Segway-Touren durch Waldgebiete (rechtliche Situation)

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OBollmann
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Segway-Touren durch Waldgebiete (rechtliche Situation)

Beitrag von OBollmann »

Hallo zusammen,

wie ich bereits vor einiger Zeit berichtete (http://www.segforum.de/viewtopic.php?f= ... wald#p9315) ist es ja nicht erlaubt, mit dem Segway durch Waldgebiete zu fahren, deren Zuständigkeit unter das Landesforstgesetz fällt. Zumindest ist das in Nordrhein-Westfalen und einigen anderen Bundesländern so. Es gibt wohl auch Bundesländer, in denen das jeweilige Landesforstgesetz ein Befahren mit Segways nicht ausschliesst.

Nun meine Frage: Gibt es hier im Forum jemanden, der Touren durch Waldgebiete im Programm hat? Und wenn ja, wie haltet Ihr das mit dieser rechtlichen Bestimmung? Gibt es Ausnahmeregeln o.ä.?

Die Situation ist für mich wirklich dämlich, da ich mir einen Segway gekauft habe, um durch den Wald zur Arbeit und zurück zu fahren. Das geht nun leider nicht mehr. Ich habe mittlerweile sogar mal meinen Anwalt darauf angesprochen, der mir nach einer Recherche aber auch nur mitteilen konnte, dass Fahrten durch den Wald zumindest in NRW nicht erlaubt sind.

Viele Grüße,
Oliver
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Gawrisch
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Beitrag von Gawrisch »

Sorry, aber von der Logik her könnte ich nicht verstehen, weshalb eine "elektrische Mobilitätshilfe", die keine Schadstoffe emittiert und im Vergleich den selben Footprint wie ein Fahrrad hat, nicht im Wald fahren darf. Somit dürfen da auch keine Elektrischen Rollstühle fahren.
Fahr also und gut iss.
hotelastoria.com
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Beitrag von hotelastoria.com »

Hallo Jendrik,

dein "Tip / Rat" geht aber nach hinten los; besonderes wenn du den angesprochenen Beitrag liest.

Gruß

Klaus
OBollmann
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Beitrag von OBollmann »

@Jendrik: Wenn es so einfach wäre ... ;-) Aber ich habe mich lange mit der Thematik auseinandergesetzt und bin für jeden konstruktiven Vorschlag dankbar :-D
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Gawrisch
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Beitrag von Gawrisch »

Mag sein, jedoch zeigt die Argumentation des Försters logische Lücken, denn der Wald dient sehr wohl als Erholungsgebiet FÜR DEN MENSCH und zur Sauerstoffproduktion. Wenn keine emmissionsfreien, nahezu geräuschlose, Fahrzeuge fahren dürfen, dann sollten auch nicht nur alle Spaziergänger mit bellenden und urinierenden Hunden draußen bleiben, sondern auch die ganzen Fahrradfahrer. Die lieben Tiere dürfen ja bloß nicht gestört werden. Eine nächtliche Ruhezeit wäre auch anzudenken. :-??
Meine Meinung ist : Wer auf den Wegen bleibt, den Wald nicht verschandelt und sich rücksichtsvoll verhält darf fahren, alles andere ist Korintenkackerei von sesselfurzenden Amtsschimmeln, die nix besseres zu tun haben als fadenscheinige Argumente zu suchen und mit ihren geistigen Ergüssen ihre Mitmenschen zu drangsalieren.
Zum Glück wohne ich in RLP. ....komm doch rüber, hier gibt es schöne Wohnungen und nette Förster. ;-)
OBollmann
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Beitrag von OBollmann »

Die Argumentation ist in der Tat ziemlich sinnfrei. Aber sie stammt nicht vom Förster, sondern aus dem Landesforstgesetz ;-) Hundeschlitten sind nach Angaben des Försters auch nicht erlaubt, wobei die ja ähnlich wenig Emissionen verursachen.
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funwheels
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Beitrag von funwheels »

Hallo ,
mal ganz ehrlich worüber reden wir hier ?
Gibt es irgendwo in deinem Wald eine Polizeikontrolle oder ist da der Förster auf der lauer ?
Hast du den Förster mal darauf angesprochen ?
Denn merke : Wo kein kläger da kein Richter.
Gruß Marco
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OBollmann
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Beitrag von OBollmann »

Wenn es so einfach wäre hätte ich den Beitrag nicht geschrieben ;-) Der Förster hat mich immerhin im Wald gestoppt und darauf hingewiesen, dass ich die Fahrten in Zukunf zu unterlassen habe. Zu reden war mit ihm nicht. Wie gesagt, er führte das Beispiel des Hundeschlittens an, der ebenfalls nicht erlaubt nicht.

