Segway X2 - Zulassung

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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X2Fan
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Segway X2 - Zulassung

Beitrag von X2Fan »

Hallo allerseits - nun bin ich stolzer X2 Besitzer und bekomme keine Straßenzulassung - habe ich ja vorher schon gelesen aber doch gehofft, eine Sondergenehmigung zu bekommen. Wie machen es denn die Leute, die überall mit diesen Dingern umher sausen??? Seit Ihr alle nach Bayern gefahren oder gibt es in Hamburg und Schleswig Holstein auch eine Möglichkeit????? :book2: :-o

Bitte meldet Euch, wenn Ihr etwas wisst!!!!

Danke!
X2.Fan
rosi
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Beitrag von rosi »

hallo,

wir in mecklenburg-vorpommern (segtime.de) haben eine generelle Außnahmegenehmigung ohne extra antrag und so. das nennt man bürokratieabbau :lol:
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Froschkoenig
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Beitrag von Froschkoenig »

X2Fan hat geschrieben:Wie machen es denn die Leute, die überall mit diesen Dingern umher sausen??? Seit Ihr alle nach Bayern gefahren oder gibt es in Hamburg und Schleswig Holstein auch eine Möglichkeit????? :book2: :-o
X2.Fan
Hi X2.Fan,
ich denke mal, dass die ab 2011 alle ohne Zulassung rumfahren. Denn die Ausnahmegenehmigungen liefen alle Ende 2010 aus. Jedenfalls die, die ich kenne.

Jetzt hat man 2 Möglichkeiten.
-a) Den X2 zurückrüsten auf I2. Also neue Fender und neue Räder.
oder
-b) Die Schultern breit machen und auf dem Standpunkt stehen. Ich hab ja 'ne Ausnahmegenehmigung. Warum soll etwas, was schon mal genehmigt gewesen ist, auf einmal jetzt nicht mehr fahren dürfen.
Rein rechtlich kommt man damit aber sicher nicht durch. Versicherungstechnisch ist es sicherlich auch grenzwertig.

Und diejenigen, die noch gar keine Ausnahmegenemigung hatten, haben Pech und muessen hoffen, dass der X2 irgendwann vielleicht generell ebenfalls zugelassen wird.

Um überhaupt erst mal eine Betriebserlaubnis zu erlangen, könntest Du dir die Fender und Räder ausleihen, ummontieren und damit zum TÜV fahren.
In dem Moment, wo du den Segway aber wieder zurückrüstest erlischt damit aber wohl auch die Betriebserlaubnis wieder, wegen Manipulation am Fahrzeug usw.

FK
Unterwegs in Südhessen mit X2, BJ 2008
X2Fan
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Beitrag von X2Fan »

rosi hat geschrieben:hallo,

wir in mecklenburg-vorpommern (segtime.de) haben eine generelle Außnahmegenehmigung ohne extra antrag und so. das nennt man bürokratieabbau :lol:
Hallo Rosi,
danke für die Info - kann ich da mit meinem X2 einfach hinfahren oder hast Du eine Telfonnummer?
Gruß aus Hamburg
X2Fan
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Beitrag von X2Fan »

Froschkoenig hat geschrieben:
X2Fan hat geschrieben:Wie machen es denn die Leute, die überall mit diesen Dingern umher sausen??? Seit Ihr alle nach Bayern gefahren oder gibt es in Hamburg und Schleswig Holstein auch eine Möglichkeit????? :book2: :-o
X2.Fan
Hi X2.Fan,
ich denke mal, dass die ab 2011 alle ohne Zulassung rumfahren. Denn die Ausnahmegenehmigungen liefen alle Ende 2010 aus. Jedenfalls die, die ich kenne.

Jetzt hat man 2 Möglichkeiten.
-a) Den X2 zurückrüsten auf I2. Also neue Fender und neue Räder.
oder
-b) Die Schultern breit machen und auf dem Standpunkt stehen. Ich hab ja 'ne Ausnahmegenehmigung. Warum soll etwas, was schon mal genehmigt gewesen ist, auf einmal jetzt nicht mehr fahren dürfen.
Rein rechtlich kommt man damit aber sicher nicht durch. Versicherungstechnisch ist es sicherlich auch grenzwertig.

