Ausnahmegenehmigung

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MrSEGWAY

Ausnahmegenehmigung

Beitrag von MrSEGWAY »

Ich wollte hier nur einmal mitteilen, daß es möglich ist, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, ohne auf die sogenannten
"Sector-Reifen" umzurüsten. Bisher gab es ja auch noch keine negative Mitteilungen. Alles andre ist Geldmacherei!
Packen wir's an, frag Deinen TÜV !

Gruß aus Frankfurt
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sector
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Beitrag von sector »

es sind keine "sector reifen"
ich möchte es gern noch einmal betonen:

wir in friedberg, sind die hersteller, haben aber mit der einführung "zum tüv" nichts zu tun. ich möchte nicht sagen das es für uns schlecht wäre: nein! aber wir haben das nicht mit dem tüv hessen so vereinbart.

um das klarzustellen es war ein kunde und segway agent aus darmstadt. er hat bei uns felgen und bereifung gekauft. lange bevor überhaupt eine ausnahmegenehmigung im raum stand.

der hessische tüv wollte die original felgen mit original bereifung von anfang an nicht zulassen, und herr aus darmstadt der auch stark dafür verantwortlich ist, das wir in hessen überhaupt eine ausnahmegenehmigung bekommen haben, hat diese (unsere) felgen dem tüv vorgeschlagen.
ansonsten hätten wir in hessen bis jetzt keine ausnahmegenehmigung.

also wenn es funktioniert und der tüv die segways auch ohne unsere bereifung nebst felgen zulässt, ist das doch in ordnung, und auch gut so.

aber bitte, deshalb müssen wir nicht als "buuu" männer hingestellt werden.
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Beitrag von MrSEGWAY »

Bei der Vorführung bei dem TÜV sind keine Reifen des "sector" vorgeschrieben.
Alles andere ist Abzocke.

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sector
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Beitrag von sector »

wenn du die ausnahmegenehmigung auch mit den originalen bekommen hast, ist es doch wunderbar, und hilft jedem der einen segway zulassen möchte in hessen! gut!
bei uns sah das noch anders aus, der hessische tüv hat die originalen klip und klar von anfang an abgelehnt...
und den x2 lehnen die immer noch ab. für den gibt es momentan in hessen gar keine möglichkeit der zulassung. warum auch immer...
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Ralpax
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Beitrag von Ralpax »

Nur mal so am Rande bemerkt,
alle hübschen Wintereifen sind nirgendwo zugelassen!!!
Seht mal in Eurer Ausnahmegenehmigung nach :!:
das bedeutet, da wir dann ja keine den Winterwetter angemessenen Bereifung (siehe PKW) haben :
darf Segway den Winter warmen Wohnzimmer verbringen ;-)

MfG.
Ralpax
Der Segway ist die Antwort auf die Frage aller Fragen.
Aber... wie war nochmal die Frage???
hufi
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Beitrag von hufi »

Üblicherweise gibt es bei nicht eingetragenen Reifen / Felgen eine Mängelkarte. Der Fzg. Halter hat dann den Mangel abzustellen, also die Reifen eintragen zu lassen oder die Originalreifen zu montieren und das beim TÜV oder Fa. Lalü vorzuzeigen. Es passiert also nichts wirklich dramatisches.
Dennoch erscheint es mir sinnvoll, wenn 80/80-14 eingetragen würde. Wenn also jemand ohnehin § 21 macht und Winterreifen will, sollte er das mal vorher mit dem AaS absprechen. Eine zusätzliche Eintragung kostet in der Regel auch keinen Aufpreis beim 21. Wenn ein entsprechendes Gutachten vorliegt, haben die Kollegen mit Mängelkarte weniger Probleme mit der Eintragung.

Gruß

Hufi
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Beitrag von seg-fun.com »

wir haben auch rückmeldungen einiger kunden, die ohne besondere bereifung ihre zulassung in hessen bekommen haben. es ging problemlos, mit einer kopie der nrw tüv abnahme. vermutlich sind die prüfer gar nicht einheitlich geschult und jeder kocht seine eigene suppe. am anfang war es in nrw doch auch so, dass man nicht mit jedem prüfer klar kommen konnte. ist bestimmt bald in hessen auch keine große tat mehr. das finde ich besonders wichtig, da die so angepriesene "allgemeine zulassung" wohl noch lange auch sich warten lassen wird.
crazy_fighter
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Beitrag von crazy_fighter »

Hallo,

wer kann mir denn jetzt nach all' dem Kampf den besten Tipp geben, wie ich alles "Offizielle zum Fahren" mit Versicherung, TÜV und sonstigem in Hessen abhake ? Wenn man nicht jeden Tag ins Internet schaut, hat man(n) ja echt bald den Überblick verloren....