Aber was ich ja eigentlich wissen wollte ist, wie Anbieter von Touren mit dieser Situation umgehen. Denn man kann doch nicht im Ernst ein Geschäftsmodell auf der Basis von "wo kein Kläger da kein Richter" aufsetzen, oder?

Viele Grüße,
Oliver
Mzwoo
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Beitrag von Mzwoo »

Hallo,

die Diskussion ist sehr interessant, da ein Teil unserer Tourenangebote ebenfalls durch die Wälder in Marburg (Hesen) geht.
Bisher sind wir auf keinen Förster gestoßen. Wir halten uns aber auch an die öffentlichen Wege und nehmen keine Abkürzungen über private Wege.
Wir halten uns also auch an das Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter". Für die Marburger-Fußgängerzonen haben wir eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Ich könnte mir gut vorstellen, dass man eine genaue Route mit der Forstverwaltung abstimmen könnte und dann ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erhalten kann/könnte.

Wir trauen uns aber nicht diesen Schritt wirklich zu gehen, da wir keine Aufmerksamkeit auf uns lenken möchten. Wie lange das gut geht, kann ich nicht sagen.
Laut "Hessichem Waldgesetz" sind die Segways auch ausgeschlossen. Ich glaube die Friedberger Kollegen hatten dahingehend auch schon Ärger. Vielleicht beteiligt sich Friedberg an der Diskussion und erzählt etwas über ihre Erfahrungen?

Mzwoo

http://www.mzwoo.de
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funwheels
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Beitrag von funwheels »

Mann was für ein A.... von Förster ,da hast du deinen Kläger.
Das ist Natürlich mist.
Ich Denke das wird dann auf die dauer nichts wenn du nicht mit ihm reden kannst.
Gruß Marco
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gtelectronics
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Beitrag von gtelectronics »

Hallo Oliver,

ich habe das gleiche Problem hier in Mainz (Rheinland-Pfalz). Ich wollte Touren durch Waldgebiete fahren, aber das Forstamt hat abgelehnt. Dann wollte ich bei meiner Mainzer Stadttour durch den Volkspark fahren. Da hat dann das Grünamt abgelehnt. So isses nun mal leider....

Gruß
Thomas
GT-electronics
fleud
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Beitrag von fleud »

hi thomas.
in mainz wird es in der innenstadt wahrscheinlcih auch keine möglichkeiten für touren geben,oder. ich hatte mal einem zuständigen bei der zulassungsstelle wegen was anderem gesprochen. segways in der innenstand fand er wegend den fußgängern für keine gute idee. gruß fleud
frankgraeser
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Beitrag von frankgraeser »

Hallo,

wir sind autorisierter Segway-Tourenanbieter in Ober-Ramstadt/ Odenwald (Kreis Darmstadt-Dieburg Hessen). Und wir bieten auf „legale“ Weise Touren durch den Odenwald an. Wie schon richtig geschrieben kann man, oder eher sollte man, kein Geschäftsmodell auf der Basis von „wo kein Kläger da kein Richter“ aufsetzen. So etwas geht früher oder später immer schief.

Ob diese Straßenverkehrsordnung sinnvoll ist oder nicht sei dahingestellt. Fakt ist: Ein Segway ist ein Kraftfahrzeug! Wer gegen die STvO versößt, begeht eine Ordnungswiedrigkeit!

Wir finden Touren im Wald, fern ab von Straßen und Verkehr, sind das wahre Segwayerlebnis, deshalb haben wir hier nach Tourstrecken auf Waldwegen gesucht. Wir mussten schnell feststellen, dass es im Wald keine „Fahrradwege“ gibt, sondern nur „Radwanderempfehlungen“. Das an jedem Feld- und Wirtschaftsweg ein Verkehrszeichen 260 (die runden mit dem roten Rand) steht.Und somit die Durchfahrt mit einem Kraftfahrzeug verboten ist. Radwege, die nicht direkt an Straßen entlangführen gibt es leider auch kaum.
Natürlich hätten wir sagen können,
die anderen fahren doch auch einfach,
die Quads und die Mofas halten sich auch nicht an die Schilder.
Der Förster mit seinem Geländewagen fährt auch durch den Wald.
Die Offroad-Mountenbiker machen viel mehr von der Natur kaputt.
Die Kinder auf dem Spielplatz sind lauter als ein Segway.
Die Pferde die die ganzen Wege immer zuäpfeln machen viel mehr Dreck.
Die Wandergruppen die Blümchen am Waldrand pflügen zerstören den Lebensraum für Insekten.
...
Es gibt tausend Beispiele die einem zu diesem Thema einfallen können, aber deswegen darf ich doch nicht auch gegen das Gesetz verstoßen.
Sobald diese Art der Argumentation vor dem Gericht durchkommt, werde ich ein Konto in Liechtenstein eröffnen J

