Neues über die Zulassung

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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SegtoursRedsea
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Neues über die Zulassung

Beitrag von SegtoursRedsea »

Berlin (AP) Die von einem Elektromotor angetriebenen Zweirad-Roller Segway sollen künftig mit dem Segen des Gesetzgebers durch die Städte fahren dürfen. Dafür sollen unter anderem der Mofa-Führerschein und ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben werden, bestätigte das Bundesverkehrministerium in Berlin einen Bericht der «Bild am Sonntag».

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«Der Segway ist durch seinen emissionsfreien und fast lautlosen Elektroantrieb ein umweltfreundliches Verkehrsmittel», lobte Verkehrminister Wolfgang Tiefensee. In Versuchen habe sich gezeigt, dass er sich bei gebotener Rücksichtnahme in das Verkehrsgeschehen einordnen könne. «Deswegen wollen wir den Betrieb bundesweit ermöglichen. Die Verkehrssicherheit muss jedoch stets an erster Stelle stehen», sagte der SPD-Politiker.

Das Bundesverkehrsministerium schaffe derzeit die rechtlichen Voraussetzungen, um «bundesweit die Nutzung von Segway-Fahrzeugen im städtischen Verkehr zu ermöglichen», hieß es aus dem Ministerium weiter. Ein entsprechender Entwurf sei den Bundesländern und Verbänden zugesandt worden.

Der Bundesrat hatte bereits Ende Dezember die Bundesregierung aufgefordert, kurzfristig die Voraussetzungen für eine straßenverkehrsrechtliche Zulassung zu schaffen.

Laut «Bild» ist geplant, dass der in den USA längst zum Kultmobil erhobene Roller auf innerstädtischen Radwegen, in verkehrsberuhigten Zonen und Tempo-30-Bereichen sowie innerorts auf Straßen benutzt werden darf, wenn dort keine Radwege vorhanden sind. Fußgängerzonen und Bürgersteige sind für das Gefährt tabu.

Das einachsige Gefährt wird durch Gewichtsverlagerung gesteuert und kann eine maximale Fahrgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometer erreichen. Einige Länder haben bereits im grundsätzlichen Einvernehmen mit dem Bundesverkehrsministerium Ausnahmegenehmigungen erteilt oder Ausnahmeregelungen erlassen.
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