Was muss ich machen, damit ich in Kürze "sicher", "erlaubt" und "ohne Stress mit der Polizei" durch Hessen fahren darf ?????

Lieben Dank

EUER "CRAZY_FIGHTER"
AlexGrund
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Beitrag von AlexGrund »

Hallo,

also beim unserem TÜV habe ich gerade wieder die Auskunft erhalten, dass man die Felgen gem. dem Darmstädter Mustergutachten braucht. :-(

@SEG-Fun: Bei welchem TÜV in Hessen waren denn die Kunden, die ein Gutachten bekommen haben?

Alex
moalboal
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Beitrag von moalboal »

AlexGrund hat geschrieben:Hallo,
also beim unserem TÜV habe ich gerade wieder die Auskunft erhalten, dass man die Felgen gem. dem Darmstädter Mustergutachten braucht. :-(
@SEG-Fun: Bei welchem TÜV in Hessen waren denn die Kunden, die ein Gutachten bekommen haben?
Alex
Sorry, dumme Frage, kann man das "Darmstädter Gutachten" hier im Forum irgendwo aufrufen?
Habe leider nichts gefunden. Ich kenne nur das Mustergutachten aus NRW und weiß nicht, ob
das beim Hessischen TÜV anerkannt wird.

Gruß
moalboal
seg-fun.com

Beitrag von seg-fun.com »

@alexgrund:
ich bin mir ziemlich sicher, dass die beim tüv in kassel waren. jedenfalls wohnen sie ganz in der nähe von kassel. ich würde da mal fragen und sollte es nicht kassel gewesen sein, frage ich gerne noch mal nach.
grüsse richard
moalboal
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Beitrag von moalboal »

Hallo!

Hier nochmal meine Frage:
Wer hat Erfahrungen mit dem TÜV-Hessen bzgl. des Gutachtens
und wo finde ich das "Darmstädter Mustergutachten"?

Gruß
moalboal
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sector
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Beitrag von sector »

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Dipl.-Ing. Uwe Christoph (Verkehr und Fahrzeug) TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
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Beitrag von MrSEGWAY »

moalboal hat geschrieben: Sorry, dumme Frage, kann man das "Darmstädter Gutachten" hier im Forum irgendwo aufrufen?
Habe leider nichts gefunden. Ich kenne nur das Mustergutachten aus NRW und weiß nicht, ob
das beim Hessischen TÜV anerkannt wird.
Gruß
moalboal

Hallo moalboal,

das Gutachten vom TÜV-Rheinland wird in Hessen nicht anerkannt.
Hier zitiere ich die offizielle Antwort des RP Darmdtadt:
"Die Ausnahmegenehmigung zur Inbetriebnahme eines Segway in Hessen ist davon abhängig, dass das Fahrzeug die hier geforderte vorschriftsmäßige Bereifung (ausreichende Profiltiefe) aufweist. Da dies von den üblichen Gutachten abweicht, ist eine Begutachtung durch den TÜV Hessen erforderlich."

Gruß aus Frankfurt
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Beitrag von moalboal »

Danke für die gute Auskunft, MrSegway!

Ich bin bei einem Kauf also auf die Umrüstung der Felgen/Reifen angewiesen.
Da gibt es nochmals dicke Kosten auf den jetzt wieder erhöhten Verkaufspreis.
Oder sind bei der lezten Preiserhöhung vom 10.12.08 die Reifen geändert worden?
Vielleicht kann sich da mal ein Händler äußern!

Gruß
moalboal
MrSEGWAY

Beitrag von MrSEGWAY »

Nein, moalboal,

Du mußt nicht unbedingt umrüsten. Es kommt wohl auf den Prüfer des TÜV darauf an, wie er das mit der Profiltiefe sieht.
Wie man hier im Forum liest, wird das im Hessenland unterschiedlich ausgelegt.
Vielleicht nicht unbedingt montags dort vorfahren!

LG
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Tombo
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Beitrag von Tombo »

MrSEGWAY hat geschrieben:das Gutachten vom TÜV-Rheinland wird in Hessen nicht anerkannt.
Hier zitiere ich die offizielle Antwort des RP Darmdtadt:
"Die Ausnahmegenehmigung zur Inbetriebnahme eines Segway in Hessen ist davon abhängig, dass das Fahrzeug die hier geforderte vorschriftsmäßige Bereifung (ausreichende Profiltiefe) aufweist. Da dies von den üblichen Gutachten abweicht, ist eine Begutachtung durch den TÜV Hessen erforderlich."
darüberhinaus fehlt laut Gutachter aus Darmstadt:
- ein Nachweis für ausreichende Betriebsfestigkeit
- Genehmigung nach ECE
Thomas
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Beitrag von funky-move.de »

Damit euch in Hessen nicht langweilig wird, haben wir noch eine vorweihnachtliches "Geschichte" für euch...

