Verlängerung Ausnahmegenehmigung Bayern

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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springo
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Verlängerung Ausnahmegenehmigung Bayern

Beitrag von springo »

Hallo zusammen,

habe soeben eine Miteilung von Urban Mobility Deggendorf bekommen, dass die Regierung von Oberbayern die Ausnahmegenehmigung für Segways bis 31.12.2009 verlängert hat. Den Bescheid habe ich im PDF -Format vorliegen und diesen kann ich auf Anforderung gerne übersenden. :D

springo
Djmaddes
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Beitrag von Djmaddes »

Hallo springo,

diesen formlosen Zettel (mehr ist es nicht) kann man in einem Bilderrahmen an die Wand hängen!!!

Grund 1: Da unsere Ausnahmegenehmigungen in Bayern von den einzelnen Regierungen ausgegeben wurden, müssen diese die Verlängerung auch ausstellen. Ist es nicht möglich, eine Verlängerung der Regierung von Oberbayern auf andere Regierungsbezirke zu übertragen.

Grund 2: Die Ausnahmegenehmigung ist ein Verwaltungsakt. Dieser kann ebenfalls nur von der zuständigen Regierung erfolgen. Daher müsste rein formal gesehen, die Verlängerung ebenfalls ein Verwaltungsakt sein. Mit einem einfachen Rundschreiben an alle "Inhaber der Ausnahmegenehmigung zum Betrieb von Fahrzeugen der Bauart "Segway" ist es leider nicht getan. Auch wenn es die Regierung von Oberbayern nur gut meint.

Zudem werden in diesem Verlängerungsschreiben ja NUR die von der Regierung von Oberbayern ausgestellten Ausnahmegenehmigungen erfasst....

Es ist leider so. Und wer ist Schuld? Die Bundesregierung.

Etwas positives hätte ich dennoch. Wie oben schon gesagt, bedarf die Verlängerung eines neuen Verwaltungsaktes, was natürlich Kosten mit sich ziehen wird. Mehr als diese Verlängerung wird der Segway-Fahrer auch nicht erhalten, jedoch für jedes Fahrzeug individuell. Die Kosten liegen im Ermessungsspielraum der Regierungen. Und vielleicht hilft hier ja eine nette Stimme und die Verlängerung flattert offiziell und kostenlos ins Haus.

Gruß
Matthias
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springo
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Beitrag von springo »

Hallo Matthias,

ich meine auch, dass die Verlängerung sich natürlich nur auf die ürsprünglich von der Reg. von Oberbayern erteilten Genehmigungen bezieht, obgleich Deggendorf das anders sieht.

Ich denke aber, die anderen Regierungen werden sicher auch verlängern. Hierauf besteht auch ein Anspruch.

Nicht richtig ist, dass das Rundschreiben kein Verwaltungsakt ist und jeder einzelne Inhaber der Ausnahmegenehmihgung auch eine jeweils ihn betreffende Genehmigung erhalten muß.
Bei dem Schreiben handelt es sich, auch wenn allgemein an die Inhaber der Ausnahmegenehmigung adressiert, sehr wohl um einen Verwaltungsakt und zwar um eine sog. Allgeneinverfügung( § 35 Satz 2 BayVwVfG). :book2: Eine solche ist eben nicht an eine Einzelperson gerichtet, sondern an einen bestimmbaren Personenkreis und für solche Allgemeinverfügungen werden keine Kosten gegenüber Einzelnen, denen die Verfügung nutzt, gerichtet.
Aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit (Rechtsanwalt)glaube ich dies beurteilen zu können.

Jedenfalls wollen wir hoffen, dass auch die Regierung in deinem Bezirk die Genemigung verlängern wird, wozu sie meines Erachtens auch verpflichtet ist.

Frank
Djmaddes
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Beitrag von Djmaddes »

Hallo Frank,

das würde dann im Umkehrschluss heißen, dass die Verlängerung einfach in solch einem Schreiben abgehandelt werden kann, auch wenn die eigentliche Ausnahmegenehmigung abgelaufen ist.

