Zulassung / TÜV / Vorraussetzungen

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Zulassung / TÜV / Vorraussetzungen

Beitrag von segpark.de »

Hallo liebe Mit-Segger! ;-)

Da ja nun zwar die einheitliche Zulassung da ist, sich diese Nachricht aber noch nicht überall herumgesprochen zu haben scheint, besonders bei den Freunden vom TÜV, hier mal eine Frage an die die wirklich Ahnung vom SEGWAY haben, die Fahrer ;-)

Kann mir jemand sagen was ich genau zum Tüv mitbringen muss, bzw was genau, und wenn ich an Dinge wie die Kennzeichen denke, wo genau montiert sein muss, damit ich dem freundlichen Herrn vom Tüv gar keine Gelegenheit gebe was zu beanstanden?
hufi
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Beitrag von hufi »

Meine Empfehlung: Nach Termin Vorgespräch mit dem Prüfer führen. Nur so kannst Du ohne Kosten Ärger vermeiden.

Ich würde Kennzeichen vorn aus Kostengründen und wg. Sicherheit vorschlagen ( man könnte beim Absteigen hängenbleiben) ;-) .

Die Seitenreflektoren können durchaus in weiß als "gleichwertige Beleuchtung" eingetragen werden.

Reifen 80/80 - 14 neben der Serienbereifung eintragen lassen! Räder mitnehmen!

Das liegt alles im Ermessensspielraum des Prüfers auch wenn es formal von der neuen Bestimmung abweicht!

Viel Glück

Hufi
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Great.Lion
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Beitrag von Great.Lion »

Hallo,

der TÜV SÜD (Karlsruhe) wollte für das Gutachten nach §21:

a.) das StvZO Set, Beleuchtung, vorne und hinten, Seitenstahler, Kennzeichen HINTEN, Klingel
b.) die Seriennummer eingeschlagen, oder eingraviert, weil der serienmäßige Seriennummeraufkleber leicht entfernbar ist.
c.) die technischen Daten (hier half ein bereits im Netz vorhandenes Gutachten aus Köln und das Herstellerprospekt)
d.) Gebühren (im Juni 2009 noch 51,88 €)

Dieses Gutachten wurde dann bei der Zulassungstelle mit einem Stempel "Betriebserlaubnis erteilt" und einem Amtssiegel
versehen.
Kosten 10,50 €uro.

Es hilft wirklich, ein bereits ein vorhandenes Gutachten als Muster dem TÜV Prüfer mitzubringen.
t.bussmann
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Beitrag von t.bussmann »

Hallo,

kurz eine Rückmeldung meiner Erfahrungen (TÜV Mainz-Gonsenheim -> TÜV Rheinland):

Zulassung derzeit nicht möglich, da
EMV
das FZG zwar laut Deklaration der EMV-Richtline 73/23/EEC, nicht aber der in §1 MobHV verlangten 72/245/EWG mit der Änderung aus 2006/96/EG entspricht. Ein Nachweis hierüber ist zu erbringen, Ausnahmen sind (im ggs. zur Zeit vor der MobHV) nicht zugelassen.
Akkubeleuchtung (Dynamo wäre ok)
laut §5 MobHV "...oder ausschließlich über Batterie- oder Akku-Versorgung betrieben werden, wenn dem Fahrzeugführer deren Ladezustand ständig angezeigt wird." Ständig heißt ständig (auch im ausgeschalteten Zustand). Derartige Lampen sind derzeit noch nicht am Markt verfügbar. (Mein Prüfer wollte sich diesbezüglich aber noch einmal informieren)
Seitenreflektoren
..müssen natürlich gelb, nicht / nicht auch weiss sein.

TÜV Rheinland scheint daher wohl auch gestorben sein.

Bitte, kennt jemand einen TÜV im Raum Mainz/Frankfurt der sich nicht so anstellt? Ich bin entschlossen morgen durch die Republik zu fahren, bis ich meine Zulassung habe :|

Gruß
Tobias
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Tombo
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Beitrag von Tombo »

Nachdem ich ähnliches von Köln Poll gehört habe,
schließe ich mich der Suche an, ich will nicht mehr länger warten.