Gutfried Gleiter möchte sich einen Segway zulegen, den er in Hessen im Strassenverkehr bewegen will. Er erkundigt sich, was er dafür braucht... Schulung, Versicherung, Ausnahmegenehmigung..... und natürlich ein Gutachten...

......Quelle DESAG - Zitat Anfang
Gutachter und Sachverständige sind Personen, welche sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit auszeichnen. Gutachter verfügen auf Ihrem jeweiligen Fachgebiet über einen mehr als durchschnittlichen Sachverstand und sind somit in der Lage ihr Fachwissen in Form einer detaillierten Stellungnahme (Gutachten) darzulegen.

Gutachter und Sachverständige werden immer dann benötigt, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten im Privatbereich oder Rechtsstreitigkeiten vor Gericht kommt. Gutachten von Sachverständigen dienen der Aufklärung von Sachverhalten. Ein Gutachten ist eine Darstellung von Erfahrungssätzen durch Sachverständige um eine tatsächliche Beurteilung von Zuständen oder Geschehen zu erhalten. Gutachten enthalten die Beurteilung von Sachverhalten im Sinne einer Fragestellung oder einer klar definierten Zielsetzung.

Gutachten sind verbindliche durch Bezeugung oder Unterschrift versehene mündliche oder schriftliche Aussagen von Sachverständigen und Gutachtern.

Da die Begriffe „Gutachten“ und „Sachverständiger“ keinem besonderen Schutz unterliegen, muss die Qualitätssicherung an erster Stelle liegen, um optimale Leistungen bei Gerichtsgutachten, Privatgutachten und auch Versicherungsgutachten zu erzielen. Viele Gutachter unterstreichen die Qualität Ihrer Gutachten durch spezielle Verfahren der fachlichen und rechtlichen Überprüfung, hierzu zählen Systeme der Zertifizierung, Prüfungen durch Verbände und Fachgremien etc.

Alle der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft angeschlossenen Gutachter und Sachverständige haben sich Prüfsystemen zur Qualitätssicherung unterzogen.

......Quelle DESAG - Zitat Ende

Nun fragt er sich - sind alle Gutachter, die nicht in Hessen wohnen, Anfänger und verstehen ihr Handwerk nicht?

noch ein Zitat.....
Hier zitiere ich die offizielle Antwort des RP Darmdtadt:
"Die Ausnahmegenehmigung zur Inbetriebnahme eines Segway in Hessen ist davon abhängig, dass das Fahrzeug die hier geforderte vorschriftsmäßige Bereifung (ausreichende Profiltiefe) aufweist. Da dies von den üblichen Gutachten abweicht, ist eine Begutachtung durch den TÜV Hessen erforderlich."

und wieder Zitatende...

und wieder ein Zitat - Quelle - http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/reifenprofil.php
Ausreichendes Profil und angepasstes Tempo verhindern das zu Recht gefürchtete Aquaplaning, bei dem der Reifen plötzlich den Kontakt zur Fahrbahn verliert und das Fahrzeug unkontrollierbar aufschwimmt.......

.....Das Reifenprofil war bis vor einigen Jahren noch bis 1 mm Tiefe zulässig; mittlerweile müssen die Reifen von Kraftfahrzeugen und Anhängern noch 1,6 mm Mindestprofiltiefe aufweisen (außer Leichtmofa, Mofa, Kleinkraftrad, Leichtkraftrad: dort genügt immer noch 1 Millimeter). Maßgeblich ist dabei das so genannte Hauptprofil; dabei handelt es sich um die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite ausmacht.

Zitatende

Nun fragt er sich wieder - ist Hessen ein potentielles Überschwemmungsgebiet, dass die Gefahr von Aquaplaning so viel stärker auftritt, als im restlichen Bundesgebiet?? Aber halt, Aquaplaning hat ja nicht nur mit der Wassertiefe zu tun - auch die Reifenbreite und die gefahrene Geschwindigkeit sind entscheidenden Faktoren, die ein Aquaplaning forcieren können...
Nun - wie wir wissen, sind BUNDESWEIT Leichtmofa, Mofa, Kleinkraftrad und Leichtkraftrad mit mind. 1mm Profiltiefe zugelassen (geringe Reifenauflagefläche + geringe Geschwindigkeit = sehr geringe Aquaplaning-Gefahr..
Wissen die hessischen Gutachter vielleicht schon mehr, als der Rest Deutschlands - kommt wirklich bald der Gen. 3 Segway mit 95 Km/h Höchstgeschwindigkeit und sie wollen mit Ihren Gutachten für die Zukunft gerüstet sein???

