Typgenehmigung, Versicherung und Führerschein ausreichend?

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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Tombo
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Typgenehmigung, Versicherung und Führerschein ausreichend?

Beitrag von Tombo »

Ich habe schon im Pressebereich ein Beitrag zur Quelle des Artikels gepostet, auf die ich leider keinen Zugriff habe. (http://www.segforum.de/viewtopic.php?f=12&t=1070&p=5018)
Segway - eine Erwiderung - Anmerkung zu Kettler, NZV 2008, 71
Bernd Huppertz , NZV 2008, 389-390

Mit dem elektrisch angetriebenen Segway Human Transporter kann ein aufrecht stehender Passagier bis zu 20 km/h schnell und bis zu 38 km weit fahren. Der Autor untersucht die rechtlichen Voraussetzungen nach Zulassungs- und Fahrerlaubnisrecht und kommt zu dem Ergebnis, dass für den Betrieb auf öffentlichen Straßen eine Typgenehmigung, eine Versicherungskennzeichen sowie eine Mofa-Prüfbescheinigung ausreicht.
FZV § 3; FZV § 4; FeV § 4; FeV §5

Bernd Huppertz - http://www.bernd-huppertz.de/
Aus meiner über 20jährigen Befassung mit verkehrsrechtlichen Themen u.a. als Gruppenführer im Verkehrsdienst und als Sachgebietsleiter im Verkehrsdezernat des Polizeipräsidium Köln sowie als Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Köln resultiert die Veröffentlichung von bis jetzt über 140 Artikeln in einschlägigen Fachzeitschriften.
Thomas
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Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
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