Das wäre genial. Meine Regierung in Mfr. hat vor. ca. 50,- Euro für die Verlängerung in Rechnung zu stellen, obwohl in dem Schreiben nichts anders steht, als ein der Verlängerung von der Reg. Oberbayern.

Das wird noch Lustig werden... Aber ich weiß ja jetzt, an welchen Anwalt ich mich wenden kann :lol:

Gruß
Matthias
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cromatic
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Beitrag von cromatic »

Hallo,

heute kam die Kostenrechnung über 25,00 €
für meine Ausnahmegenehmigung für Oberbayern.

Für ein ganzes Jahr erträglich. :mrgreen:

Gruß cromatic
Rene
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Beitrag von Rene »

.... vielleicht gibt es ja doch Mitte Dezember 2008 eine Bundeseinheitliche Zulassung, dann wäre das Geld für die jetzt beantragten/erworbenen Verlängerungen umsonst ausgegeben. :-??

Gruß
Rene :-)
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Beitrag von cromatic »

Rene hat geschrieben:.... vielleicht gibt es ja doch Mitte Dezember 2008 eine Bundeseinheitliche Zulassung, dann wäre das Geld für die jetzt beantragten/erworbenen Verlängerungen umsonst ausgegeben. :-??

Gruß
Rene :-)
Ich glaube nicht an den Weihnachtsmann!!! :lol:

cromatic
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Beitrag von Djmaddes »

Hallo cromatic,

war in der Kostenrechnung noch etwas über die Verlängerung individuell (wie Name, Fahrgestellnummer, etc.) gestanden?

Oder einfach nur "Kostenrechnung für die Verlängerung" und fertig. Das würde meinen Verdacht erhärten, dass die Regierungen doch keine Allgmeinverfügung (wie von Frank behauptet) erlassen können.

Gruß
Matthias
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Beitrag von cromatic »

Djmaddes hat geschrieben:Hallo cromatic,

war in der Kostenrechnung noch etwas über die Verlängerung individuell (wie Name, Fahrgestellnummer, etc.) gestanden?

Oder einfach nur "Kostenrechnung für die Verlängerung" und fertig. Das würde meinen Verdacht erhärten, dass die Regierungen doch keine Allgmeinverfügung (wie von Frank behauptet) erlassen können.

Gruß
Matthias
Hallo Matthias,
die Verlängerung vom 13.11.08 ist nicht auf meinen Namen ausgestellt, (Allgemein)
sie muß aber ab nächstes Jahr mitgeführt werden.
Die Rechnung vom 19.11.08 ist mit Namen und Aktenzeichen versehen.

Gruß cromatic
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Beitrag von hotelastoria.com »

Hallo Frank,

du hattest u. a. folgendes geschrieben:
springo hat geschrieben:
Bei dem Schreiben handelt es sich, auch wenn allgemein an die Inhaber der Ausnahmegenehmigung adressiert, sehr wohl um einen Verwaltungsakt und zwar um eine sog. Allgeneinverfügung( § 35 Satz 2 BayVwVfG). :book2: Eine solche ist eben nicht an eine Einzelperson gerichtet, sondern an einen bestimmbaren Personenkreis und für solche Allgemeinverfügungen werden keine Kosten gegenüber Einzelnen, denen die Verfügung nutzt, gerichtet.

Frank
Wie verhält es sich dann mit der Aussage von cromatic.

Gruß

Klaus
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Beitrag von springo »

Hallo Klaus,

wenn cromatic die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung nicht beantragt hat, sondern ihm diese unaufgefordert zugeschickt wurde, kann ihm die Regierung meines Erachtens auch keine Kosten in Recnung stellen.
Was würdest du den sagen, wenn man dir eine Baugenehmigung zuschickt, die du nie beantragt hast und man dir dafür dann Kosten in Rechnung stellt?
Ich sehe die Rechtsgrundlage nicht, aufgrund derer Kosten verlangt werden. Wenn ich den Kostenbescheid hätte, könnte ich vielleicht mehr zu dessen Rechtmäßigkeit sagen.
Nur weil die Regierung einen solchen Bescheid erläßt, heißt das nicht, dass dieser auch rechtmäßig ist!