Gutfried Gleiter bekommt auch im größten Segwayforum Europas keine befriedigenden Antworten und beisst in den sauren Apfel - er kauft sich die vorgeschriebenen Reifen-Felgen Kombination und fährt mit seinem zugelassenen Segway durch Hessen...

Doch nun kommt der Herbst und mit ihm das nasse Wetter - seinen Weg zur Arbeit gleitet Gutfried mit einer Wathose, da der - an den nun nicht mehr abgedeckten Reifen hochspritzende Dreck ihm schon zwei seiner schicken Anzüge versaut hat. Das sieht zwar ziemlich blöd aus - geht aber nicht anders.
So richtig mies ging es ihm allerdings, als er sich mit seinem langen Wintermantel - er fuhr bei Trockenheit - in den soooo weit aus den Kotflügeln herausstehenden Reifen verfing. Flugs zog ihn sein Mantel - in dem er dummerweise noch steckte - zwischen Base und Lenker nach vorne, vor sein eigenes, sich durch die Massenträgheit weiter fortbewegendes Fahrzeug... war das lustig - also für die, die zugeschaut haben...

Ach da war ja noch etwas - fast vergessen...
mit der erteilten hessischen Betriebserlaubnis erlischt - da keine originalen Segway Felgen und Reifen montiert sind - selbstverständlich automatisch die Garantie auf alle damit in Verbindung stehenden Bauteile.... Getriebe - Elastomergummis - und die Motoren... und sollte irgendeine Softwarefehlfunktion mit einem Sturz des Fahrers auftreten, wird die Ursachenforschung des Herstellers sicher nur wenige Sekunden dauern..

Und das alles nur, weil Gutfried Gleiter sich den umfangreichen Prüfungen und den daraus resultierenden Gutachten der hessischen Sachverständigen - die allen anderen bundesdeutschen Sachverständigen ihre Fachkenntnisse absprechen - beugte, um legal einen Segway über hessische Strassen zu bewegen. Und diese Gutachter hatten einen Segway zur Prüfung in Ihrem Hause - und der gehört Herrn Krause (ach wie sich das reimt - und was sich reimt, ist gut) und darum sind auch die Reifen vom Herrn Krause gut - und seine Stahlfelgen... was nicht überliefert wurde - wie weit waren Herrn Krauses Reifen eigentlich schon runter gefahren?

Und was will uns der Schreiber dieser vorweihnachtlichen Geschichte damit sagen????

Nix - war nur, weil die adventale Zeit eine Zeit des Nachdenkens ist..

besinnliche Weihnachten
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Beitrag von AXperts.de »

Eine sehr schöne Weihnachtsgeschichte. :prima:

Wenn der liebe Gutfried Gleiter es jetzt in Hessen nicht mehr aushalten sollte, er kann gerne zu uns nach Niedersachsen ziehen. wir werden uns liebevoll um ihn kümmern. Hier wird er auch "ruck-zuck" eine Zulassung für seinen Standard-Segway bekommen, weil, wie schon in der Geschichte erwähnt, unsere Gutachter einfach anders drauf sind.

Auch Euch und allen anderen Segway-Freunden schöne Weihnachten.

Dierk
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Beitrag von moalboal »

LEIDIGES THEMA HESSEN
Also:
das heißt, wenn ich mir derzeit in Hessen bei einem offiziellen Händler einen Segway kaufe,
habe ich keine Chance auf die Erlangung einer Ausnahmegenehmigung.
Von den Händlern gibt es bisher keine Stellungnahme oder wollen die keinen Umsatz?
Segway-Deutschland sollte nur Fahrzeuge in Verkehr bringen, die man auch wirklich zulassen darf!

MfG
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Beitrag von sector »

moalboal hat geschrieben:LEIDIGES THEMA HESSEN
Also:
das heißt, wenn ich mir derzeit in Hessen bei einem offiziellen Händler einen Segway kaufe,
habe ich keine Chance auf die Erlangung einer Ausnahmegenehmigung.
Von den Händlern gibt es bisher keine Stellungnahme oder wollen die keinen Umsatz?
Segway-Deutschland sollte nur Fahrzeuge in Verkehr bringen, die man auch wirklich zulassen darf!