Und diejenigen, die noch gar keine Ausnahmegenemigung hatten, haben Pech und muessen hoffen, dass der X2 irgendwann vielleicht generell ebenfalls zugelassen wird.

Um überhaupt erst mal eine Betriebserlaubnis zu erlangen, könntest Du dir die Fender und Räder ausleihen, ummontieren und damit zum TÜV fahren.
In dem Moment, wo du den Segway aber wieder zurückrüstest erlischt damit aber wohl auch die Betriebserlaubnis wieder, wegen Manipulation am Fahrzeug usw.

FK

Hallo, danke für die Info - daran habe ich auch schon gedacht....

LG
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Fliegentod
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Beitrag von Fliegentod »

dumme frage... wat wollt ihr alle mit dem x2?
sicher: sieht besser aus, als der i2 - aber die mangelhafte reichweite...

off-road hab ich bisher kaum ne stelle gefunden, die mit i2 nicht auch zu bewältigen wäre.
manches geht mit dem i2 sogar besser!
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Froschkoenig
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Beitrag von Froschkoenig »

X2Fan hat geschrieben:
rosi hat geschrieben:hallo,
wir in mecklenburg-vorpommern (segtime.de) haben eine generelle Außnahmegenehmigung ohne extra antrag und so. das nennt man bürokratieabbau :lol:
Hallo Rosi,
danke für die Info - kann ich da mit meinem X2 einfach hinfahren oder hast Du eine Telfonnummer?
Gruß aus Hamburg
Was nutzt dir die wenn Du in Hamburg wohnst?
Die gilt ja, wenn überhaupt, sehr wahrscheinlich nur in Meck-Pomm.

FK
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Brummbaer
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Beitrag von Brummbaer »

Fliegentod hat geschrieben:dumme frage... wat wollt ihr alle mit dem x2?
sicher: sieht besser aus, als der i2 - aber die mangelhafte reichweite...

off-road hab ich bisher kaum ne stelle gefunden, die mit i2 nicht auch zu bewältigen wäre.
manches geht mit dem i2 sogar besser!
Der X2 ist weicher und geht deshalb nicht so auf die Knie. Außerdem, bei unseren Radwegen bist Du praktisch immer im Gelände. ;-)
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Beitrag von hotelastoria.com »

mit dem I2 darf man nicht auf den Golfplatz ;-)
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Froschkoenig
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Beitrag von Froschkoenig »

Fliegentod hat geschrieben:dumme frage... wat wollt ihr alle mit dem x2?
Nun ich tät sagen, der passt einfach besser zu meinem Auto.
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hufi
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Beitrag von hufi »

Uiiiii! Daktari in Dieburg? :mrgreen: :drink2:

Gruß Hufi
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wodkabrause
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Beitrag von wodkabrause »

Jaaa ... - ... und mit dem coolen Gespann fährt er dann durch die Lande und überfährt dann, mal mit einer, mal mit zwei Achsen, die deutschen Frösche. Daher sein Nick! :D

... witzelt
wodkabrause
Am Anfang waren Himmel und Erde - den ganzen Rest haben WIR gemacht!
81739-seg
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Beitrag von 81739-seg »

Hallo, schönes Wochenende aus München,

die Info "Bundesland Bayern erlaubt SEGWAY x2 die Straßennutzung" ist vom 26.01.2011 und auf der Homepage von Segway-Deggendorf nachzulesen, siehe

http://www.segway.de/pdf.php?file=pdf/p ... aovqdefis0

Damit soll auch der x2 Golf per Einzelgenehmigung zulassungsfähig sein.

Ob man, um die Zulassung zu bekommen, einen (2.) Wohnsitz in Bayern haben muß, kann ich nicht sagen. Da gibt es ja schon einige Erfahrungsträger hier im Forum.
Die Info, dass in allen anderen Bundesländern derzeit keine Zulassung gibt, ist wohl nicht ganz richtig (siehe oben).