Wer bietet Segway-Zulassungs-Kaffeefahrten quer durch die Republik an ? :P
Thomas
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joe
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Beitrag von joe »

t.bussmann hat geschrieben: EMV
das FZG zwar laut Deklaration der EMV-Richtline 73/23/EEC, nicht aber der in §1 MobHV verlangten 72/245/EWG mit der Änderung aus 2006/96/EG entspricht. Ein Nachweis hierüber ist zu erbringen, Ausnahmen sind (im ggs. zur Zeit vor der MobHV) nicht zugelassen.
Das ist streng nach den Buchstaben des Gesetzes sicherlich richtig. Andererseits ist es wohl kaum im Sinne der MobHV (die man ja fast "Segway-Verordnung" nennen müßte), daß man einen Segway PT deswegen derzeit nicht zugelassen bekommt... Übrigens: die Übergangsfrist für die alte Richtlinie ist just am 20. Juli abgelaufen, fünf Tage vor Inkrafttreten der MobHV - Ironie des Schicksals! :-o
Natürlich konnte in der nagelneuen Verordnung nicht eine bereits überholte Richtlinie aufgeführt werden. Hier ist also Segway (sei es Inc. oder Deggendorf) gefragt, schnellstmöglich ein Gutachten nach aktueller Richtlinie zu liefern! Es ist genaugenommen mal wieder ein Armutszeugnis für den Importeur, daß das nicht schon längst vorliegt! Diese Forderung kam wohl kaum überraschend in die Verordnung, und die Änderung der Richtlinie ist auch schon fast drei Jahre her (20. November 2006)... der i2 kam im August 2006 raus (zumindest in USA).
t.bussmann hat geschrieben: Akkubeleuchtung (Dynamo wäre ok)
laut §5 MobHV "...oder ausschließlich über Batterie- oder Akku-Versorgung betrieben werden, wenn dem Fahrzeugführer deren Ladezustand ständig angezeigt wird." Ständig heißt ständig (auch im ausgeschalteten Zustand). Derartige Lampen sind derzeit noch nicht am Markt verfügbar. (Mein Prüfer wollte sich diesbezüglich aber noch einmal informieren)
Na mal langsam. Daß "ständig" auch "im ausgeschalteten Zustand" meint, sehe ich nicht so - das würde ich mal als Einzelmeinung eines übereifrigen Prüfers einstufen. Zumal technische Gegebenheiten eindeutig dagegen sprechen (Ladestandsanzeigen für Batterien/Akkus brauchen prinzipbedingt Energie, entleeren den Akku also ständig).

Viel spannender finde ich die Forderung der Ladestandsanzeige beim Rücklicht - hier ist mir noch kein Produkt aufgefallen, das das bietet?!
t.bussmann hat geschrieben: Seitenreflektoren
..müssen natürlich gelb, nicht / nicht auch weiss sein.
Wie ist die Begründung, daß nicht "auch weiße" Reflektoren vorhanden sein dürfen? Wenn die vorgeschriebenen gelben Seitenreflektoren da sind...? Meine Räder sind zu 2/3 gelb und 1/3 weiß rückstrahlend...
--
Johannes
t.bussmann
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Beitrag von t.bussmann »

