Genaue momentane rechtliche Lage

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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Gawrisch
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Genaue momentane rechtliche Lage

Beitrag von Gawrisch »

Durch einige Berichte bin ich verunsichert was das Fahren in Bundesländern betrifft, die keine keine Möglichkeit für eine Ausnahmegenehmigung haben.
Ich habe eine Haftpflichtversicherung und ein Kennzeichen für meinen Segway.
Was könnte mir "worst-case" passieren, wenn mich ein Ordnungshüter anhält ?
OWIG €20.- ?? 3 Punkte in Flensburg? ??? Es geht hier meines Wissens konkret um das Fahren ohne ABE, oder ?
Petschik

Beitrag von Petschik »

Vermutlich wirst Du für eine Ordnungswidrigkeit bezahlen müssen, Straftat ist es keine und Punkte in Flensburg gibt es auch noch. Auch eine Beschlagnahmung kann ich mir nicht vorstellen, weil der Segway innerhalb Deutschland ja schon so weit "fortgeschritten" ist, wie z.B. Saarland, NRW, Hamburg, Bayern.
Aber eine Frage: Wo hast Du das Versicherungskennzeichen her und wo ist Dein Segway versichert? Soweit ich bisher informiert bin, ist eine Betriebserlaubnis die Voraussetzung für den Erhalt eines Versicherungskennzeichens. Und diese Betriebserlaubnis bekommt man erst, wenn es die offizielle und behördlich verordnete Ausnahmegenehmigung in dem jeweiligen Bundesland gibt.
Danke im Voraus für Deine Rückmeldung.
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sector
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Beitrag von sector »

Richtig Petschik, so ist das eigentlich! Diese Frage interessiert mich auch...???

Zum Segway Fahren ohne Betriebserlaubnis und ohne Genehmigung gibts ein Ordnungsgeld und wenn über 18J. auch Punkte in Flensburg. Und der Segway kann beschlagnahmt werden! Dann isser wech und den dann wiederzubekommen wird nicht so einfach sein! ALSO AUFPASSEN !!! ;-)
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AlexGrund
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Beitrag von AlexGrund »

Hi,
im Saarland gibts ja konkrete bedingungen, um mit dem Segway fahren zu können. Ich habe mir eine Ausnahmegenehmigung fürs Saarland besorgt. Dann bin ich zu meiner Versicherung und habe sie gebeten, mir das notwendige Kennzeichen für den Segway zu geben. So bin ich an mein Kennzeichen gekommen.

Wenn ich nun hier durch Hessen gleite, habe ich das Kennzeichen natürlich auch dran.
Und wenn einen trotzdem jemand anhält und sagt, dass diese Genehmigung nur fürs Saarland gilt kann man ja sagen "Wie, bin ich schon draußen?!?" :-))))

Alex
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snake1111
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Beitrag von snake1111 »

sehr kreativ :)

was mich interessieren würde ist wie du es geschafft hast eine sonderzulassung aus dem saarland zu bekommen wenn du da gar nicht wohnst.....
leben und leben lassen...
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joe
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Beitrag von joe »

Petschik hat geschrieben:Soweit ich bisher informiert bin, ist eine Betriebserlaubnis die Voraussetzung für den Erhalt eines Versicherungskennzeichens.
Nö, die Versicherung prüft das bei Abschluss des Vertrages normalerweise nicht. Im Versicherungsfalle dagegen wohl schon, und dann werden sie halt 100% Regress nehmen können.

--
Johannes
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sector
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Beitrag von sector »

AlexGrund hat geschrieben:Hi,
im Saarland gibts ja konkrete bedingungen, um mit dem Segway fahren zu können. Ich habe mir eine Ausnahmegenehmigung fürs Saarland besorgt. Dann bin ich zu meiner Versicherung und habe sie gebeten, mir das notwendige Kennzeichen für den Segway zu geben. So bin ich an mein Kennzeichen gekommen.

Wenn ich nun hier durch Hessen gleite, habe ich das Kennzeichen natürlich auch dran.
Und wenn einen trotzdem jemand anhält und sagt, dass diese Genehmigung nur fürs Saarland gilt kann man ja sagen "Wie, bin ich schon draußen?!?" :-))))

Alex

...gefährlich! gibt unter umständen 3 punkte in flensburg! ;-)
die andere seite ist, wenn man noch keine oder wenige punkte hat, ists wurscht...! ;-)
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