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aber selbstverständlich, wir haben erst heute 2 segways zugelassen!
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Beitrag von sector »

funky-move.de hat geschrieben:Doch nun kommt der Herbst und mit ihm das nasse Wetter - seinen Weg zur Arbeit gleitet Gutfried mit einer Wathose, da der - an den nun nicht mehr abgedeckten Reifen hochspritzende Dreck ihm schon zwei seiner schicken Anzüge versaut hat. Das sieht zwar ziemlich blöd aus - geht aber nicht anders.
So richtig mies ging es ihm allerdings, als er sich mit seinem langen Wintermantel - er fuhr bei Trockenheit - in den soooo weit aus den Kotflügeln herausstehenden Reifen verfing. Flugs zog ihn sein Mantel - in dem er dummerweise noch steckte - zwischen Base und Lenker nach vorne, vor sein eigenes, sich durch die Massenträgheit weiter fortbewegendes Fahrzeug... war das lustig - also für die, die zugeschaut haben...
würde er bei beschriebenen schlechten wetter einen x2 fahren, sieht das genauso oder ähnlich aus...
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Beitrag von sector »

funky-move.de hat geschrieben:Ach da war ja noch etwas - fast vergessen...
mit der erteilten hessischen Betriebserlaubnis erlischt - da keine originalen Segway Felgen und Reifen montiert sind - selbstverständlich automatisch die Garantie auf alle damit in Verbindung stehenden Bauteile.... Getriebe - Elastomergummis - und die Motoren...
diese aussage ist natürlich unwahr und eine behauptung.
richtig ist: es erlischt selbstverständlich keine garantie auf alle damit in verbindung stehenden bauteile.
- es wurden diesbezüglich alle erforderlichen informationen & genehmigungen eingeholt. -
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Beitrag von moalboal »

sector hat geschrieben: aber selbstverständlich, wir haben erst heute 2 segways zugelassen!
Hallo sector:

Aber mit welchen Reifen / Profil ???

MfG
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Beitrag von sector »

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Beitrag von moalboal »

@sector:

warum ist das Gutachten vom TÜV in Hanau?
Was sagt denn der TÜV bei Euch in Friedberg zu den Felgen / Reifen ???

MfG
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Beitrag von sector »

es muss ein spezieller gutachter vom tüv hessen sein, dieser sitzt oder arbeitet in hanau.
er besucht dich aber evtl. auch vor ort. einfach mal nachfragen.

andere felgen als die oben gen. werden nicht zugelassen. es stehen aber verschiedene profile der reifen zur auswahl.

gruss
Andre
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Beitrag von moalboal »

........okay, dann Frage an alle deutschen Segway-Händler:

sind die Segways nach der neuen Preiserhöhung mit den vom TÜV geforderten Reifen ausgerüstet?
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Beitrag von funky-move.de »

moalboal hat geschrieben:........okay, dann Frage an alle deutschen Segway-Händler:

sind die Segways nach der neuen Preiserhöhung mit den vom TÜV geforderten Reifen ausgerüstet?
Hallo moalboal...

diese Frage kann man Dir nur mit einem eindeutigen JEIN beantworten.

Ja - denn in allen deutschen Bundesländern, die eine Ausnahmegenehmigung für den Segway erteilen, ist die weltweit durch Segway vertriebene Felgen/Reifenkombination ausreichend, um am öffentlichen Verkehr teilzunehmen.. doch nun kommen wir zu..

Nein - in Hessen muß der Antragsteller - wie in diesem Forum schon mehrere male diskutiert - eine ganz bestimmte Breit-Reifen/ Stahlfelgenkombination an den Segway montieren, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

Dazu kommen dann natürlich noch die Sachen wie - Reflektoren, Klingel und Licht... Kennzeichen

Frage beantwortet?

Olaf
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Beitrag von moalboal »

@Olaf:

ja, danke, alles ausführlich beantwortet.
Früher gab es mal den Partei-Slogan "Hessen vorn", ist aber leider schon lange her.

Gruß
moalboal
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Beitrag von segpower »

Das ist aber schon sehr lange her!
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Tombo
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Beitrag von Tombo »

Was ist denn nun mit der Tatsache, wie hier schonmal gelesen, dass man den TÜV im "Hessen-Ausland" machen lässt und anschließend in Hessen eine Ausnahmegenehmigung beantragt?
wird das inzwischen generell abgelehnt?
Thomas
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Beitrag von moalboal »

Hallo,

hat jemand Erfahrung oder kann bestätigen, daß die Originalreifen/Felgen des X2 vom hessischen TÜV anerkannt werden?

Gruß
moalboal
Der-Krause
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Beitrag von Der-Krause »

Hallo liebe SEGWAY Freunde und ihr herzallerliebsten SEGWAY Vertriebspartner in diesem Forum, besonders in diesem Thema.

Es meldet sich der "Krause" der sich so schön reimt in der Weihnachtsgeschichte, verfasst im hessischen "Ausland" NRW.

Ich habe leider erst diese Tage von der laufenden Diskussion hier erfahren, sonst wäre mein Beitrag sicher schon früher hier plaziert worden.