joe hat geschrieben: EMV
Das ist streng nach den Buchstaben des Gesetzes sicherlich richtig. Andererseits ist es wohl kaum im Sinne der MobHV (die man ja fast "Segway-Verordnung" nennen müßte), daß man einen Segway PT deswegen derzeit nicht zugelassen bekommt... Übrigens: die Übergangsfrist für die alte Richtlinie ist just am 20. Juli abgelaufen, fünf Tage vor Inkrafttreten der MobHV - Ironie des Schicksals! :-o
Natürlich konnte in der nagelneuen Verordnung nicht eine bereits überholte Richtlinie aufgeführt werden. Hier ist also Segway (sei es Inc. oder Deggendorf) gefragt, schnellstmöglich ein Gutachten nach aktueller Richtlinie zu liefern! Es ist genaugenommen mal wieder ein Armutszeugnis für den Importeur, daß das nicht schon längst vorliegt! Diese Forderung kam wohl kaum überraschend in die Verordnung, und die Änderung der Richtlinie ist auch schon fast drei Jahre her (20. November 2006)... der i2 kam im August 2006 raus (zumindest in USA).
Da gebe ich dir absolut recht!
Meine Recherchen haben noch ergeben, dass die 'alte' Direktive auf Niederspannungselektrogeräte allgemein zielt und die neue wohl insb. EMV bei Fahrzeugen behandelt. Aber ich bin da kein Experte, ist alles etwas verwirrend, besonders die ständigen neuen Fassungen - müssen alle Geräte nachgeprüft werden, wenn es eine neue Fassung der Verordnung gibt?
joe hat geschrieben: Akkubeleuchtung
Na mal langsam. Daß "ständig" auch "im ausgeschalteten Zustand" meint, sehe ich nicht so - das würde ich mal als Einzelmeinung eines übereifrigen Prüfers einstufen. Zumal technische Gegebenheiten eindeutig dagegen sprechen (Ladestandsanzeigen für Batterien/Akkus brauchen prinzipbedingt Energie, entleeren den Akku also ständig).
Richtig, daher wollte er sich auch noch mal kundig machen. Er meinte halt, wenn man in hellen losfährt, es dann dunkel wird und erst beim Einschalten der Lampe merkt, dass die Batterie-Anzeige leuchet... Aber als Ladestandsanzeigen eine LED die angeht, sobald eine bestimmte Spannung unterschritten wird würde er grunds. akzeptieren.
joe hat geschrieben: Viel spannender finde ich die Forderung der Ladestandsanzeige beim Rücklicht - hier ist mir noch kein Produkt aufgefallen, das das bietet?!
Also die Lampe aus dem Deggendorfer TÜV-Kit hat so eine kleine LED, die nach oben leuchtet. Ob das ein Batterie-Indikator ist, weiss ich nicht. Aber die Sigma HIRO (passend zur PAVA) hat einen zweistufigen Indikator. Ledigich ist deren Bauform nicht so recht Segway tauglich, wie ich finde.
joe hat geschrieben: Seitenreflektoren
Wie ist die Begründung, daß nicht "auch weiße" Reflektoren vorhanden sein dürfen? Wenn die vorgeschriebenen gelben Seitenreflektoren da sind...? Meine Räder sind zu 2/3 gelb und 1/3 weiß rückstrahlend...
Seine genaue Aussage war, "wenn welche dran sind, müssen die gelb sein". Aber dass welche dran müssen, ist laut MobHV ja geregelt. Auf der anderen Seite könnte man auf die Ausnahmen im Fahrradbereich (zulässige weisse Ringe) verweisen...

lg
Tobias

P.S.@Tombo Die Idee der Segway-Zulassungs-Kaffeefahrt durch die Republik finde ich schön. Könnte / sollte man evt. medienwirksam ausschlachten.
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Beitrag von funky-move.de »

Heckleuchte mit Ladezustandsindikator... gibt es - auch Segway tauglich...
Bild
http://www.funky-move-custom.com/produc ... black.html
leuchtet - wie auch andere Modelle - wenn der Ladezustand bald zu tief sein wird... man hat noch genügend Zeit die Batt. auszutauschen..

Seitenstrahler - in Deutschland gilt... weiß = vorne - darum dürfen grundsätzlich keine weißen Reflektorstreifen mehr auf dem Rad vorhanden sein..
wer das Weiss mag - kann die reflektoren mit weisser, nicht reflektierender Folie bekleben.. die Menge der gelben Reflektoren ist nicht vorgeschrieben..

EMV - morgen mehr Infos...
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Beitrag von AXperts.de »

Natürlich auch bei AX.

Die Frontleuchte AX Halogen 10 LUX und auch die Rückleuchte Rear Light L verfügen
über eine Ladezustandsanzeige per LED!
Kombihalter STYLE 1
Kombihalter STYLE 1
DSC00340 red2.jpg (185.9 KiB) 19669 mal betrachtet

Auch das Rücklicht Rear Light 5 LED ist mit einer Ladezustandsanzeige per LED ausgestattet!
AX Rear Light 5 LED
AX Rear Light 5 LED
IMG_2822 reduziert.jpg (64.72 KiB) 19669 mal betrachtet
Preise findet Ihr hier http://www.axperts.de/epages/61480327.s ... eleuchtung

Gruß Dierk
Schau mal rein bei www.axperts.de
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Beitrag von YAWGES »

Ich habe heute meine Betriebserlaubnis erhalten.
Der TÜV wurde am 9.7.2009 in Böblingen durchgeführt. Ausstattung der Beleuchtung hinten und Kennzeichenanbringung wurde mit dem Kombihalter Style1 von AXpert und zwei Sigma PAVA Leuchten vorne akzeptiert. Klingel und seitliche gelbe Reflektoren waren ebenfalls dabei.
Alle Leuchten haben einwandfreie Kontrolle des Batteriezustandes. Die Rückleuchte hat kleine LED die immer leuchtet. Die Pavaleuchten hatten nachdem die Warnleuchte anging noch ca. 1 Std. geleuchtet.

