Umschreibung der Papiere auf neuen Besitzer?

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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HenryF6
Beiträge: 11
Registriert: 28.02.2019 21:50

Umschreibung der Papiere auf neuen Besitzer?

Beitrag von HenryF6 »

Hallo Zusammen,

ich bin der Henry, 63 Jahre jung, und ich habe mir jetzt nach langem suchen einen gebrauchten I2 BJ 2009 gegönnt und möchte diesen legal in Betrieb nehmen.
TÜV Gutachten zur Erlangung der BE ist dabei, aber natürlich auf den Vorbesitzer ausgestellt, ebenso die Ausnahmegenehmigung von 2009.
Wohnsitz bei ihm wie bei mir in NRW, allerdings andere Stadt.
Muss ich jetzt ein neues TÜV Gutachten machen lassen, oder ist das alte weiterhin gültig?
Muss ich eventuell auch zur Zulassungsstelle, um den Besitzerwechsel anzuzeigen? (analog Umschreibung KFZ-Brief)

Für Hilfe bin ich euch sehr verbunden!

Viele Grüße

Henry
stephanix
Beiträge: 122
Registriert: 30.01.2011 16:16

Beitrag von stephanix »

Hallo Henry
Alles gut es reicht einmal eine BE . Hol dir ein Vericherungskennzeichen. Dazu brauchst du nur die Seriennummer.
Allerdings gibt es nicht soviel Versicherungen die das Seg versichern.
Bei Fragen gerne mit PN

Grüsse und Allzeit genügend Strom im Akku.
HenryF6
Beiträge: 11
Registriert: 28.02.2019 21:50

Beitrag von HenryF6 »

Hallo zusammen,
vielleicht ist diese Info auch für andere Gebrauchtkäufer hilfreich:

ich habe wie gesagt nur das TÜV Gutachten zur Erlangung einer BE aus dem Jahr 2009.
Damit wollte ich mir heute auf der Zulassung eine BE ausstellen lassen, da man mir dort und auch bei der örtlichen Polizei (ich habe gefragt, was die bei einer Kontrolle sehen wollen) sagte, daß der Betrieb nur mit dem Gutachten nicht zulässig sei.
Die Zulassungsstelle erkennt aber das Gutachten von 2009 nicht an, sondern fordert ein neues, aktuelles. Ich muss also doch erst mal zum TÜV und dann nochmals zur Zulassung.

Viele Grüße

Henry
Hexe
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Registriert: 15.10.2009 16:29

Beitrag von Hexe »

Die Betriebserlaubnis ist nichts weiter als ein Stadtsiegel mit Stempel " Betriebserlaubnis erteilt" drauf. Wieso dazu ein neues Gutachten her soll, bleibt sicher das kleine Geheimnis des Mitarbeiters. Roll einfach zur nächsten Stadt und hole Dir dort den Stempel ab :-)
stephanix
Beiträge: 122
Registriert: 30.01.2011 16:16

Beitrag von stephanix »

Hallo HenryF6
Das Gutachter wird NUR einmal gemacht ( Das der Seg technisch i.O. ist ) mehr auch nicht....
Leider wissen die Beamten auch nicht alles.....
Hol dir ne Versicherungspolice und gut is.
Grüsse
Hexe
Beiträge: 522
Registriert: 15.10.2009 16:29

Beitrag von Hexe »

Verschiedene Versicherungen wollen allerdings die Betriebserlaubnis sehen.
HenryF6
Beiträge: 11
Registriert: 28.02.2019 21:50

Beitrag von HenryF6 »

Hallo Hexe,
die Auskunft kam immerhin vom Leiter der Zulassungsstelle. Der Versuch über die Zulassungsstelle eines anderen Kreises hat auch nicht funktioniert, da man dort angeblich nur für die Menschen tätig werden darf, die in diesem Kreis wohnen.

Hallo stephanix,
ich hatte interessehalber bei 2 verschiedenen Polizeidienststellen angerufen, was die bei einer Kontrolle sehen wollen, auf jeden Fall immer eine Betriebserlaubnis.
Ist schon spannend mit den Segways ;-)

Viele Grüße

Henry
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UliW2
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Registriert: 13.02.2019 10:51

Beitrag von UliW2 »

Hallo Henry,

Du hast in Lohmar doch einen überaus kompetenten Ansprechpartner!!!
Frag mal Olaf von Funky-Move.de
Wahlscheider Strasse 54
53797 Lohmar
02206 852133

Dort bekommst Du alle Infos!

Gruß
Uli
Watt statt Stadt - Lieber Wattenmeer als Häusermeer !
Hexe
Beiträge: 522
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Beitrag von Hexe »

Hallo Henry ,

die Polizei hat recht. Betriebserlaubnis ist Pflicht. Sonst droht ein Bußgeld bei einer Kontrolle.

Ich habe schon für dutzende Segways die Betriebserlaubnis erteilen lassen. Auch in verschiedenen Städten. Warum das nur im eigenen Kreis funktionieren soll weiß ich nicht. Bei mir hat auf jeden Fall nie jemand gemeckert. Fakt ist aber das Du definitiv kein zweites TÜV Gutachten benötigst. Leider arbeitet beim Straßenverkehrsamt oft die städtische " Elite ". Falls Du keine Lust hast Dich selbst darum zu kümmern, schick mir bitte eine PN. Bin bald wieder beim hiesigen Straßenverkehrsamt. ;-)
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chrigelseg
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Beitrag von chrigelseg »

Hallo HagenP
Schweiz ist ein wenig anders.
Du brauchst vom Segway-Vorbesitzer den (Mofa)-Fahrzeugausweis und einen Mofa-Prüfbericht eines autorisierten Mofa- oder e-Bike-Händlers. Weiter ein ausgefülltes Antragsformular (beides gratis vom StVA herunterladen).
Einlösung ist sinnvoll ab 1.Januar; bis dahin mit dem alten Kontrollschild, (mit Haftpflichtversicherungs-Vignette) des Vorbesitzers herumfahren, wenn er einverstanden ist.
Ab ersten Januar gibt es beim Umschreiben auch die neue Versicherungs-Vignette und das passende Kontrollschild, dasjenige des Vorbesitzers wird vom StVA an seinen Halter-Wohnkanton zurückgesandt.
Wichtig: gebrauchte Segways müssen zuvor in der Schweiz eingelöst worden sein! Käufe aus dem Ausland sind nur mit enormem Aufwand und Kosten verbunden, da der CH-Importeur und Typenscheininhaber) seinen Segen geben muss !! (Swiss-Road-Kit und Zulassungspapiere)
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