Keine Betriebserlaubnis erteilt - erledigt

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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BlackSegway
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Keine Betriebserlaubnis erteilt - erledigt

Beitrag von BlackSegway »

Guten Morgen,

ich lese schon eine ganze Weile mit und habe jetzt den eigennützigen Schritt Richtung Anmeldung gewählt. Ich habe ein Problem bei der Erlangung einer Betriebserlaubnis für mein Segway. Seither bin ich als "Schwarzfahrer" unterwegs gewesen und habe mir keine Sorgen gemacht. Nach dem lesen einiger Beiträge hier im Forum hat mich dann das schlechte Gewissen geplagt und ich bin zur Zulassungsstelle nach Stuttgart. Nach ca. 2 Stunden und 178 Euro !!!! weniger in der Tasche hatte ich alle Papiere.

Ich bin dann gleich zur Zulassungsstelle, diese verweigert mir jedoch den Stempel auf der Betriebserlaubnis mit der Aussage: Keine Genehmigung / Freigabe vom Regierungspräsidium Stuttgart. Auf meine Nachfrage warum den andere Segways zugelassen werden, sagte mir die Dame von der Zulassungsstelle: Es gibt keine Segway Zulassungen mehr! So jetzt weiß ich schlicht nicht mehr was ich tun soll. Was ich auch nicht verstehe ist, wenn ich doch eine TÜV-Abnahme habe, welcher der "MobHV" entspricht, für was brauche ich dann noch eine Genehmigung vom Regierungspräsidium. Die Genehmigung brauch ich doch nur wenn ich keine TÜV-Abnahme bekomme. Kann mir da jemand helfen?

Gruß
Mike
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spiagei
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Beitrag von spiagei »

Kurze Frage. Wolltest du einen X2 anmelden? Das ist nur in Bayern möglich.
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BlackSegway
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Beitrag von BlackSegway »

Hallo,

nein einen I2. Daher dachte ich ja auch das es "raz faz" geht und ich legal fahren darf.

Gruß Mike
Conil
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Beitrag von Conil »

BlackSegway hat geschrieben:Hallo,

nein einen I2. Daher dachte ich ja auch das es "raz faz" geht und ich legal fahren darf.

Gruß Mike

Es gibt auch keine Zulassung, weil das quatsch ist. Ich habe mich bei meiner Zulassungsstelle erkundigt, da wurde mir gesagt das bei Fahrzeugen dieser Art mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h eine Zulassung nicht vorgesehen ist.

Gruß Conil
SegFenn
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Beitrag von SegFenn »

Conil hat geschrieben:Es gibt auch keine Zulassung, weil das quatsch ist. Ich habe mich bei meiner Zulassungsstelle erkundigt, da wurde mir gesagt das bei Fahrzeugen dieser Art mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h eine Zulassung nicht vorgesehen ist.
Recht so - genau diese Meinung vertrete ich seit 2009. Offensichtlich liegt hier bereits ein TÜV-Gutachten gemäß § 21 StVZO vor, womit der in der StVZO vorgesehenen Ausnahmeregelung Rechnung getragen wurde. Jetzt noch ein kleines Versicherungskennzeichen holen - und schon kann "legal" gefahren werden. Eine gut lesbare Kopie von dem Gutachten stets mitführen (neben den anderen Papieren) und bei Bedarf der Rennleitung aushändigen: Fahrzeug versichert, Nummer von Segway-Base stimmt mit der im Gutachten und der Haftpflichtbescheinigung überein - so what!? Was sollen die Beamten vor Ort denn jetzt noch für einen Tatbestand zugrunde legen? Wüßte nicht welchen und bezweifle auch, dass genau dieser Fall jemals einem User hier widerfahren ist (Willkühr und Rechtsunkenntnis außen vor).

Wie bereits höchstrichterlich festgestellt wurde: Eine Betriebserlaubnis ist NICHT zwingend notwendig, um in Deutschland für ein Fahrzeug eine Haftpflichtvers. abzuschließen. Versicherer können dazu verpflichtet sein, dies sogar rückwirkend tun zu müssen. Das Urteil ist letztinstanzlich.
BlackSegway
Beiträge: 7
Registriert: 18.03.2015 10:19

Beitrag von BlackSegway »

Guten Abend,

danke für die zahlreichen Wortmeldungen. Leider habe ich mich in meinem ersten Beitrag mißverständlich ausgedrückt. Ich bitte dies zu entschuldigen. Es geht nicht um eine "Zulassung" sondern um die "Einzelgenehmigung" der Zulassungsstelle.

Ich habe beim TÜV zwei Dokumente bekommen, einmal "Begutachtung § 21 STVZO" und das zweite ist "Gutachten gemäß §21 STVZO i.V.m. §4 Abs. 1 FZV". Über dem zweiten steht nun das ich dieses Gutachten meiner Zulassungsstelle vorlegen soll und bei der bekomme ich "die gesetzlich geforderte Einzelgenehmigung für das Fahrzeug erteilt". Und diese wird mir mit Verweis auf das Regierungspräsidium verweigert.

Sorry für die entstandenen Mißverständnisse.

Gruß
Mike
BlackSegway
Beiträge: 7
Registriert: 18.03.2015 10:19

Beitrag von BlackSegway »

Hallo Freunde,

nachdem ich mir gestern die Finger wund und mein linkes Ohr blutig telefoniert habe (Regierungspräsidium Tübingen und Stuttgart, sowie TÜV Rheinland) kam heute Morgen der Anruf: "Betriebserlaubnis erteilt".

Vielen Dank an alles hier in diesem Beitrag so positiv mitgewirkt haben!

Gruß
Mike
chewg
Beiträge: 1
Registriert: 07.04.2015 10:46

Beitrag von chewg »

Hallo Mike,
ich habe heute meine ABE bekommen!

Alles war wie du gesagt haben; zuerst zum TÜV Stuttgart danach nach KFZ-Zulassunsstelle! Problemlos!

Vielen vielen dank noch mal!

Beste Gruesse,
Guan
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