Gruß Frieder
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stephanix
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Beitrag von stephanix »

Hallo zusammen
Bin neu hier im Forum ( Bitte um Nachsicht) Habe schon viel hier gelesen aber es wir immer undurchsichtiger
Habe nun folgende Frage:
Kann ich mit meinem X2 nicht auf Radwegen wenn kein Radweg forhanden auf der Hauptstrasse fahren ?
Muß ich zwingend eine Betriebserlaubnis haben( TÜV) ?
Wo bekomme ich günstig Ersatzteile für mein Seg?


Grüsse von der Alb S T E P H A N
stephanix
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Beitrag von stephanix »

Sorry

Habe vergessen bin aus Baden Württemberg !!

Grüsse S T E F A N
segmap
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Beitrag von segmap »

Hallo Stefan

Wenn du nach Zubehör oder Ersatzteilen suchst schau doch mal hier:
http://www.segmap.de/typ.php?typ=typ6

Dann einfach eine Nadel anklicken oder oben auf Listenansicht.
Viel Glück bei der Suche.

Stefan
www.segmap.de
www.segmap.com
Die Weltkarte mit Segfahrern
Veranstaltungen mit Segway´s nur auf der Deutschen Karte
HJZ
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Beitrag von HJZ »

Hallo Stefan,

habe meinen Seg. in Radolfzell bei Zweirad Joos gekauft. Von der Alp ist das ja nicht allzuweit entfernt.
War damals (Ende 2009) sehr zufrieden, gute, kompetente Beratung. Hatte aber seither keinen Kontakt mehr,
weil das Ding einfach problemlos läuft. - toi - toi - toi
Die machen dort auch Touren u.a. auch mit dem x2. Vielleicht fragst Du mal nach wie sie die Zulassung bekommen haben.
Nach Auskunft des Landratsamtes damals darf ich mit meinem i2 Radwege, für Radfahrer freigegebene Forst- und Wirtschaftswege
und innerorts, wenn kein Radweg vorhanden ist, die Straße benutzen. Fußgängerzonen, Bundes- Landes- und Kreisstraßen sind nicht erlaubt.

Gruß HJZ
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Beitrag von hotelastoria.com »

Mit deinem X2 musst du (zur Zeit noch) nach Bayern ziehen! Dort bekommst du den "zugelassen".

Gruß
Klaus
PG760
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Beitrag von PG760 »

Hallo, zusammen,

ich habe vor 4 Monaten den für den x2 eine Betriebserlaubnis in BW erhalten.
Nach Vorlage des Gutachtens vom TÜV (in diesem Fall DEKRA) hat die Sachbearbeiterin mit 2 anderen Kollegen diskutiert und mitgeteilt dass es kein Problem wäre. Stempel drauf, 8,20 Euro bezahlt und fertig. Habe mich gewundert, :roll: aber auch gefreut. :dance1: Dann zu meiner Versicherung und das Kennzeichen ohne Probleme bekommen.

Grüsse, Peter
Olly
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Beitrag von Olly »

fahre seit 3 Jahren x2 mit unbefristeter Zulassung in Niedersachsen
mmtz
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Registriert: 03.06.2013 10:58

Beitrag von mmtz »

Hallo zusammen,
mal wieder ein neuer im Forum sagt "Hallo". Und ich habe auch gleich mal eine Frage an die Rechtsexperten
unter euch:

Ich habe ein X2 und dazu ein Gutachten vom Tüv Süd, die §21 Begutachtung und das Gutachten
nach §70 zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigungvorliegen.

In dem Gutachten steht klar und deutlich: " die Ausnahmegenemigung für den Betrieb des Fahrzeugs
ist auf das Gebiet des Freistaates Bayern zu beschränken. " ... soweit so gut(schlecht)

Ferner ist auf dem Blatt vom Tüv aber auch zu lesen das ich damit erst zu der für meinen Wohnsitz (NRW)
zuständigen Straßenverkehrsbehörde/Zulassungsstelle muss und dort die Einzelgenehmigung bekomme.

Die Zulassungsstelle hat mir die Ausnahmegenehmigung verweigert, mit der Begründung ich wohne ja nicht
in Bayern. Kennt sich jemand von euch aus ob das eigentlich eine korrekte Aussage ist? Ich meine das der Betrieb
doch nichts mit dem Wohnort zu tun haben kann. Ich kann doch auch in NRW wohnen und das Seg nur in Bayern
benutzen. Nur zum Verständnis, ich habe das auch wirklich so vor und es ist mir klar das der Satz "... nur in B.."
auch in der Ausnahmegenehmigung stehen wird, darum geht es hier auch nicht, sondern nur darum ob die
nette Dame im Recht ist mir das Dokument zu verweigern.

