Deutscher Bundestag vom 06.10.2008 Drucksache 16/10520

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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ParkSliding
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Deutscher Bundestag vom 06.10.2008 Drucksache 16/10520

Beitrag von ParkSliding »

Abgeordneter:Jan Mücke (FDP) fragt:

Wann ist mit einer Zulassung der Stehroller (sog. Segways) als Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zu rechnen, und in welcher Art – eventuell
welchen anderen Fahrzeugarten entsprechend – wird die Zulassung nach heutigem Stand erfolgen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick vom 2. Oktober 2008:

Die im Ergebnis der Anhörung des Entwurfs einer Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr abgegebenen
Stellungnahmen waren Veranlassung, die Bundesanstalt für Straßenwesen zu bitten, ein Expertengespräch zur Teilnahme derartiger
Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr durchzuführen. Erst danach können weitere Aussagen zur generellen Teilnahme der so
genannten Segways am öffentlichen Straßenverkehr gemacht werden.
Die Bundesländer können schon heute Ausnahmegenehmigungen für den Betrieb von Segways erteilen und haben dies in einigen Fällen
auch getan.

ParkSliding sagt: Hinhaltetaktik der Bundesregierung, die gern den schwarzen Peter von einem Tisch zum nächsten Tisch schiebt :-??
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Gawrisch
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Beitrag von Gawrisch »

Wenn ich schon so typische Politiker-Sätze höre wie "Die im Ergebnis der Anhörung des Entwurfs einer Verordnung über die Teilnahme...blahblahblah...." dann muß ich mir doch wirklich an den Kopf greifen. Solch ein Bürokratiegeschwafel. Mensch Mensch...... typisch Deutschland.
Der soll doch gleich sagen "Wir sind noch nicht so weit, weil wir vor lauter Bürokratie die Zuständigkeiten nicht zuteilen können." (Übersetzung : ....der Kopf nicht weiß was der A.... macht.)
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Tombo
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Beitrag von Tombo »

die Rückmeldung der Bundesanstalt für Straßenwesen / Federal Highway Research Institute auf eine Anfrage von mir
..
Der Workshop "Chancen und Risiken einer Zulassung von elektronischen Mobilitätshilfen zum Verkehr" fand am 14.10.2008 in der BASt statt. Im Anschluss wird nun der Verordnungsentwurf vom BMVBS überarbeitet, neu abgestimmt und erneut in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht mit dem Ziel einer bundeseinheitlichen Regelung.
..
mal zusammengefasst:

04.08.2008 - Anhörverfahren Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen
14.10.2008 - Workshop "Chancen und Risiken einer Zulassung von elektronischen Mobilitätshilfen zum Verkehr" in der BASt: Bundesanstalt für Straßenwesen
folgt noch - Überarbeitung des Verordnungsentwurfs im BMVBS: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
folgt noch - Abstimmung des Verordnungsentwurfs im BMVBS: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
folgt noch - Einbringung in die Gesetzgebung
folgt noch - bundeseinheitliche Regelung
Thomas
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Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
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Tombo
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Beitrag von Tombo »

dazu noch ergänzend, seitens der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) vom 14.11.2008:
Die Nutzung von Verkehrsflächen sollte (gemäß Diskussion im Workshop) analog zum Fahrrad geregelt werden, d.h. überall dort, wo ein Fahrrad fahren darf, sind auch elektronische Mobilitätshilfen erlaubt. Überall dort, wo Radwege für den Radverkehr benutzungspflichtig sind, gilt dies auch für den Segway. Die Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen können die Kommunen, analog zum Fahrrad, dann individuell regeln.)

Insgesamt konnte zur Nutzung von Verkehrsflächen bisher jedoch noch kein Konsens erreicht werden.
Thomas
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Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
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