MobHV vs. Waldwege

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
Antworten
SegMany
Beiträge: 33
Registriert: 01.10.2012 19:17

MobHV vs. Waldwege

Beitrag von SegMany »

Hallo liebe Segway-Gemeinde,

heute geht es um Mobilitätshilfsverordnung MobHV (http://www.buzer.de/gesetz/8896/index.htm) und deren Gültigkeitsbereich. Soweit ich erkenne regelt diese Verordnung den Einsatz des Segways auf "öffentliche Straßen" inklusive Betriebs- und Führungvorgaben (Führerschein, Beleuchtung, Fahrbahn...).

Nun zu meiner Frage:

Waldwege gehören zum "öffentlichen Verkehrsraum" sind aber keine "öffentliche Straßen" (siehe Geltungsbereich MobVH) und unterstehen der Forstbehörde des Landes bzw. dem Landeswaldgesetz und seinen Regelungen.

Wenn man dort also eine Genehmigung für das Befahren mit dem Segway erreicht (Elektromobilität sollte ja Grün genug sein und ich kann das Konzept sicher gut argumentieren) kann man dann auch Touren für z.B. Jugendliche ab 14 Jahre ohne MOFA-Führerschein anbieten? Das MobHV scheint mir hier nicht zuständig/wirksam zu sein - sehe ich das richtig?

PS: Es geht mir darum Jugendliche (14+ Jahre ohne MOFA-Schein) im verkehrsfreien Raum ein Angebot zu machen und nicht darum 6-jährige Kinder auf so ein Gefährt zu setzen (die Betriebsgefahr die davon ausgeht ist mir bekannt).

Danke für euer Feedback/Erfahrungen,
Manja
galaxy
Beiträge: 206
Registriert: 05.09.2012 20:48
Wohnort: Hannover

Beitrag von galaxy »

Das kommt mit Sicherheit gut an, bin 15 und mache gerade den Mofa Führerschein um auf der Straße fahren zu können :D .
Und mit der MobHV, ich sehe das genau so, aber sicher bin ich mir da auch nicht :-?

Gruß Galaxy
By, Jan

If you ride a Segway you become The Segway smile und natürlich
Segway ? Ich steh drauf
SegHO
Beiträge: 38
Registriert: 25.04.2012 00:22

Beitrag von SegHO »

hallo,

nur mal so als denkansatz...

bei einer mir bekannten trinkwawssertalsperre mit ca 10-12km rundweg erlaubt das wasserwirtschaftsamt keinerlei motorisierte fahrzeuge die den rundweg benutzen auch keine segways...(ausnahmen fahrzeuge die dem erhalt der sperre dienen)

auf forst und wald- feldwegen ist es doch ähnlich geregelt nur forsbetriebe o.ä. dürfen diese benutzen oder irre ich?

dewegen denke ich das es rechtlich nicht zulässig ist

auf abgesperrten "privat"gelände (zaun und geschlossenes tor) da darf man fast alles selbst kinder die auto fahren sind da möglich aber schon auf einem supermarktparkplatz der frei zugänglich ist geht das schon nicht mehr selbst wenn man ihn nutzen dürfte....

deswegen wird auch eine "benutzungserlaubnis" für den waldweg nichts an den sonstigen führerscheinregeln im öffentlichen bereich ändern...

gibts nicht einen steinbruch kies- sandgrube erddeponie mit zaun und tor in deiner nähe? ;-)

meine meinung keine rechtsberatung ;-) ;-)
SegMany
Beiträge: 33
Registriert: 01.10.2012 19:17

Beitrag von SegMany »

Vielen Dank für eure Meldung und die Informationen. Ich glaube tatsächlich das dies nur mit der jeweiligen Forstbehörde geklärt werden kann - wenn Trinkwasserschutzgebiet oder die Störung der Rehkitze hier Vorrang hat muss man das akzeptieren. Wichtig ist für mich erstmal ob das MobHV (dieses schreibt auf öffentlichen Straßen gewisse Voraussetzungen für den Betrieb vor...was im Rahmen einer Integration in den öffentlichen Verkehr vollkommen sinnvoll ist) hier keine Geltung hat (öffentliche Straße vs. öffentlicher Verkehrsraum) und dies mit dem Land-/Forst-/Gemeindebehörden geklärt werden kann.

Meine Region hat sich auf den Tourismus fokussiert und auch öffentliche Maßnahmen zur Förderung desselben einberufen...

Aber ich habe im Landesforstgesetz glaube ich schon die Antwort gefunden...Was meint ihr?

(5) Das Fahren mit Krankenfahrstühlen, Fahrrädern ohne Motorantrieb sowie elektromotorunterstützten Fahrrädern bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde ist nur auf Waldwegen und privaten Straßen im Wald auf eigene Gefahr gestattet, soweit sie nicht behördlich oder nach § 30 Absatz 1 gesperrt sind.

Sieht also gut aus - der Kraftverkehr ist generell verboten. Interessante Frage...hier existiert keine Einschränkung bei "elektromotorunterstützten Fahrrädern" was ich mal als Segway deute/argumentiere auf Alter und Fahrerlaubnis...

Wenn ich also mit der Forstbehörde spreche und den Tourismus- und Umwelthammer schwinge könnte es klappen *freu*

Eure Meinung ist gefragt...vielleicht habt ihr schon Erfahrung. Teilt sie gerne ich freue mich über jede Rückmeldung.

Dieser Abschnitt ist für Leute gedacht die schnell eine Antwort suchen.

- Waldbenutzung regelt das Landeswaldgesetz des jeweiligen Bundeslandes (Staatswald) oder der Eigentümer (Privatwald)
- in Mecklenburg Vorpommern (http://www.goo.gl/U17Jz) gilt z.Zt. Das Fahren [...] mit elektromotorunterstützten Fahrrädern bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde [...] ist auf eigene Gefahr gestattet




LG,
Manja
UliW
Beiträge: 86
Registriert: 07.09.2010 17:34

Beitrag von UliW »

Mecklenburg Vorpommern ist eh der Himmel für Segways und deren Besitzer,
da zusätzlich zu den üblichen Verkehrsflächen durch Erlass
auch Gehwege und Fußgängerzonen grundsätzlich
für Segways freigegeben wurden.
Wenn doch NRW auch so klug wäre.....

Gruß
Uli
hotelastoria.com
Beiträge: 527
Registriert: 26.07.2007 16:11
Wohnort: >Schweinfurt >Unterfranken >Bayern

Beitrag von hotelastoria.com »

nun wenn die Regierung doch nur.........., dann wäre es noch besser...


oder träumen wir ein wenig?

es gibt eine EU-Zulassung auch für "Altgeräte" ohne jede "Hürde"
mit einheitlicher EU-weiter Straßen-, Gehsteig- und Fußgängerzonen- Nutzung, vielleicht noch eine Waldnutzung (auf öffentliche Waldwege beschränkt)..... Träumen darf erlaubt sein......
Antworten