Danke für eure Hilfe, Meinung oder Tips.
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Wendelstein
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Beitrag von Wendelstein »

Interessante Frage, die ich aber nicht kompetent beantworten kann, da ich nicht der hier gefragte Rechtsexperte bin. Ich kann aber eine Meinung zum besten geben, die vielleicht ein bisschen weiterhilft: Also ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendeine Dienststelle des Landes Nordrhein-Westfalen jemals eine Ausnahmegenehmigung für den Betrieb von irgendetwas ausstellen kann, die dann nur in Bayern gültig ist. Was ich mir aber vorstellen kann: Das ist, dass jemand, der ausserhalb Bayerns wohnt, von einer zuständigen Stelle in Bayern eine Ausnahmegenehmigung für den Betrieb in Bayern bekommt. Das kann m.E. durch eine einfache Anfrage geklärt werden, z.B. bei der Regierung von Oberbayern, wo Herr Heinz Fuchs, Tel. 089-2176-2398, heinz.fuchs@reg-ob.bayern.de, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Betrieb von x2 zuständig ist (jedenfalls war er das noch im April d.J.). So mancher Segforumsleser würde dann vielleicht gerne erfahren, wie die Anfrage beantwortet wurde.
mmtz
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Beitrag von mmtz »

Vielen Dank für den Tip mit Herrn Fuchs, der mir unproblematisch und schnell helfen konnte. Es ist also auch möglich eine Ausnahmegenemigung in Bayern als Nordrhein-Westfale zu bekommen. Glücklicherweise liegt mein Urlaubsort in Oberbayern. Ich weiß nicht ob man sich in den anderen Regierungsbezirken dort genausogut auskennt wie Herr Fuchs, der für Oberbayern zuständig ist.
Conil
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Beitrag von Conil »

Nehmen wir einmal an dass ich von einem hier noch nicht genannten Bundesland eine Ausnahmegenehmigung bekomme die nicht die Einschränkung für ein Bundesland enthält,
ist das dann für ganz Deutschland gültig? :mrgreen:

Gruß Conil
bonsaih1
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Beitrag von bonsaih1 »

Conil hat geschrieben:Nehmen wir einmal an dass ich von einem hier noch nicht genannten Bundesland eine Ausnahmegenehmigung bekomme die nicht die Einschränkung für ein Bundesland enthält,
ist das dann für ganz Deutschland gültig? :mrgreen:

Gruß Conil
Hallo miteinander,
bin neu hier und kämpfe mich so langsam in die Feinheiten der Segway-Welt. Mich würde auch die Antwort auf genau diese Frage interessieren. Also nochmal: Wenn man eine Ausnahmegenehmigung eines Landes für einen Seg X2 oder Golf hat und die weder auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt noch befristet ist, kann ich damit dann auch in anderen Bundesländern und unbegrenzt fahren? - Danke im Voraus!!!
BonsaiH1
inazuma750
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Beitrag von inazuma750 »

bonsaih1 hat geschrieben:
Conil hat geschrieben:Nehmen wir einmal an dass ich von einem hier noch nicht genannten Bundesland eine Ausnahmegenehmigung bekomme die nicht die Einschränkung für ein Bundesland enthält,
ist das dann für ganz Deutschland gültig? :mrgreen:

Gruß Conil
Hallo miteinander,
bin neu hier und kämpfe mich so langsam in die Feinheiten der Segway-Welt. Mich würde auch die Antwort auf genau diese Frage interessieren. Also nochmal: Wenn man eine Ausnahmegenehmigung eines Landes für einen Seg X2 oder Golf hat und die weder auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt noch befristet ist, kann ich damit dann auch in anderen Bundesländern und unbegrenzt fahren? - Danke im Voraus!!!
BonsaiH1

Hallo,
meine Erfahrung und auch Auskunft meiner Landesbehörde (Schleswig-Holstein):
Eine Landesbehörde kann nur für das jeweilige Bundesland Ausnahmegenehmigungen erteilen.
Eine bundesweite Ausnahmegenehmigung ist nur bei der entsprechenden Bundesbehörde in Berlin zu bekommen oder eher nicht zu bekommen.
In meinem Fall habe ich mich mit dem "Bundesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen" beim Bundesverkehrsministerium für Verkehr um eine Ausnahmegenehmigung für meinen Segway-Rollstuhl (Fußgängerzonen etc.) bemüht. Ohne Erfolg. Soll man bei den Landesbehörden machen.
In Schleswig-Holstein kein Problem....

