X2 in Niedersachsen zulassen

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Pingu96

X2 in Niedersachsen zulassen

Beitrag von Pingu96 »

Hallo Segway Fans aus ganz Deutschland, ich brauche Eure Hilfe!!!

Nach dem Wechsel vom i2 auf den X2 ( was hier nicht Thema sein soll ) möchte ich mich mit den Behörden "prügeln" was die Zulassung des X2 analog des i2 betrifft. Und sei es nur mit einer Ausnahmegenehmigung wie in Bayern. Deshalb habe ich folgende Bitten und Fragen:

1. angeblich gibt es eine ähnlich lautende Ausnahmegenehmigung für Sachsen Anhalt. Hat die jemand vorliegen und würde mir die mal unter Herwig@glatzelonline.de zumailen?!
2. gibt es weitere Ausnahmegenehmigungen nicht genereller Art, sondern nur auf die spezielle Nutzung des Eigentümers bezogen? Wenn ja, bitte ich auch um Mitteilung und Zusendung wie oben.

In einem ersten guten Gespräch mit dem Amt für Wirtschaft und Verkehr wurde mir mitgeteilt, daß das ganze Thema Bundessache ist und das man dort extra nur den i2 zugelassen hätte, weil der x2 eigentlich nicht für die Straße gedacht ist. Dazu kommt, daß er einfach nochmal rund 7 cm breiter ist und irgendwo Schluß sein müsse. Beides kann ich aus der Sicht des Behördenmitarbeiters, der sich mit der Thematik nicht weiter auskennt, gut verstehen, was folgende Gründe hat:

1. wenn sich zwei X2 auf einem Radweg begegnen wird es schon ziemlich eng
2. ....fällt mir nicht ein

Was spricht dafür, daß auch der x2 die gleiche Zulassung bekommt, wie der i2 und wie könnte man es machen?

1. Der x2 kann und wird genauso auf öffentlichen Straßen und Wegen genutzt, wie der i2, was im besonderen auch in Naherholungsgebieten wie z.B. bei uns dem Deister, dem Steinhuder Meer oder dem Maschsee in Hannover gilt.

2. der i2 ist nicht so umfassend einsetzbar, wie der x2, was für den Nutzer, der es aus Spaß, beruflich oder gar aus Mobilitätshilfe aus gesundheitlichen Gründen nutz, ungünstig ist ( wie schon geschrieben, ich mag das hier an dieser Stelle nicht weiter diskutieren )

3. da die Behörden die verständliche "Angst" haben, daß dann dem nächst ein Hersteller kommt und sagt, meine Mobilitätshilfe ist aber 10cm breiter als der i2, für den möchte ich auch so eine Genehmigung, kann ich gut verstehen, weil irgendwo muß auch mal Schluß sein. Und so wäre mein Vorschlag, daß der x2 ergänzend zu der bundesweiten Genehmigung des i2 eine Auflage bekommt, daß er
- nicht noch breiter werden darf
- Fußgängern und Radfahrern gegenüber immer so bedient werden muß, daß diese in keinerlei Mitleidenschaft gezogen werden. Das heißt, daß man ggf. mit dem X2 ganz rechts bis über den Radfahrstreifen hinaus fährt um den Weg freizugeben oder gar anhält, den x2 ggf. quer stellt um damit den Weg freizugeben. Dabei geht es nicht darum wie praktikabel das ist, sondern mehr darum wie es im Schadenfall rechtlich zu behandeln ist.

Letztendlich gebe ich zu bedenken, daß Fahrräder mit Anhänger für Kinder oder anderen Waren oftmals breiter sind als der x2, sie aber keine Zulassung brauchen, was so auch nicht ganz richtig sein kann. Somit sollte darüber nachgedacht und möglichst schnell gehandelt werden, ob man das Thema nicht auf den x2 bezieht, sondern grundsätzlich sagt, daß alles, was auf dem Radfahrwegen betrieben werden darf und breiter als 70 cm ist allen anderen Verkehrsteilnehmern, die diesen Weg nutzen dürfen ( Skater, Swingbordfahrer usw. gibt es ja auch noch ), Vorrang zu gewähren ist.

Ich habe nicht den Hauch einer Ahnung, was dabei rauskommen wird, denke aber, daß je besser ich vorbereitet bin, desto mehr Gehör finde ich. Und so wäre es super, wenn möglichst viele her oder direkt an mich per Email antworten, daß man ebenfalls den x2 in Niedersachsen bewegen möchte.

Mit fröhlichem Gruß aus dem Offroadeldorado für den x2, dem Deister!
Herwig :mrgreen:
stephanix
Beiträge: 122
Registriert: 30.01.2011 16:16

Beitrag von stephanix »

Hallo Herwig

Typisch Deutschland , Jedes Land kann sein Eigenes Süppchen kochen.Die Loppy der Segway-Fahrer ist zu klein um irgenwas durchzubringen.
Deggendorf sollte sich hier viel mehr einsetzen anstatt Abmahnbriefe an Veranstalter zu schicken und Firmen die Reparaturen am Seg machen könnten aber dieses
Gerichtlicht untersagt werden. Mann könnte meinen Deggendorf beschäftigt sich mit den falschen Themen !! :-?

Grüsse :lol:
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