Da wir unser Tour-Geschäft gerne länger betreiben wollen als bis zu dem Tag wo wir „auf einen Förster stoßen“ oder mal ein Unfall passiert und wir uns der Vorwurf der Fahrlässigkeit gemacht wird, sind wir den steinigen Weg durch Stadt und Forst gegangen und haben freundlicherweise von der Stadt Ober-Ramstadt eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Und daher ist es uns nun möglich diese Touren unseren Gästen auf legale Art und Weise anzubieten.

Wer mehr wissen möchte oder seine Meinung dazu los werden will erreicht uns unter: http://www.FrankGraeser.de


PS:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir diese Ausnahmegenehmigung erhalten haben, welche sich nur auf bestimmte Strecken bezieht und auch nur für uns gültig ist. Das bedeutet jetzt also nicht, dass hier jeder im Kreis Darmstadt-Dieburg sich einen Segway zulegen und wild drauflos fahren kann, weil er von dieser Ausnahmegenehmigung gehört hat.

Nun also noch etwas zur Lösung des Urspünglichen Problems:

Frage doch mal bei der Stadt nach einer Ausnahmegenehmigung für deinen Arbeitsweg.
Geht das nicht, frage nochmal Deinen Anwalt. Denn es gibt da eine Problematik die es zu prüfen gilt:

1. Der Segway ist ein Bundeseinheitlich zugelassenes KFZ.
2.Wenn ein Segway nunmal das KFZ deiner Wahl ist, ist es undenkbar, dass Du aufgrund dieser Entscheidung in Deiner Mobilität, per Gesetz, eingeschränkt wirst.Vorausgesetzt es gibt keine anderen legalen wege,für den Segway, um Dein Ziel zu erreichen. Hier bei uns im Odenwald sind zum Beispiel diverse Ortschaften nur über Bundes-, Landes- oder Kreisstrassen erreichbar( kein offizieller Fahrradweg vorhanden). Diese darfst Du nicht befahren alternative Strecken führen durch Feld und Wald und sind mit dem Verkehrszeichen 260 gesperrt. Fazit: Um Dein Ziel zu erreichen müsstest Du eine OWI begehen und das nur weil Du Dich für einen Segway entschieden hast!
Meiner persönlichen Meinung nach ist das Diskrimminierent!

Gruß aus der Stadt der Farben
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Schmiddi
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Beitrag von Schmiddi »

LOL, wo steht das den ? Noch nie solch ein Verkehrszeichen gesehen !
Das einzige was ich jetzt am Wochenende gehört habe ist, das es nun einen Bußgeldkatalog für Segways gibt.
Djmaddes
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Beitrag von Djmaddes »

Hallo zusammen,

nachdem ich seit 2007 immer noch mit meiner Ausnahmegenehmigung fahre (die Regierung will das so haben), steht bei mir leider :lol: immer noch die Erlaubnis zum Befahren von Land- und forstwirtschaftlichen Wegen drinnen.

Ich fahre jedem Tag mit dem Hund im Wald und habe schon zig tausend mal den Förster getroffen. Der ist so begeistert, dass er auch einen will :lol: :lol:
SEGWAY X2, EZ 2007
Brummbaer
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Beitrag von Brummbaer »

Eine ähnlich Argumentation gibt es hier beim Durchfahren von Naturschutzgebieten. Ich meine hier nicht den Wald, die Heide oder sonst etwas in der Art, sondern das Nutzen eines Betonstreifenweges hinter einem Deich, das Befahren eines 5 Meter breiten, asphaltierten Weges, etc. Alle diese Wege liegen in der Randzone und dürfen mit einem regulären Fahrad genutzt werden. Auch kann man da problemlos mit einem Elektrofahrrad langradeln. Mit diesen darf man sogar in die Kernzone einfahren...

Auf meine Frage an den "Naturschutzdirektor" wo jetzt der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem Segway ist, bekam ich folgende sicher juristisch korrekte, aber trotzdem völlig unbefriedigende Antwort: "Der Segway hat ein Nummernschild."

Fazit für mich 30,- Euro Griffbereit in der Hemdtasche...

MfG
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