Bundesweite Zulassung

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
Antworten
Aussie
Beiträge: 5
Registriert: 29.08.2007 17:20

Bundesweite Zulassung

Beitrag von Aussie »

Hallo Forengemeinde

Ich bin im Urlaub auf den Segway gestoßen und war von Anfang an begeistert. Durch die I-Netsuche bin ich auch auf dieses Forum gestoßen. Da ich mir ein solches Gerät zulegen möchte, aber in Baden Württemberg wohne, habe ich das Bundesverkehrsministerium wegen der bundesweiten Zulassung angeschrieben und folgende Antwort erhalten:
"Ein In-Kraft-Treten der Verordnung über elektronische Mobilitätshilfen wird noch im Jahr 2007 angestrebt."
....
"Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist aufgrund eines positiven Gutachtens der Technischen Universität Kaiserslautern, der Zulassung des *Human Transporter* grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber eingestellt.

Die Zulassung von Segway Fahrzeugen in Deutschland ist derzeit Gegenstand eines intensiven Diskussionsprozesses zwischen Bund und Ländern. Ausgangspunkt dieser Diskussion war ein im Jahr 2006 im Saarland durchgeführter Pilotversuch, der von der Technischen Universität Kaiserslautern wissenschaftlich begleitet wurde. Der Abschlussbericht zu dem Vorhaben *Segway im öffentlichen Verkehrsraum* kommt zu der Empfehlung, Segway Fahrzeuge als eigene Fahrzeugkategorie auf Radverkehrs und Fußgängerverkehrsflächen unter bestimmten Bedingungen zuzulassen.

Diese Empfehlung wurde in den zuständigen Bund/Länder Fachgremien mit dem Ergebnis beraten, dass eine Mehrheit von Ländern den Bund gebeten hat, die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung von Segway Fahrzeugen zu schaffen. Derzeit erarbeitet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine Verordnung über Ausnahmen von den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, die die Zulassung von Segway Fahrzeugen ermöglichen sollen.

Folgende Kriterien werden geprüft:
Es ist anzustreben, den Verkehr mit dem Segway (elektronische
Mobilitätshilfe) zuzulassen auf
1. Radverkehrs und Fußgängerverkehrsflächen,
2. in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 / 326 StVO),
3. auf Fahrbahnen in Tempo 30 Zonen,
4. auf sonstigen innerörtlichen Fahrbahnen soweit keine Sonderwege
vorhanden sind.

Die technischen, zulassungsrechtlichen, fahrerlaubnisrechtlichen und versicherungsrechtlichen Vorschriften sollten unter Berücksichtigung des in der Straßenverkehrs Ordnung vorgesehenen Einsatzbereichs des Segway geändert bzw. neu gefasst werden.
Als zulässige Höchstgeschwindigkeit wird von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (20 km/h) ausgegangen. Auf Rad- und Fußgängerverkehrsflächen ist die Geschwindigkeit an den dort herrschenden Verkehr anzupassen.

Hinsichtlich der Fahrzeugtechnik werden folgende Bedingungen als notwendig angesehen:

Beleuchtung analog Fahrrad,
helltönende Klingel,
nach vorne gerichtetes Versicherungskennzeichen.

Fahrerlaubnisrechtlich wird der Nachweis über die Beherrschung der grundlegenden Verkehrsregeln gefordert werden. Dieser Nachweis auf der Grundlage einer theoretischen Prüfung wird in Deutschland auch für das Führen von Mofas verlangt (Mofaprüfbescheinigung)."

Vielleicht wirds ja wahr. Würde mich freuen.
Grüßle
Aussie
Benutzeravatar
snake1111
Beiträge: 783
Registriert: 24.07.2007 09:54
Wohnort: Essen

Beitrag von snake1111 »

hallo aussi (aufgrund deines namens dachte ich du kommst aus östereich, wo ja bekanntlich das teil zugelassen ist ;-)

ich tippe (bauchgefühl) eher auf ende 2008 für die bundesweite zulassung. wie gesagt nur bauchgefühl und zusammenmischen aller aussagen die man so hört...
würde mich auch freuen wenns früher was wird (solange es nciht die bayrische variante ist...)
leben und leben lassen...
Aussie
Beiträge: 5
Registriert: 29.08.2007 17:20

Beitrag von Aussie »

Noch bin ich guter Hoffnung, daß unsere Bürokraten früher fertig werden. Wäre schade, wenn nicht.
Mein Name hängt mit übrigens mit meiner Vorliebe für die australische Kultur (die der Ureinwohner) zusammen.
Antworten