Zulassung in Luxemburg

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
Antworten
Benutzeravatar
Segleulux
Beiträge: 316
Registriert: 18.09.2008 09:42
Wohnort: Leudelange-Luxemburg

Zulassung in Luxemburg

Beitrag von Segleulux »

In Luxemburg gilt der "Code de la route",für Fahrzeuge die auf der Strasse unterwegs sind. Da ein Gefährt wie ein Segway mit keiner Kategorie des Code de la route übereinstimmt, bedarf es keiner speziellen Zulassung, er kann also bedenkenlos auf allen öffentlichen Verkehrs und Fahrradwegen benutzt werden. Aussnahme sind nur die Autobahnen. Wenn kein Fahrradweg existiert, kann er auch über den Bürgersteig fahren, allerdings ohne die Fussgänger zu behindern (d.h. in etwa mit Schrittgeschwindigkeit). Ratsam aber nicht unbedingt erforderlich ist eine Ausrüstung des Segways wie die eines Fahrrades d.h. Klingel, Reflektoren und bei Nacht auch ein Frontlicht. All dies wurde mir vom der zuständingen Behörde für Strassensicherheit mitgeteilt. Wenn also jemand mal Lust hat in Luxemburg mit seinem Segway zu fahren, kann er dies bedenkenlos mit der üblichen Werksausstattung des Seg's tun.
Was man mühelos erreichen kann, ist gewöhnlich nicht der Mühe wert, erreicht zu werden.
Benutzeravatar
rocky0708
Beiträge: 117
Registriert: 26.03.2008 12:43
Wohnort: Serfaus
Kontaktdaten:

Beitrag von rocky0708 »

Danke für deine Info :cocool:
Antworten