Grüße Gerhard
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Beitrag von funky-move.de »

YAWGES hat geschrieben:Ich habe heute meine Betriebserlaubnis erhalten.
Der TÜV wurde am 9.7.2009 in Böblingen durchgeführt. Ausstattung der Beleuchtung hinten und Kennzeichenanbringung wurde mit dem Kombihalter Style1 von AXpert und zwei Sigma PAVA Leuchten vorne akzeptiert. Klingel und seitliche gelbe Reflektoren waren ebenfalls dabei.
Alle Leuchten haben einwandfreie Kontrolle des Batteriezustandes. Die Rückleuchte hat kleine LED die immer leuchtet. Die Pavaleuchten hatten nachdem die Warnleuchte anging noch ca. 1 Std. geleuchtet.

Grüße Gerhard
ohne EMV ?
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Beitrag von Titschi »

Unser TÜV hat auch gemeint - die angemeldeten Segway's werden nach §21 abgenommen. Die weiteren die die Vorführen möchten benötigen allerdings die neue EMV Prüfung. Laut Segway ca. 1-2 Wochen...

Solange heisst es jetzt wieder warten.

Wobei ich Deggendorf auch mal in Schutz nehmen möchte: Die machen schon alles möglich um die Segs endlich auf den Strassen zu sehen. Kein anderes industrialisiertes Land auf der Welt stellt sich bei der Zulassung dermassen dämlich an :roll:

Wenn der Segway von Daimler oder VW erfunden worden wäre, dürften wir vermutlich nachts, ohne Beleuchtung und angedudelt auf der Autobahn unterwegs ein :lol:

Thomas
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Tombo
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Beitrag von Tombo »

Segway / Urban Mobility Deggendorf hat geantwort.
derzeit prüfen wir, ob die Richtlinien zu elektromagnetischen Verträglichkeit, die wir bereits erfüllen .... , den Richtlinien entsprechen, die die bundeseinheitliche Verordnung für die SEGWAYs verlangt.

Sollten wir diese nicht erfüllen, werden wir umgehend eine Prüfung der EMV auf unsere Kosten veranlassen.
...

Wir versichern Ihnen, in Hochtouren an der Thematik zu arbeiten, um alles wieder ins Rollen zu bringen
Thomas
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Beitrag von Forwarder »

Also, ich für mich habe mich entschlossen, hier überhaupt nicht in Panik zu verfallen.
Wenn hier schon nicht genau gesagt werden kann, ob ich mit meiner seit 27.4.2009 gültigen Ausnahmegenehmigung mitsamt TÜV-Gutachten und Betriebserlaubnis weiter fahren darf, dann wird's der vermeintliche Kontrolleur / Polizist erst recht nicht wissen. Wir, die hier täglich alle threads verfolgen und die kontroversesten Diskussionen führen, sind doch auch mit unserem derzeitigen Halbwissen 1000 mal besser informiert, als jeder, der uns auf der Straße kontrollieren oder anhalten könnte.
Ich werde jedenfalls nicht nochmal zum TÜV fahren und denen erneute Möglichkeit geben, in meine Tasche zu greifen und mich abzuzocken, denn mehr steckt doch derzeit überhaupt nicht dahinter. Sicherheitsaspekte - dass ich nicht lache!
Jetzt wird eine elektronische Verträglichkeitspipapoverordnung rausgekramt, um die TÜV-Gebühren explodieren zu lassen. Vorher sind wir mit den Dingern doch auch gefahren und zwar zu Recht mit allen Papieren und ich empfinde die ganze Angelegenheit mittlerweile nur noch als peinlich. Alle, die bereits Papiere haben und sich dem Genehmigungsstress unterzogen haben, jetzt nochmal abkassieren - pfui Deibel.
Gruß aus Hürth
Martin
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Beitrag von Ralpax »

Hallo Segway I2 Besitzer,
ich war heute (06.08.2009) in Bielefeld beim TÜV-Nord.
Ich habe die Ausnahmegenehmigung bis 2010, Einzelabnahme/ Gutachten TÜV-Rheinland vom März 2008, Versicherungsnachweis und Ausdruck der neuen Bundesweiten Zulassung vorgelegt. (Also den ganzen Papierkram, den man auch in Zukunft mitführen muß)
Ich wurde gefragt, ob ich einen Brief vom TÜV-Rheinland mit den Widerruf der damaligen Einzelabnahme erhalten hätte.
????Natürlich nicht!!!!
Aussage TÜV: solange ich Besitzer des Segway I2 bin, ist die bisherige Einzelabnahme vom März 2008 durch den TÜV-Rheinland gültig.

