Segways sollen Straßenzulassung erhalten->Crash-Test des GDV

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
Antworten
Benutzeravatar
Gawrisch
Administrator
Beiträge: 2487
Registriert: 03.06.2007 00:07
Wohnort: Zeiskam / Rheinland-Pfalz
Kontaktdaten:

Segways sollen Straßenzulassung erhalten->Crash-Test des GDV

Beitrag von Gawrisch »

Nach umfangreichen Crash-Tests plädiert auch der Gesamtverband der
Deutschen Versicherer (GDV) für eine Zulassung des Segway in Deutschland.
Bislang gibt es in Deutschland für den Segway Personal Transporter (PT) immer noch
keine generelle Straßenzulassung. Derzeit können die emissionsfreien Elektro-Roller im
Saarland, Hamburg, Nordrhein Westfalen (NRW), Rheinland Pfalz, Bayern und Schleswig
Holstein per Einzel-Ausnahmegenehmigung gefahren werden.
Unter welchen Umständen Segways im Straßenverkehr bewegt werden dürfen, wie sicher
sie sind und wie sie versichert und zugelassen sein sollten testete nun die
Unfallforschung der Versicherer (UDV). Auf dem Gelände des DEKRA Crash Test Centers
in Neumünster (Schleswig-Holstein) wurden ausführliche Fahrversuche und mehrere
spektakuläre Crashtests mit dem Segway durchgeführt. Es wurde der Aufprall eines
Segwayfahrers frontal auf einen Fußgänger und seitlich auf ein aus der Ausfahrt
fahrendes Auto simuliert.
Die wichtigsten Erkenntnisse: der Gesamtverband der Deutschen Versicherer plädiert für
eine Straßenzulassung des Segway. Der Segway PT ist im Straßenverkehr mit einem
Fahrrad vergleichbar. Deshalb sollten Segways technisch wie Fahrräder behandelt werden
und mit Licht, Klingel und Ständer ausgestattet sein. Zusätzlich soll ein
Versicherungsschutz durch ein Versicherungskennzeichen erfolgen.
Die Messergebnisse zeigen, dass bei hohen Geschwindigkeiten (15 bis 20 km/h) ein
erhebliches Verletzungsrisiko besteht, das dem eines Fahrradfahrers gleicht. Die
Unfallforschung der Versicherer empfiehlt Segwayfahrern daher das Tragen eines
Fahrradhelms und die Absolvierung des Sicherheitstrainings, das alle Segwayhändler
kostenlos anbieten.
Bei niedrigen Geschwindigkeiten sei das Verletzungsrisiko deutlich geringer, so die
Unfallforscher und verlangen eine Maximalgeschwindigkeit von 6 km/h in
Fußgängerzonen und auf Gehwegen. Bisher wird in den Bundesländern mit Segway-
Zulassung eine Regelung praktiziert, die vorschreibt, dass sich der Segwayfahrer der
Geschwindigkeit der Passanten anzupassen hat. Erfahrungswerte zeigen, dass sich diese
Praxis bis jetzt sehr gut bewährt hat.
Auf allen anderen Wegen und Straßen wird eine Geschwindigkeit von 9 km/h empfohlen.
Dies sieht die Segway-Vertriebszentrale Deutschland als zu hart an. Wenn der
Segwayfahrer auf einem Radweg oder einer Straße mit 9 km/h unterwegs ist, behindert
er als langsamster Verkehrsteilnehmer alle anderen und erhöht damit das Unfallrisiko,
welches allein durch den Überholvorgang provoziert wird.
Bereits 2006 wurde der Segway auf seine Verkehrstauglichkeit untersucht. Die
dreimonatige Feldstudie im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums in
Zusammenarbeit mit der Polizei in Saarbrücken empfiehlt die Zulassung des Segway PT
auf Radwegen und Fußwegen sowie in Fußgängerzonen in Deutschland. Fazit der Studie:
Segway PT fahren bietet ein geringeres Risiko für Unfälle oder Stürze als beispielsweise
die Nutzung eines Fahrrads.
Gerade seine einzigartige Technik als selbstbalancierendes Transportmittel und einer
Elektronik die 100 Mal pro Sekunde die Körperposition seines Fahrers misst versetzt den
Segway PT in der Lage, anders als andere Verkehrsmittel, in allen Verkehrsbereichen
eingesetzt zu werden. Es obliegt vielmehr der Pflicht eines jeden Verkehrsteilnehmers,
auch eines Segwayfahrers, sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet
oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
robberknight
Beiträge: 39
Registriert: 09.10.2007 09:04

Beitrag von robberknight »

