Zugelassen oder nicht?

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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chrispi
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Zugelassen oder nicht?

Beitrag von chrispi »

Hallo,

ich habe heute einen gebrauchten Segway über eBay gerkauft. Der Segway war als Strasßenzugelassen angegeben und hat auch ein Moped-Kennzeichen.

Allerdings fehlen TÜV oder sonstige Zulassungspapiere. Der Verkäufer sagt, dass für die Segways eine Typenzulassung existiert und daher keine Papiere erforderlich sind. Der Segway sei so wie er ist STVO-Zugelassen ist.

Ist dies so korrekt?

Meinen Informationen nach benötige ich eine TÜV-Einzelabnhme und eine Betriebserlaubnis. Um dies zu erhalten benötige ich wiederum EMV-Papiere (sind ebenfalls nicht vorhanden) sowie die entsprechende Hardware (Reflektoren, Lampe, ...).

Mit welchen Kosten muss ich hier bei einer Zulassung in NRW (Düsseldorf) rechnen?

Viele Grüße
Christoph
Conil
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Wohnort: Menden

Beitrag von Conil »

Hallo Chrispi,
wende Dich an Funkymove Lohmar, die machen Dir sicherlich einen fairen Preis und Du kannst in kürzester Zeit mit dem Segway zugelassen und versichert fahren!!!

Gruß Conil
Hexe
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Beitrag von Hexe »

Hallo Christoph,

welches Modell hast Du denn gekauft?
chrispi
Beiträge: 6
Registriert: 28.06.2012 20:54

Beitrag von chrispi »

Es handelt sich um einen i2!

Ciao
Christoph
chrispi
Beiträge: 6
Registriert: 28.06.2012 20:54

Beitrag von chrispi »

Ich habe gelesen, dass die EMV-Papiere (die mir ebenfalls fehlen) in Deggendorf ausgestellt werden können und hierfür Kosten in Höhe von 250 Euro zzgl. MwSt. fällig werden.

Kann mir jemand einen TÜV im Raum Düsseldorf/Köln empfehlen, bei dem das EMV-Gutachten bereits vorliegt und ich auch ohne Papiere eine TÜV-Zulassung erhalte?

Viele Grüße
Christoph
chrispi
Beiträge: 6
Registriert: 28.06.2012 20:54

Beitrag von chrispi »

Ich habe noch einen zweiten Segway bei eBay im Auge und haben den Verkäufer nach der Strassenzulassung gefragt. Er sagt ebenfalls, dass keine TÜV-Abnahme erforderlich sei, sondern nur ein Versicherungskennzeichen sowie das entsprechende STVZO-Zubehör.

Im Gesetzt steht:

(1) Eine Mobilitätshilfe darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie
1. einem genehmigten Typ entspricht sowie
2. ein gültiges Versicherungskennzeichen nach § 26 in Verbindung mit § 27 der Fahrzeug-Zulassungsver- ordnung führt.

Abweichend von Satz 1 Nummer 1 darf eine Mobilitäts- hilfe auch in Betrieb gesetzt werden, wenn für sie eine Einzelgenehmigung erteilt worden ist.

Die Frage ist, ob der Segway inzwischen einem genehmigten Typ entspricht. Wenn nicht, ist wohl die Einzelgenehmigung erforderlich.

Ich würde mich freuen, wenn mir da noch jemand mit einer Info helfen könnte.

Viele Grüße
Christoph
spitfire0
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Registriert: 02.09.2011 12:08

Beitrag von spitfire0 »

hallo chrispi,

meine empfehlung (wie auch von forumsmitgliedern angeraten)....

zur versicherung (HUK empfehlenswert und guenstig) und mofa-vers. abschliessen,
mit den versichgs-doks, dem kennzeichen, kennzeichenhalter, zugelassener fahrradbeleuchtung (vorne u. hinten), zugelass. reflektoren - moeglichst bereits
montiert - und dem handbuch zum tuev,
dort die zulassung bzw. begutachtung nach § 21 stvzo anmelden (die segs sind i.d.regel beim tuev bekannt bzw. in deren registraturen enthalten)
wird dann als so-kfz im rahmen der elektron. mobilitaetshilfeverordngn behandelt,
die frage nach der emv mit einem blick und aufzeigen der seite 182 (glaube ich) im handbuch beantworten ... dort ist bestaetigt dass das teil der emv.xxxxx
entspricht. damit sind die tuev-pruefer i.d.r. (auch mit recht) zufrieden,
dann folgen evtl. einige massabnahmen des tuev, eine kurze probefahrt sowie ausstellung eines gutachtens zur erlangung der betriebserlaubnis und die begutachtung nach § 21 stvzo danach folgt nur noch die bezahlung und der spaaassssssss kann beginnen.
liebe gruesse und viel erfolg spitfire0
chrispi
Beiträge: 6
Registriert: 28.06.2012 20:54

Beitrag von chrispi »

Hallo spitfire0.

danke für die Tipps! Ich habe leider noch nichtmals eine Anleitung....

Wie in diesem Thread empfohlen habe einige Segway-Händler im Raum Köln/Düsseldorf angeschrieben und Herr Joepen von "Erfahr' mich! Promotion+Touren" hat mir ein gutes Rundum-Sorglos-Angebot gemacht (inkl. Abholung und Anlieferung bei mir Zuhause).

Vielen Dank an alle für die Hilfe!

Gruss
Christoph
redlions
Beiträge: 21
Registriert: 21.06.2011 17:51

Beitrag von redlions »

hallo chrispi,

was musste denn nun noch gemacht werden?

ich selber habe auch einen i2 aus 2007 aus den usa bekommen.

was brauch ich denn nun noch außer licht und mofa-kennzeichen um ihn zu betreiben? noch zum tüv und ne einzelabnahme?
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