Wenn man die Beiträge zu diesem Thema durchliest entsteht nicht gerade der Eindruck einer Fan-Gemeinschaft die sich gemeinsam um ein schönes Verkehrsmittel bemüht, sonder eher um eine mir derzeit noch etwas unklare Hackordnung wer hier wem etwas zu sagen hat oder über wen interessante Geschichten verbreitet.

Ich denke meine Telefonnummer war jederzeit bekannt und die folgenden Ausagen zu bekommen wie es in Hessen zur jetzt vorliegenden Zulassung gekommen ist standen jedermann offen.

Wir haben in Darmstadt den SEGWAY Vertrieb im März letzten Jahres übernommen, als Zusatzgeschäft zu unserem Exportunternehmen (Bereich Straßenbauchemie Kaltasphaltverfahren).
Zu diesem Zeitpunkt gab es eine Vorgabe aus Wiesbaden, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden könne, vorausgesetzt der SEGWAY fährt ab Werk nur 10 km/h.
Eine Beurteilung durch den TÜV stand noch aus, allerdings entspricht ohnehin kein SEGWAY dieser Vorgabe. Ich habe mich umgehört und keinen weiteren Fortschritt in Sachen Zulassung gesehen,
habe daher die Angelegenheit selbst betrieben. In allen Schritten erfolgte eine Vorab Information an Deggendorf und eine lückenlose Aufklärung welche Schritte jeweils gegangen werden.

Im ersten Schritt habe ich Kontakt mit dem zuständigen Staatssekretär aufgenommen, die Sachlage vorgestellt und um Prüfung der Situation gebeten, mit Verweis auf die übrigen 10 Bundesländer, die bereits eine Regelung getroffen hatten. Anwesend war auch die Dame, die die damals vorliegende Regelung entwickelt hatte und dabei erklärte wie es zu den 10 km/h gekommen war.
Beim Surfen auf den SEGWAY Internetseiten gegen Mitte 2007 waren noch Modelle der Vorgängerserie verzeichnet, die durch einen farbigen Stick auf eine GEschwindigkeit eingestellt wurden.
Aus welchen Gründen auch immer hat die Dame das Modell mit 9,8 km/h herausgeriffen und die Verordnung auf 10 km/h limitiert.

Im oben genannten Gespräch mit dem Staatssekretär wurde die damals etwa einjährige Erprobungsphase bei der Polizei erwähnt und beschlossen, dass das Innenministerium eine Bericht über Erfolg/Mißerfolg des Einsatzes bei der Polizei abgeben sollte, um dann zügig zur Neuregelung zu gelangen. Dieses Gespräch fand im Juni 2008 in Wiesbaden statt.

Wir haben uns bemüht ein wenig in die Presse zu kommen und regelmäßig nachzufragen, damit die Entscheidung etwas Beschleunigung erhielt. Gegen Anfang August war es dann soweit, dass die erfreuliche Mitteilung aus Wiesbaden kam: "Die Regelung wird auf 20 km/h erhöht, der Bericht des Innenministeriums war weitgehend positiv"

Dann erst war der Weg zum hessischen TÜV notwendig und in Absprache mit dem Umsetzenden Regierungspräsidium auch notwendig.

Wir haben uns redlich bemüht die bestehende Version des SEGWAY beim hessischen TÜV durchzubekommen und haben in allen Entscheidungsfragen mit Deggendorf Rücksprache gehalten, sowie um technische Unterlagen gebeten, um den Fragen der Sachverständigen etwas anbieten zu können.

Dabei ist klar zu verstehen, dass dort Technik begeisterte Ingenieure arbeiten, die privat in Clubs für Oldtimer organisiert sind und bei der Beschäftigung mit dem SEGWAY viel Freude und schlußendlich auch viel Anerkennung für die interne Regelelektronik gezollt haben.

Aber ...

.... es wurde das Reifenprofil und die Kunststoff-Felge vom ersten Moment an bemängelt, außerdem das Thema vorne querab herausstehender Ständer (Bei Motorrädern sein Jahrzenten nur automatisch einklappen zulässig, und die Frage der Energiebilanz beim Bremsen = Überhitzungsgefahr)

Wir fragten wie es denn sein kann, dass in den verschiedenen Bundeskländern der TÜV zu ganz unterschiedlichen Beurteilungen kommt, worauf klar ausgesagt wurde, dass die jeweiligen Instanzen ihre eigenen Schwerpunkte definieren und damit es zu unterschiedlichen Auslegungen kommen kann. Insbesondere da zuerst die Entscheidung getroffen wird in welche Katergorie der SEGWAY gesteckt wird.

