Wo darf ich neutral mit nicht zugelassenen Segway fahren?

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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White_Dove

Wo darf ich neutral mit nicht zugelassenen Segway fahren?

Beitrag von White_Dove »

Hallo,
Bei uns in Sachsen ist der Segway kein anerkanntes Fahrzeug. Also es werden keine Zulassungen für den Segway ausgegeben. Man darf hier folglich nicht so einfach damit auf der Strasse rumfahren, das ist verboten.
Was aber wäre neutrales "Land" zum fahren mit dem Segway wo keiner was sagen kann?
Mein eigenes Grundstück, davon gehe ich mal aus, was noch?
Hallen? Parks? Feldwege?
Danke schonmal , Kathi
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AXperts.de
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Beitrag von AXperts.de »

Hi Kathi,

Grundsätzlich nur auf Privatgelände. Es muß aber nicht unbedingt Dein Eigentum sein. Es reicht, wenn Du von dem jeweiligen Eigentümer eine Erlaubnis hast dort fahren zu dürfen. Öffentliche Flächen sind absolut tabu.

Gruß Dierk
Schau mal rein bei www.axperts.de
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Gawrisch
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Beitrag von Gawrisch »

...in Österreich darfst du fahren.... :-) Klingel, Licht... das war´s
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ParkSliding
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Beitrag von ParkSliding »

Da wird Dir wohl nix anderes übrig bleiben als Dein Segway.......zu schieben ;) *spaßmach*

Was sagt denn das Landesverwaltungsamt (Leipzig?) wenn Du Deinen Genehmigung beantragst??? In Dresden gibt es doch auch einen Anbieter, der Segways auf den Elbpromenaden vermietet und somit fahren darf...frag dort mal nach.
Man sollte einfach den Druck nicht nach lassen und den Damen und Herren immer wieder "auf den Sack" gehen...
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snake1111
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Beitrag von snake1111 »

es gibt auch die grauzone sich eine versicherung zu besorgen und ohne zulassung zu fahren. haben viele hier gemacht oder machen es noch...meines wissens ist bisher noch nix passiert, sprich keine strafen oder beschlagnamung vorgekommen...in deutschland ist der versicherungsschutz halt das wichtigste...

ansonsten bist du in sachsen wirklich auf privatgelände eingeschränkt...
leben und leben lassen...
White_Dove

Beitrag von White_Dove »

Beschlagnahmung? Die können einem den Segway dann direkt richtig weg nehmen??
(Da fällt mir ja spontan ein neuer Spruch ein : Wer sein Geld nicht lassen kann liegen , der kauft sich einen Segway und läßt ihn beschlagnahmen .)
Was für eine Versicherung soll das genau sein,was kostet sowas denn in der Regel?
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snake1111
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Beitrag von snake1111 »

ja, beschlagnahmen sind vorgekommen. findet sich auch irgendwo ne geschichte ich glaube hier im forum oder wars bei den amis? :-??

auch nachzulesen bei thomas knauf http://www.thomasknauf.de/ginger/ginger4.html der hat es auch schon hinter sich. wie gesagt, mir ist keine geschichte bekannt das dies mit versicherung passiert ist.

es gibt spezielle segway versicherungen. die bekommt man bei einigen maklern die sich darauf spezialisiert haben. finden sich hier im forum auch quellen für...sobalds akut wird suche ich sie für dich raus ;-)
leben und leben lassen...
Rene
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Beitrag von Rene »

Hallo, ne kurze Info zum rechtlichen.

Wenn in deinem Bundesland keine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, Versicherungkennzeichen
für Leichtmofa bis 20km/h besorgen und in dem Versicherungsschein unbedingt die Seriennummer,
die Typ-Nr. und den Hersteller eintragen lassen. Somit hast du nicht gegen das Pflichtversicherungs-
gesetz verstoßen. Wenn du dann dort fährst wo man mit dem Fahrrad fahren darf (außer Straße/Fahrbahn)
dürftest du eigendlich keine größeren Probleme bekommen.
Wenn du in einem Bundesland fährst in dem eine Ausnahmegenehmigung möglich ist, solltes du diese auch
besitzen, sonst wirst du Strafrechtlich genauso herangezogen als wenn du mit einem nicht angemeldeten und
versicherten /zugelassenen Fahrzeug (Mofa, Motorrad, Auto) fährst. (Bußgeld, Punkte, Gerichtsverh. und ggf.
Führerschein weg)
:shock1:
ps. Mofaführerschein solltest du aufjedenfall in beiden Fällen besitzen. :mrgreen:

Gruß
Rene :-)
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Martin
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Beitrag von Martin »

@ Rene: Panikmachen gilt nicht!
Fahren ohne versicherungsschutz ist ein Straftatbestand - deshalb natürlich Kennzeichen, wie Du es beschreibst, besorgen.
Fahren ohne Zulassung ist hingegen eine Ordnungswiedrigkeit ( ca. 50,- EUR )!
Nix mit "Punkte, Gerichtsverh. und ggf.Führerschein weg" ...
Da müsstest Du schon etliche Male hochgenommen werden und als uneinsichtiger Wiederholungstäter gelten, dann vielleicht.

Grüße aus Berlin

Martin
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Fabianus34
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Beitrag von Fabianus34 »

Hallo! Ich habe ein paar Fragen zu dem Thema, weil ich in Rheinland-Pfalz wohne und dort nur mit Ausnahmegenehmigung fahren darf. Aber ich bekomme da 15 Seiten vom Land Rheinland Pfalz in einer Mail zugeschickt und am Ende steht: "Gilt bis 31.12.2008", also ist da gar nichts mehr aktuell.... Was passiert denn, wenn ich mit einem gemietetem Segway mit einem Versicherungskennzeichen erwischt werde, jedoch auf dem Fahrradweg gefahren bin und einen Autoführerschein habe, der für das Segwayfahren ausreicht?
Mit freundlichem Gruß

Fabian

>> "You ride a segway?"
-"i2"
moalboal
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Beitrag von moalboal »

Fabianus34 hat geschrieben:Hallo! Was passiert denn, wenn ich mit einem gemietetem Segway mit einem Versicherungskennzeichen erwischt werde, jedoch auf dem Fahrradweg gefahren bin und einen Autoführerschein habe, der für das Segwayfahren ausreicht?
1. Der Mofa/Mopedführerschein ist im Autoführerschein enthalten.
2. Wenn der Segway auf dem Fahrradweg nicht erlaubt ist, dann ist dies eine Verkehrs-OWI (5 oder 10 Euro).
Das ist zu vergleichen, als ob man mit dem Fahrrad auf einem Gehweg fährt, denn das ist auch nicht erlaubt.
Das sind alles deutsche Gesetze!!!

Gruß
moalboal
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