Aber was bringt es letztendlich. Wenn die Regierung schon von sich aus die Verlängerung erteilt, würde man sich allenfalls wohl den Umut der Regierung zuziehen, wenn man gegen den Kostenbescheid vorgeht, was in ANbetracht dessen Höhe keinen Sinn machen würde.

GRüße

Frank
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Beitrag von hotelastoria.com »

Hallo Frank,

sicherlich kannst Du keine "Ferndiagnose" abgeben, aber etwas komisch ist es schon.
Klar würde ich auch nicht gegen den Bescheid vorgehen, denn "günstiger" wird es danach bestimmt nicht werden.

Besser wäre jedoch eine entgültige am besten eu-weite Lösung.

Gruß

Klaus
springo
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Beitrag von springo »

Hallo zusammen,
Djmaddes hat geschrieben:Hallo springo,

diesen formlosen Zettel (mehr ist es nicht) kann man in einem Bilderrahmen an die Wand hängen!!!

Grund 1: Da unsere Ausnahmegenehmigungen in Bayern von den einzelnen Regierungen ausgegeben wurden, müssen diese die Verlängerung auch ausstellen. Ist es nicht möglich, eine Verlängerung der Regierung von Oberbayern auf andere Regierungsbezirke zu übertragen.

Grund 2: Die Ausnahmegenehmigung ist ein Verwaltungsakt. Dieser kann ebenfalls nur von der zuständigen Regierung erfolgen. Daher müsste rein formal gesehen, die Verlängerung ebenfalls ein Verwaltungsakt sein. Mit einem einfachen Rundschreiben an alle "Inhaber der Ausnahmegenehmigung zum Betrieb von Fahrzeugen der Bauart "Segway" ist es leider nicht getan. Auch wenn es die Regierung von Oberbayern nur gut meint.

Zudem werden in diesem Verlängerungsschreiben ja NUR die von der Regierung von Oberbayern ausgestellten Ausnahmegenehmigungen erfasst....

Es ist leider so. Und wer ist Schuld? Die Bundesregierung.

Etwas positives hätte ich dennoch. Wie oben schon gesagt, bedarf die Verlängerung eines neuen Verwaltungsaktes, was natürlich Kosten mit sich ziehen wird. Mehr als diese Verlängerung wird der Segway-Fahrer auch nicht erhalten, jedoch für jedes Fahrzeug individuell. Die Kosten liegen im Ermessungsspielraum der Regierungen. Und vielleicht hilft hier ja eine nette Stimme und die Verlängerung flattert offiziell und kostenlos ins Haus.

Gruß
Matthias

nachdem mir Deggendorf mitgeleilt hatte, dass die Genehmigung in ganz Bayern gelte, wurde mir auf Nachfrage bestätigt, dass dem doch nicht so ist und man noch nicht wisse, wann die Verlängerung von der Regierung von Niederbayern ausgesprochen werde. Man hat mich dann aber an den zuständigen Sachbearbeiter verwiesen, dem ich dann ein Fax geschickt habe. Nur wenige Minuten drauf rief dieser bei mir an und teilte mir mit, dass jederzeit Ausnahmegenehmigungen befristet bis 31.12.2009 erteilt würden und bestehende natürlich auch verlängert würden. :lol:
Ob andere Regierung da genauso flexibel sind bleibt abzuwarten.

Frank
Djmaddes
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Beitrag von Djmaddes »

springo hat geschrieben: Ob andere Regierung da genauso flexibel sind bleibt abzuwarten.

Frank
Flexibel sind denke ich mal alle.....wenn der Preis passt. In Mittelfranken werden 25,- Euronen für die Verlängerung fällig werden.
SEGWAY X2, EZ 2007
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