In Hessen ist der SEGWAY bedauerlicherweise ein Sonder KFZ und nicht eine Mobilitätshilfe. Warum? ..Fährt 20 km/h hat 4 PS und fährt zusammen mit anderen KFZ auf öffentlichen Straßen des Stadtgebietes, also zu behandeln in etwa wie ein Leichtmofa.

Leider gelten für alle KFZ, auch für das Leichtmofa, die STVZO welche Aussagen über das Reifenprofil, die Reifenprüfnorm Europas und die andere Details wie Anbringen von Typenschild, Kennzeichen, Beleuchtung macht. So gesehen ist die hessische Lösung nix besonders hessisches, sondern die konsequente Anwendung der STVZO, welche in ganz Deutschland gilt. In der USA hat man es bis heute vermieden, dass der SEGWAY als KFZ eingstuft wird, weil sonst ähnlich Anforderungen autmatisch kämen.

Für uns hies das, entweder auf die Zulassung verzichten, oder eine Felge anschleppen, die akzeptabel ist in den Augen des TÜV und eine Bereifung mit E Kennzeichung zuläßt. Bei Quads ist es das gleiche, dass man in Deutschland auf Reifen mit E Kennzeichen umrüsten muss. Reifen, die man aber an jeder Ecke zu kaufen bekommt.

Die einzige Lösung auch nach Rücksprache mit Deggendorf war die "Sector" Felge. Nach Rücksprache und kleiner Abänderung war der TÜV zufrieden und wir konnten zulassen. Danke an Friedberg, die Felge ist eine solide Sache, hoffentlich irgendwann in der Zukunft auch billiger herzustellen.

Somit habe ich am 19. September letzen Jahres den ersten SEGWAY in Hessen zugelassen und wir fahren auf Hessens Straßen. Verstehe nicht wo da nun das Problem ist, manche wünschen sich wohl den Zustand von vorher zurück, ohne Zulassung.

Wenn die hessische Pingeligkeit keine Allgemeinheit findet wird ohnehin in der Bundeszulassung die Originalversion gebilligt und die Sache ist Schnee von gestern, solange aber fahren wir unsere Touren, etc.

Allerdings sollten Unfälle bei nasser Fahrbahn passieren und die Versicherungen nach der Haftungsfrage und den Folgekosten fragen, könnte die Frage erneut auf uns zukommen, warum mit nur 120 Euro Versicherungskosten im Jahr ein Vehikel fahren darf, was genauso einen Millionenschaden verursachen kann, wie andere Verkehrsteilnehmer und wer denn die Ausnahmeregelung erteilt hat, auf STVZO konforme Bereifung zu verzichten.

Sicher ein Einachs-Gefährt hat ganz andere Reibungskräfte und benötigt vielleicht kein Profil, aber wer bringt das den Versicherungen bei im Schadensfall. Das ist halt Deutschland. Somit denke ich dass das Thema sicher nochmal auf die Tagesordnung kommen wird.

..................dies soweit zur Aufklärung warum in Hessen andere Reifen gefahren werden müssen.

Von wegen süffisanter Bemerkungen über Sachverständige und deren Kompetenz empfehle ich die NRW Ausnahmegenehmigung zu lesen wo 2 x 2,7 PS angegeben sind. Da wurde wohl der Faktor zwischen KW und PS falsch herum angewendet und schon ist unser geliebter SEGWAY bald 2x3.5 = 7 PS stark!!! Smile !!

In Darmstadt wurde der SEGWAY mit Meßsensoren ausgestattet und Leistungstests bergauf und bergab gefahren, um die Ausssage zu bestätigen, dass die Bremsenergie tatsächlich in die Akkus zurückgespeist wird. Nur so ist zu erklären, dass es zu keiner Überhitzung kommt. Der SEGWAY wird warm bis 34 Grad und bleibt bei dieser Marke eisern stehen, egal wie hoch die Belastung ist. Alle Hochachtung vor der intelligenten Ladetechnik auf dem Board des SEGWAY, der TÜV war begeistert.

Zum allgemeinen Tonfall würde ich mir bei der winzigen Schar der SEGWAY User in Deutschland (1500 auf 80 Mio) ein bißchem mehr Kollegialität und Freundschaft wünschen. Zu unterstellen, dass man den TÜV manipulieren kann und daß wir einen Vorteil haben mit nunmehr 1.300 Euro Aufpreis für den ganzen Zulassungsschnickschnack ein super Geschäft zu machen ist ausgemachter Blödsinn.
Also hier bei uns ist kein Kunde von einer Summe von über 9.000 Euro brutto am Ende begeistert. Das sollte eigentlich jedem klar sein. Warum dann diese unguten Töne?

