die BSA ist ein Bündel von hochsensiblen Sensoren. Aber dass diese wegen dem Einschlagen einer Nummer gleich Schaden nehmen sollen verwundert mich.
Klar das gibt pro Ziffer einen kräftigen Schlag.
Wenn ich aber denke wir oft ich schon über Klopfsteinpflaster und andere holperige Schotterstrassen gedonnert bin, dann müsste dies ja auch die Sensoren schädigen.
Liebe Grüsse

mathiegi/der Segwayflüsterer

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Gawrisch
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Beitrag von Gawrisch »

Beim Einschlagen kommt es natürlich immer darauf an wie fest jemand drauf haut. Eine Nadelgravur wie Chrigelseg oben es sehr gut beschrieben hat ist auf jeden Fall vor zu ziehen.
Wo wurde bei dir die Nummer mit Achlagbuchstaben eingeschlagen ? Hinten oder unter dem Akku ?
Bergkamen
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Beitrag von Bergkamen »

Mein Segway musste damals zur Abnahme auch mit einer Seriennummer unter der Fußmatte versehen werden.
Habe dies mit einem Dremel eingraviert und der TÜV Mensch war glücklich. Ich persönlich hätte da nie und nimmer selbst oder einen Dritten drauf rum hämmern lassen.
Dann hätte ich lieber vorher die Aluplatte demontiert und wie ich leider erst nachher gesehen habe wird auch schon Lasergravur angeboten, das wäre auch optisch ein Leckerbissen gewesen.
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mathiegi
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Beitrag von mathiegi »

aber ist das rechtsgültig auf einer leicht abschraubbaren und austauschbaren Blechabdeckung? Ich dachte immer dies muss auf dem Grundchassis sein?
Liebe Grüsse

mathiegi/der Segwayflüsterer

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