Segway und Schutzkleidung?

Andere Elektrofahrzeuge, bzw. Fahrzeuge ohne Straßenzulassung // Beiträge die nichts mit dem Thema Segway zu tun haben.
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Shrem
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Segway und Schutzkleidung?

Beitrag von Shrem »

Hallo Leute,

ich wollte mal Fragen ob man eine bestimmte Schutzkleidung braucht oder ein einfacher Fahrradhelm ausreicht, wenn man mit ein Segway unterwegs ist. Kann eventuell sogar die Polizei dich anhalten und du nicht die richtige Schutzkleidung hasst ?

LG Shrem
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mathiegi
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Beitrag von mathiegi »

Hi, wenn du einen echten Segway PT fährst, brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Die Technik ist immer 2 mal verbaut und bei einem Ausfall übernimmt das 2.System.
Bei den Kopien ist dies nicht so. Da ist nur ein System verbaut.
Also bei NineBot, Airwheel, Citway, Ecoboomer, Hoverboard und so weiter kann ein plötzlicher Sturz nie ausgeschlossen werden. Da würde ich nur mit Protektoren fahren.
Beim Segway PT (auch SE) empfehle ich dir einen Fahrrad oder Skaterhelm zu tragen. Denn wenn man eine Wurzel übersieht oder einen Randstein streift kommt man zu Fall und der Kopf ist schwer.
Auch können andere Verkehrsteilnehmer dich übersehen und eine Kollision passieren.

Darum meine Empfehlung fürn den Segway PT stets einen Helm tragen.
Liebe Grüsse

mathiegi/der Segwayflüsterer

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Shrem
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Beitrag von Shrem »

Ok da ich leider kein echten Segway PT habe, sollte ich dann lieber Schutzkleidung tragen. Aber wie sieht es denn aus wegen der Polizei, muss man wenn man Jetway fährt Schutzkleidung oder ein Helm tragen. Ich hab dazu nichts gefunden?
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mathiegi
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Beitrag von mathiegi »

Da kann ich dir nur für die Schweiz antworten.
Da hier der Jetway über keinen Typenscheinprüfung verfügt ist dessen Einsatz im Verkehr, Gehsteig und auf öffentlichen Plätzen bei Strafe verboten.

Ohne Redundanz würde ich nur mit Helm, Knie- und Ellbogenprotektoren fahren!
Aber dies natürlich nur auf privat Grund.
Liebe Grüsse

mathiegi/der Segwayflüsterer

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chrigelseg
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Beitrag von chrigelseg »

Hallo Shrem

Kannst Du mal ein Bild oder Link zu einem "Jetway" posten ?
In CH und DE benötigen "selbstbalancierende Stehroller" eine Typengenehmigung, um auf öffentlich zugänglichem Grund gefahren werden zu dürfen.
Z.B in F und I gelten sie als "Spielzeug" mit uneinheitlichen Bestimmungen zum Betrieb in öffentlich zugänglichem Raum.
In A gelten sie als "Fahrrad"; Einzelheiten zur Mindestausrüstung kenne ich nicht :book2:
Das Hauptkriterium für die Zulassung (CH/DE) wären eigentlich "zwei unabhängig funktionierende Bremssysteme; alternativ ein "redundantes Bremssysystem".
Bei den Stehrollern erfüllt bisher nur ein echtes Segway (i2/ x2/ i2SE/ x2SE) diese Anforderungen. Es muss zudem landesspezifisch ausgerüstet werden: (Beleuchtung, Kennzeichen, EMV-Gutachten etc.etc.etc.)
In DE sollen aber sogar Ninebot-e zugelassen worden sein ohne Redundantes Bremssystem.......... :-??

Falls der Polizist bei einer Routinekontrolle Dein "Jetway" als ein "unbekanntes, unversichertes elektrisches Spielzeug" betrachtet, mag es eine Busse geben. Ich befürchte aber eine "Verzeigung", welche mit hohen Kosten beim Staatsanwalt weiter bearbeitet würde: evtl. Strafgeld nach Einkommen, Verfahrenskosten und Punkte in Flensburg.
Falls der Polizist aber einen "Unfall mit Personen- oder Sachschaden" in seinen Bericht aufnehmen müsste, würde es für den Nutzer echt Existenzbedrohend!!
- private Haftpflicht bezahlt nicht, weil (grob-)fahrlässig
- Versicherung für "Fahrrad im Haushalt" gilt nicht, weil der Jetway wahrscheinlich als Motorfahrzeug betrachtet würde??
- Deine Haftpflichtversicherung würde wahrscheinlich ALLE Hebel und ALLE versteckten Möglichkeiten suchen und ausschöpfen, um sich vor langjährigen Schadenersatzleistungen zu drücken

Deine persönliche Schutzbekeidung für Dich SELBER darfst Du natürlich auch selber auswählen.
Deinen "Persönlichen Versicherungsschutz" solltest Du aber GANZ GENAU überprüfen!!! Personenschäden sind extrtem teuer!

Grüsse vom Chrigel
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