Landstraße überqueren

Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
Antworten
Manne0711
Beiträge: 23
Registriert: 09.06.2017 23:07

Landstraße überqueren

Beitrag von Manne0711 »

Hallo, anfangs gleich eine Frage: Im der MobHV steht, dass man außerhalb geschlossener Ortschaften nicht auf Kreis, Land und Bundesstraßen fahren darf. Wenn ich nun auf einem Gemeindeverbindungsweg fahre, der in eine Landstraße mündet und auf der gegenüberliegenden Seite weiterführt, darf ich dann diese Landstraße fahrender Weise Überqueren oder nicht? Denn ich würde ja dann zum überqueren dieser Straße zumindest kurz auf ihr fahren.
Benutzeravatar
Gawrisch
Administrator
Beiträge: 2487
Registriert: 03.06.2007 00:07
Wohnort: Zeiskam / Rheinland-Pfalz
Kontaktdaten:

Beitrag von Gawrisch »

Das ist eine gute Frage. Gegenfrage : dürfen es Fahrradfahrer ? (sie tun es einfach)
Um sicher zu sein würde ich den Segway eher über die Landstraße ziehen.
Manne0711
Beiträge: 23
Registriert: 09.06.2017 23:07

Beitrag von Manne0711 »

Bevor ich diesen Job als Guide angenommen habe, wusste ich nicht mal, dass es eine MobHV gibt. Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich auch noch Polizist bin im Hauptberuf. Aber man kann nicht alles wissen und Segways gab es bisher bei uns noch nicht. Also hat es auch keinen interessiert. Derjenige der den ersten Unfall aufnehmen muss, ist dann eben der Loser.
Radfahrer dürfen es. Radfahrer dürfen ja auch auf Kreis-, Land- und Bundesstraße fahren, auch außerhalb geschlossener Ortschaften. Außer es gäbe einen Radweg daneben. Aber auch hier ist die Benutzerpflicht des Radweges noch nicht so 100%tig geregelt.
Was nun die MobHV anbelangt, habe ich noch keine rechtlichen Kommentare oder Auslegungen im Internet gefunden.
Man könnte zum Beispiel sagen, dass wenn ein Gemeindeverbindungsweg eine Landstraße kreuzt, die Kreuzungsfläche aus beiden Straßenarten besteht. Also auch zur Hälfte als Gemeindeverbindungsweg, auf dem ich ja fahren darf.
Andererseits könnte man aber auch sagen, die Landstraße ist die verkehrsrechtlich übergeordnete Straße (was sie ja auch tatsächlich ist) und führt somit "über" den kreuzenden Verbindungsweg. Und weil ich dann mit dem Seg nicht auf der Landstraße fahren darf, muss ich es rüber schieben. Wäre aber eigentlich unsinnig, weil ich fahrender Weise ja viel schneller rüber komm und die Gefahr von einem Pkw oder Lkw erfasst zu werden deutlich geringer ist.
Hat noch jemand eine Idee? Und sorry, mir fiel gerade ein, es heißt nicht Landstraße, sondern Landesstraße.

Gruß aus Bad Saulgau

Manne
Benutzeravatar
mathiegi
gold-member
gold-member
Beiträge: 2418
Registriert: 07.03.2010 23:37
Wohnort: Baar (ZG) Schweiz
Kontaktdaten:

Beitrag von mathiegi »

Oh mein Gott ist das in DE doof geregelt.
In der Schweiz darf man auch auf Land- und Überlandstrassen mit dem Segway PT fahren.
Ausser natürlich auf Autobahnen...
Liebe Grüsse

mathiegi/der Segwayflüsterer

DIE SEGWAY SCHRAUBER
https://www.facebook.com/groups/DieSegwaySchrauber/
www.youtube.com/user/mathiegi/
Segway? Ich steh drauf!
Benutzeravatar
Fliegentod
Beiträge: 401
Registriert: 24.02.2009 13:50
Wohnort: Hannover

Beitrag von Fliegentod »

...also ich würde das (verbotene) "auf der landesstr. fahren" als fahren in baurichtung der straße definieren - überqueren würde ich anders sehen und somit erlauben. ist aber nur meine pers. meinung und keine rechtsberatung.

grüße aus hannover
andreas
Manne0711
Beiträge: 23
Registriert: 09.06.2017 23:07

Beitrag von Manne0711 »

Hallo Andreas,

deine Ansicht ist nicht schlecht. So habe ich das noch gar nicht betrachtet, da es für mich von vorneherein klar war, dass man die Straßen in Baurichtung bzw. in Fahrtrichtung, wie es amtlich heißt, sowieso nicht befahren darf.
Und um so mehr ich darüber nachdenke, glaube ich, dass es so auszulegen ist. Zumindest wäre dies eine gute Auslegungsvariante, die Sinn macht und nicht so einfach zu widerlegen ist.

Gruß Manne
Itzi
Beiträge: 5
Registriert: 19.07.2016 14:55

Beitrag von Itzi »

Wer macht eigentlich die Sondergenehmigungen für Segways (z.B. fahren in Fußgängerzonen)? Das Straßenverkehrsamt vom Kreis meinte es wäre nicht dafür zuständig und man solle zu den Kommunen. Dürfen die Kommunen sowas erteilen? Dürften die dann auch Sondergenehmigungen für oben genannte Sperrgebiete laut MobHV erteilen, dass man dann auf bestimmten Abschnitten fahren darf?

Gruß Itzi
Benutzeravatar
Wijo45
Beiträge: 26
Registriert: 23.05.2009 20:25
Wohnort: Radolfzell

Beitrag von Wijo45 »

Bei mir kommt die Sondergenehmigung von der Stadt, Amt für öffentliche Ordnung. Da ich einen Sba mit Merkzeichen aG habe, darf ich überall fahren, wo Fussgänger gehen können.
Grüsse
Willi
Antworten