In diesem Sinne

Jetzt kennt ihr die Geschichte und auch ein wenig den "Krause"

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snake1111
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Beitrag von snake1111 »

wieso nicht gleich so? hab soooo oft nach der story im hintergrund gefragt! hätte ne menge spekulation erspart. aber nett sie jetzt endlich mal zu hören :-)

besser spät als nie.....
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hotelastoria.com
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Beitrag von hotelastoria.com »

Hallo Herr Krause,
Der-Krause hat geschrieben:Ich denke meine Telefonnummer war jederzeit bekannt und die folgenden Ausagen zu bekommen wie es in Hessen zur jetzt vorliegenden Zulassung gekommen ist standen jedermann offen.
nur wem war Ihr "Dasein" bekannt? Vielleicht einigen vom TÜV oder der hier im Forum anwesenden Händlern?

Was für "Außenstehende" "komisch" erschien/erscheint, ist die Tatsache, daß der TÜV-Hessen es "soooo genau" nimmt. Warum muss in Deutschland/Hessen immer alles 1.000.000 %ig sein. Der Rest der Welt (USA, Thailand, etc. "kümmert sich nicht um die Felgen/Reifen aber der Hessen-TÜV". Okay "Die" mögen ja Recht haben, aber muss "daß" sein???

Gruß
Klaus

PS. Für den TÜV-Bayern und allen anderen TÜV's (falls Ihr mitlesen solltet) -Bitte bleibt bei eurer Regelung mit der org. Felgen/Reifen Kombination (@Hessen-TÜV seit mutig) und für die mitlesenden Politiker (falls es diese geben sollte) vielleicht kommt endlich eine deutschlandweite oder EU-weite Zulassung (noch vor dem 01.03.2009)????? (träumen wird man noch dürfen)
Der-Krause
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Beitrag von Der-Krause »

Hallo Klaus,

das mit dem 10000%-ig ist völlig richtig und wie gesagt, vermutlich hat ein Einachser bei Aquaplaning wesentlich geringere Probleme. Nur wenn Schuld zugewiesen werden soll und letzlich einer, resp. die Gemeinschaft für etwas zahlen soll, dann geht es hierzulande nicht ohne Standards. Ob diese Standards so korrekt sind interessiert nicht. Wurden die Standards erfüllt, wird bezahlt,.... basta.

So wie es aussieht ist ohnehin die Mehrheit in Deutschland bereit den SEGWAY als Mobilitätshilfe anzusehen und nicht als KFZ, dann könnte die Bundeszulassung es easy sehen.

Es wäre schön aus Berlin eine unkomplizierte Zulassung in Kürze zu erhalten, mit der Freigabe für Fahradwege und bei reduzierter Geschwindigkkeit auch Gehwege. ... Na, hoffen wir mal.

Herzlichen Gruß

Jens
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Ralpax
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Beitrag von Ralpax »

Gut gebrüllt Der-Krause,
tolle Rechtfertigung. Was Du und Deine Firma in Hessen mit der Zulassung verbrochen habt, wird uns noch in Deutschland die Zulassung kosten. Dann ist der Segway nur noch ein teurer Rollstuhl für Leute mit einer nachgewiesenen Behinderung!
Nur gut für Dich, dass es in D keine Solidarität unter den Segwayusern gibt!

MfG.
Ralpax
Der Segway ist die Antwort auf die Frage aller Fragen.
Aber... wie war nochmal die Frage???
seGes

Beitrag von seGes »

Ralpax hat geschrieben:Nur gut für Dich, dass es in D keine Solidarität unter den Segwayusern gibt!
Das könnte man als Drohung verstehen oder doch nur als schwere Imbezillität! Was für eine Antwort hätten wir von dem Bielefelder schon erwartet, wahrscheinlich genau die......
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Ralpax
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Beitrag von Ralpax »

Ach seGes,
diesmal keine Beleidigungen per PN???
Damit alle wissen mit wessen Geistes Kind sie es hier zu tun haben,habe ich Wikipedia bemüht:
* Schwere geistige Behinderung (auch schwere Intelligenzminderung, früher Imbezillität), ICD-10 F72
Der Intelligenzquotient liegt zwischen 20 und 34. Dies entspricht beim Erwachsenen einem Intelligenzalter von 3 bis unter 6 Jahren. Da die Betroffenen nicht lesen und schreiben lernen und keine allgemeinbildende Schule besuchen können, besuchen sie eine Schule für praktisch Bildbare (auch Förderschule), wo sie lebenspraktische Bildung erhalten. Andauernde Unterstützung ist nötig.
Soviel zu Imbezillität.
Nun sind wir alle Schlauer geworden!
MfG.
Ralpax
Der Segway ist die Antwort auf die Frage aller Fragen.
Aber... wie war nochmal die Frage???
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