Liebe Grüße
Mario
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spiagei
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Beitrag von spiagei »

X2 Zulassung gibt es meines Wissens nur in Bayern. ( wegen der vielen Berge ;-) )

Und die gilt auch nur in Bayern. Deswegen I2. Der geht überall :D
https://www.baufi-chiemgau.de/startseite/reparatur-von-segway-pts/
Der Segway Service Partner im Chiemgau und im Voralpenland
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elmicho
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Beitrag von elmicho »

Hi zusammen,
da ich in bayern (mittelfranken) wohne möchte ich mein glück mit der zulassung eines gebrauchten x2 versuchen.(noch nicht gekauft)
könnte mir jemand eine auflistung machen, welche dokumente ich alles benötige und wo (welche behörde) ich diese bekomme?

welche dokumente (EMV, usw.) müssen beim ankauf auf jedenfall dabei sein?
spielt es eine rolle ob der segi in deutschland oder im ausland gekauft wurde?
benötige ich für den x2 andere dokumente als für en i2?

hat evtl. jemand einen ansprechpartner (TÜV oder Zulassungsstelle) im raum nürnberg/ansbach der mir da weiterhelfen kann?
die tüv-abnahmestellen mit denen ich bisher gesprochen habe, sind was segis angeht recht unerfahren und winken alle nur ab.


viele fragen auf einmal, aber so ganz durchsichtig ist das thema für mich nicht!

Schon mal vielen dank vorab.
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Tina
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Beitrag von Tina »

Hallo Elmicho!

Vom TÜV brauchst Du:
- Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis,
- Gutachten zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach §70 STVZO
(meiner hatte das schon, da ich ihn gebraucht gekauft habe, deshalb kann ich dir leider nicht sagen, welcher TÜV das in Nürnberg oder Ansbach machen kann).

Dann wendest du dich an die Regierung Mittelfranken in Ansbach um die Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Ansprechpartner war bei mir vor 2 Jahren eine Frau Heinlein, bzw. in Vertretung ein Herr Weiner (poststelle@reg-mfr.bayern.de). Die wussten auch ganz gut Bescheid.

Du benötigst dann:
- formloser Antrag
• Nachweis technischer Voraussetzungen durch TÜV-Gutachten
• Erklärung über die Haftungsfreistellung des Freistaates Bayern (Formblatt wurde von Ansbach per Email gesendet)
• Nachweis über Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherungskennzeichens
• Nachweis über Mofa-Prüfbescheinigung oder gültige Fahrerlaubnis
• Nachweis über die Absolvierung der vom Hersteller vorgesehenen Schulung in Bedienung und Steuerung des SEGWAY (Driver Card)
(habe ich bei den Egringos in Fürth gemacht, geht bei den meisten Segway Touranbietern)
Ich habe damals alles per Email erledigt, nur das TÜV Gutachten wurde, glaube ich, im Original benötigt. Alles andere habe ich eingescannt und per Email geschickt.
Nach dem Löhnen von 100 € habe ich dann die Ausnahmegenehmigung erhalten.

Mit dieser, dem Tüv Gutachten und dem Versicherungsnachweis gehst du dann zum Straßenverkehrsamt und bekommst eine Betriebserlaubnis nach $21 StVZO i.V. m.$4 FZV für zulassungsfreie Fahrzeuge. Sieht ähnlich aus wie die Zulasssungsbescheinigung Teil 1 vom Auto, nur in Weiß. Diese Bescheinigung plus den Versicherungsnachweis solltest du dann später immer mitführen. Wurde neulich auch zum erstem Mal von der Polizei kontrolliert, die wollten dann auch genau das sehen (und den Führerschein).