Außerdem wurde mir geraten, das Kennzeichen hinten links anzubringen um unnötige Polizeikontrollen zu vermeiden.

Mal sehen welche Erfahrungen die anderen Segwaybesitzer beim TÜV gemacht haben.

Also keine Panik!!
Weitergliden und fröhlich sein!!! :lol:

MfG.
Ralpax
Der Segway ist die Antwort auf die Frage aller Fragen.
Aber... wie war nochmal die Frage???
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Beitrag von Forwarder »

Hallo Ralpax,

richtig so - weitergliden!

Das einzige, wozu ich mich jetzt noch hinreissen lasse, ist eine Lampe für 12 Euro, die mir anzeigt, wieviel Saft noch in den Batterien ist. Und das war's dann erstmal, den Rest sitze ich aus, bis mich jemand zwingt zu reagieren und diskutiere das dann mit meinem Anwalt. Aber ich bin relativ sicher, dass hier überhaupt nichts passiert, weil die Kontrollorgane selbst keinen Schimmer haben.
Gruß aus Hürth
Martin
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Beitrag von moalboal »

Ralpax hat geschrieben:Außerdem wurde mir geraten, das Kennzeichen hinten links anzubringen um unnötige Polizeikontrollen zu vermeiden.

Das dürfte doch jetzt wirklich kein trauriges Thema sein, denn: :arrow: ES IST VORSCHRIFT :!: :!:

MfG
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Ralpax
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Beitrag von Ralpax »

Es geht da nicht um ein trauriges Thema,.... es sieht echt bescheiden aus!
und wackelt wie ein LÄMMERSCHWANZ
MfG.
Ralpax
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Aber... wie war nochmal die Frage???
Titschi
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Beitrag von Titschi »

Also mit dem Original Umbaukit wackelt gar nix. Der Winkel sitzt bombenfest am Schutzblech. Und da das Frontlicht am Cargoholder dran ist muss nur die hintere Leuchte als Gewicht getragen werden. Und da sieht auch noch ganz passabel aus :lol:
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Beitrag von funky-move.de »

Ralpax hat geschrieben:Es geht da nicht um ein trauriges Thema,.... es sieht echt bescheiden aus!
und wackelt wie ein LÄMMERSCHWANZ
MfG.
Ralpax
Wackelt wirklich nicht - auch wenn man - wie Dierk und wir - nicht in den Fender bohren will...

Olaf
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Beitrag von Ralpax »

Natürlich wackelt da nichts, wenn ich mit 140 auf der Autobahn fahre!!!

MfG.
Ralpax
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Aber... wie war nochmal die Frage???
greyimporter
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Registriert: 08.09.2009 10:05

Beitrag von greyimporter »

Der TÜV SÜD teilte mir auf Anfrage mit:


grundsätzlich ist das Modell i2 in Deutschland abnahmefähig, da die Fz-Breite von 0.7m nicht überschritten wird. Da Ihr Fahrzeug aus USA importiert wird, brauchen Sie noch

· den Nachweis über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). Bitte an SEGWWAY Deutschland, Frau Sedlmayr wenden, geht auch per mail. Sie benötigt die Seriennummer Ihres i2. Kostenpunkt ca. 100€ (netto wahrscheinlich, bitte nachfragen).

· Beleuchtungseinrichtungen haben Sie schon zum Teil richtig aufgeführt,

hinten:

1. bauartgenehmigter roter Großflächenrückstrahler mit Buchstaben „Z“ , Anbauhöhe nicht mehr wie 600mm üb. Fahrbahn

2. bauartgenehmigte Leucht für rotes Licht , Anbauhöhe nicht weniger als 250mm üb. Fahrbahn

3. Schlußleuchte und Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereint sein

Vorne:

1. Bauartgenehmigte Leuchte für weißes Licht

2. bauartgenehmigter weißer Rückstrahler

Seitlich:

1. bauartgenehmigte gelbe Rückstrahler links und rechts


· Glocke

· Ladezustandsanzeige separat oder kombiniert mit Sigma Frontleuchte

· Kostenpunkt € 91,34 (§21 neu Datenerfassung klein mit BE Vordruck)


Bitte um telefonische Terminvereinbarung, daß ich auch im Hause bin. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen / Kind Regards
TÜV SÜD Auto Service GmbH
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