Vermietung nur mit Genehmigung von Segway Deutschland ?

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harald77
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Vermietung nur mit Genehmigung von Segway Deutschland ?

Beitrag von harald77 »

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe eine Frage zwecks einer Vermietung von einem Segway.

Muss man sich hierfür eine Genehmigung aus Deggendorf einholen ?

Vielen Dank für alle Antworten.

Gruss
thbi
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Beitrag von thbi »

Hallo,

meiner Anfrage nach muss man das nicht. Man darf sich nur nicht "offizieller Tourpartner" oder so ähnlich nennen.
Das Segway gehört Dir und alleine durch diese Tatsache darf Dir niemand verbieten es zu vermieten.
Vorsicht mit der Verwendung der Marke "Segway". Soll schon Abmahnungen gegeben haben.

Alles was Du machst, Werbung, Flyer etc. darf nicht so wirken als käme es von der Firma Segway.

Grüße,
Thomas
hotelastoria.com
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Beitrag von hotelastoria.com »

Servus zusammen
wenn Ihr euch nicht irrt?!?!?!?!?!?

Gruß

Klaus
thbi
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Beitrag von thbi »

Was ist das für ein Beitrag?! Weißt Du mehr als wir dann raus damit.

Gruß,
Thomas

hotelastoria.com hat geschrieben:Servus zusammen
wenn Ihr euch nicht irrt?!?!?!?!?!?

Gruß

Klaus
KaiV
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Beitrag von KaiV »

was ist denn eigentlich aus der Frage geworden, wie ich das hier so verstehe, darf man sein Eigentum vermieten auch wenn es aus den USA selber Importiert wurde. Nur darf man den Namen "Segway" nicht für Werbung verwenden. Sehe ich das richtig? Und nein ich bin kein Vermieter, möchte es einfach nur wissen.
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Gawrisch
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Beitrag von Gawrisch »

Du kannst deinen Segway jederzeit vermieten und brauchst auch keine Erlaubnis von Deggendorf, nur musst du den Segway als "Elektroroller" o.Ä. anpreisen. Das Wort "Segway" darf darin nicht vor kommen.
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Fliegentod
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Beitrag von Fliegentod »

Gawrisch hat geschrieben:Du kannst deinen Segway jederzeit vermieten und brauchst auch keine Erlaubnis von Deggendorf, nur musst du den Segway als "Elektroroller" o.Ä. anpreisen. Das Wort "Segway" darf darin nicht vor kommen.
sehe ich anders.

§23 markenrecht, beschreibende benutzung einer marke: wenn ich z.b. felgen herstelle muss ich meinen potentiellen kunden sagen dürfen, dass diese z.b. auf den "vw golf" passen - obwohl auch diese bezeichnung geschützt sein dürfte!

"touren auf einer elektronischen mobilitätshilfe" würden wohl eher kein verkaufsschlager, wenn sie denn jemand anböte :-)

die einzig wahre antwort auf die frage bekommen wir alle vielleicht irgendwann, wenn einer mal die geschichte bis zum BGH (oder darüber hinaus auf europäischer ebene) durchklagt.
KaiV
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Beitrag von KaiV »

na ich persönlich habe eh kein Problem mehr mit dem Namen " Segway ", ich spreche nur noch von einem " EMO" , wenn ich mich mit meinen Freunden oder Bekannten über einem " Einachsigen Elektronisch Angetriebenen Gefährt " unterhalte....denn ich muss ja nicht noch kostenlose Werbung für ein Hersteller machen.
Habe ich mir schon lange abgewöhnt, ich trinke auch z.B. keine " Fanta " sondern " gelbe Brause ".....;o)
Und davon ab ist es immer wieder toll das Schmunzeln der anderen Leute im Gesicht zu sehen, wenn man nicht den Markennamen benutzt.
moalboal
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Beitrag von moalboal »

Was soll dieser Blödsinn hier.

Ich fahre zum Beispiel als Kfz einen Wrangler-Jeep. Und es ist ein Jeep, denn es steht sogar drauf!
Und ich fahre auch einen Segway! Und das steht auch drauf. Und wenn ich diesen Segway einmal verkaufen möchte,
dann verkaufe ich diesen als SEGWAY und nicht als MBH :!:
Also wenn ich schon dies nicht mehr darf, dann sollen sich doch bitte unsere deutschen Gerichte damit beschäftigen.

Gruß aus Frankfurt
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Gawrisch
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Beitrag von Gawrisch »

Es muss halt nur jemand mal einen Musterprozess anstreben. Wer ist der erste ?
KaiV
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Beitrag von KaiV »

moalboal hat geschrieben:Was soll dieser Blödsinn hier.

.... Und wenn ich diesen Segway einmal verkaufen möchte,
dann verkaufe ich diesen als SEGWAY und nicht als MBH :!:

Sag ja auch keiner was dagegen bei einem Verkauf, dachte nur wir reden hier von Gewerblicher Vermietung!?!

Sorry dann ist es wohl mein Fehler gewesen und habe die Überschrift " Vermietung nur mit Genehmigung von Segway Deutschland" falsch verstanden. Mein Fehler..
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Gawrisch
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Beitrag von Gawrisch »

Meinen Segway privat zu vermieten kann einem niemand verbieten. Man darf es halt nur nicht auf seiner Webseite mit "geschützten" Begriffen anpreisen ;-)
segpower

Beitrag von segpower »

Gawrisch hat geschrieben:Meinen Segway privat zu vermieten kann einem niemand verbieten. Man darf es halt nur nicht auf seiner Webseite mit "geschützten" Begriffen anpreisen ;-)
Nur wenn man Geld dafür nimmt, möchte der Staat etwas davon haben :-)
wohnbar

Beitrag von wohnbar »

Hallo zusammen,

natürlich darf das Segway vermietet werden.Auch den Namen Segway darf verwendet werden..Man darf nur in einer Internetadresse nicht Segway verwenden und den Anschein vermitteln dass man zur Firma Segway gehört. Das dürfen nur Vertriebspartner. (gehn würde..z.B. www.seggy-fahren.de).
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