Wünsche Dir viel Erfolg und vor allem Geduld, das dauert alles ganz schön!
Dateianhänge
Ausnahmegenehmigung Oberbayern.pdf
(43.55 KiB) 984-mal heruntergeladen
Viele Grüße
Tina aus Fürth
elmicho
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Beitrag von elmicho »

Hi Tina, erst mal danke für die gute Auflistung. Eine letzte Frage habe ich noch, da du ja auch einen gebrauchten gekauft hast, welche Dokumente muss ich vom Verkäufer bekommen, dass die TÜV-Zulassung klappt. Hab hier im Forum schon einiges gelesen bzgl. EMV usw.
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Tina
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Beitrag von Tina »

Hallo Elmicho!
Falls er vorher schon eine Versicherung gehabt hat, sollte er dir einen Versicherungsnachweis übergeben, damit du die Versicherung auf dich umschreiben lassen kannst.
Ich habe von meinem Verkäufer gar nichts bekommen, wollte alles mit der Post schicken, ging aber angeblich verloren :-? . Ich denke, er hat sie verschlampt, da er gerade im Umzugsstreß war.
Wir haben dann über die Seriennummer beim TÜV nachgefragt, ob schon einmal eine Abnahme gemacht wurde, was dann bestätigt wurde. Nach Vorlage des Kaufvertrages bekamen wir eine Zweitschrift vom dem Gutachten (und das hat noch nicht mal was gekostet!!).
Viele Grüße
Tina aus Fürth
kolibri
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Beitrag von kolibri »

Hallo
Bekommt man in NRW auch eine Zulassung für den Segway X2?

Viele Grüße
Mike aus RE
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spiagei
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Beitrag von spiagei »

NEIN. Ausschließlich in Bayern gibt es eine.
https://www.baufi-chiemgau.de/startseite/reparatur-von-segway-pts/
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kolibri
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Beitrag von kolibri »

Also fahren in den anderen Bundesländer nur mit den schmallen Reifen? Kann man eine Sondergenehmigung beantragen?
galaxy
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Beitrag von galaxy »

P.S. Die Suche hilft wurde hier schon 1000 mal beantwortet...
By, Jan

If you ride a Segway you become The Segway smile und natürlich
Segway ? Ich steh drauf
Checkcaptain
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Beitrag von Checkcaptain »

galaxy hat geschrieben:P.S. Die Suche hilft wurde hier schon 1000 mal beantwortet...
Dadurch wird die falsche Aussage aber auch nicht richtiger!
Ich habe mir zusammen mit einem Bekannten 2 X2 gekauft, beide mit Bundesweiter Zulassung.
Meines habe ich gerade verkauft und er möchte sein Camo aktuell auch verkaufen.
Siehe Bilder.
IMG_5616.jpg
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IMG_5613.jpg
IMG_5612.jpg
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chrigelseg
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Beitrag von chrigelseg »

Checkcaptain hat geschrieben: Dadurch wird die falsche Aussage aber auch nicht richtiger!
Ich habe mir zusammen mit einem Bekannten 2 X2 gekauft, beide mit Bundesweiter Zulassung.
Hallo Checkcaptain

Kannst Du beschreiben, wie man für den x2 eine Bundesweite Zulassung für DE erlangt?
(oder zum korrekten Post verlinken?)
Checkcaptain
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Beitrag von Checkcaptain »

chrigelseg hat geschrieben:Hallo Checkcaptain

Kannst Du beschreiben, wie man für den x2 eine Bundesweite Zulassung für DE erlangt?
(oder zum korrekten Post verlinken?)
Keine Ahnung, er will nur seins verkaufen.
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spiagei
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Beitrag von spiagei »

Damit wärst er der erste der eine Bundesweite Zulassung für den X2 erhalten hat. Also würde uns natürlich alle interessieren wie das geht.
https://www.baufi-chiemgau.de/startseite/reparatur-von-segway-pts/
Der Segway Service Partner im Chiemgau und im Voralpenland
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Checkcaptain
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Beitrag von Checkcaptain »

Ich habe das Gerät für ihn jetzt mal hier eingestellt:

http://www.segforum.de/viewtopic.php?f=14&t=9928
Antworten