Ich möchte hier der Vollständigkeithalber eine Verknüpfung beifügen:
http://www.segway.de/pics/Statement_GDV.pdf
Immerhin wird der Link direkt in Deggendorf geführt, und das Schreiben ist vom 28.08.2008. Man könnte den Eindruck gewinnen Deggendorf hat das bereits akzeptiert.
Mit 9 km/h auf Radweg und Strasse (?!) war die Autolobby erfolgreich und der Segway ist als Transportmittel z.B. für den Berufsweg ( ggf in Kombination mit ÖPNV) erledigt. Ich habe den Eindruck, das der Schwerpunkt zunehmend auf den Einsatz durch Menschen mit körperlichen Einschränkungen gelegt werden soll. Aber genau das darf ja nicht beworben werden (Lizenz bei Johnsen&Jonsen).

Gruß Robberknight
cyrano
Beiträge: 50
Registriert: 05.05.2008 09:31
Wohnort: Bayern - Schwaben

Beitrag von cyrano »

Ha, ha, ha weil der US Hersteller natürlich nichts eiligeres zu tun hat als auf explizit deutschen Wunsch eine 9km/h Sperre einzubauen.
Träumt weiter ihr in euren Amtsstuben ...... :gngngn:
Benutzeravatar
Gawrisch
Administrator
Beiträge: 2487
Registriert: 03.06.2007 00:07
Wohnort: Zeiskam / Rheinland-Pfalz
Kontaktdaten:

Beitrag von Gawrisch »

Da jeder klug denkende Mensch erkennen wird daß 9 km/h auf einem Fahrradweg ein Verkehrshindernis darstellt, wird der Segway auch mit 20 km/h zugelassen werden. (wie ein Leichmofa).
Alles andere wäre unlogisch.
Benutzeravatar
Martin
Beiträge: 28
Registriert: 23.01.2008 17:02

Beitrag von Martin »

"(...) Das Verletzungsrisiko während einer Fahrt mit dem SEGWAY ist vergleichbar mit dem eines Radfahrers oder Inlineskaters."
Darf ein Radfahrer auf dem Radweg auch nur 9 Km/h fahren?
Is mir neu...
robberknight
Beiträge: 39
Registriert: 09.10.2007 09:04

Beitrag von robberknight »

Gawrisch hat geschrieben:Da jeder klug denkende Mensch erkennen wird daß 9 km/h auf einem Fahrradweg ein Verkehrshindernis darstellt, wird der Segway auch mit 20 km/h zugelassen werden. (wie ein Leichmofa).
Alles andere wäre unlogisch.
Dein Wort in Gottes Gehörgang !
Benutzeravatar
Gawrisch
Administrator
Beiträge: 2487
Registriert: 03.06.2007 00:07
Wohnort: Zeiskam / Rheinland-Pfalz
Kontaktdaten:

Beitrag von Gawrisch »

Nicht immer siegt die Logik, aber man kann ja mal hoffen.
Benutzeravatar
Martin
Beiträge: 28
Registriert: 23.01.2008 17:02

Beitrag von Martin »

Wann soll sie denn nun kommen, die Bundesweite Zulassung - weiß irgend jemand etwas?

Grüße aus Berlin
hoffini
Beiträge: 94
Registriert: 29.08.2007 11:52
Wohnort: Hattingen
Kontaktdaten:

Beitrag von hoffini »

Meines Wissens nach April 2004 :lol: :tease1: :sorrysorry:
Viele Grüße aus der Ruhrstadt Hattingen
Benutzeravatar
Tombo
Beiträge: 206
Registriert: 17.09.2008 15:30
Wohnort: Kempten (Allgäu)

Beitrag von Tombo »

Martin hat geschrieben:Wann soll sie denn nun kommen, die Bundesweite Zulassung - weiß irgend jemand etwas?

Grüße aus Berlin
auf meine Anfrage, heute die Antwort vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
.. Mit Datum vom 04.08.2008 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen das Anhörverfahren hinsichtlich des Entwurfs einer Veordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr eingeleitet. Damit sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um bundesweit die Nutzung von Segways im städtischen Verkehr zu ermöglichen.

Einen zeitlichen Rahmen, wann die Schaffung rechtlicher Voraussetzungen abgeschlossen werden kann, vermag ich derzeit nicht zu definieren.

Allerdings bleibt es den Ländern - falls sie den Einsatz von Segways in Einzelfällen zulassen wollen - unbenommen, auch weiterhin Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.
Ausnahmen können darüber hinaus nur durch die Oberste Landesbehörde oder den nach Landesrecht zuständigen Behörden erteilt werden.
..
also soweit nichts neues
Thomas
______________________________________________
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
Antworten