Segwayunfall

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schalkehase
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Segwayunfall

Beitrag von schalkehase »

Hallo,

ich bin mit meinem Seg zu Werbezwecken über unser Stadtfest durch die Menschenmenge gefahren. Da gab es eine Person, die meinte mich mitten in der Menschenmenge von meinem Seg zu holen, weil er sich behindert fühlte. Ich muss nicht besonders erwähnen, dass ich natürlich langsam und sehr vorsichtig war. Diese Person stellte also seinen Fuß vor eines der Räder und riss an mir und dem Segway herum. Da ich mich gewehrt habe, muss ich mich nun leider erklären. Daher meine Bitte an Euch:
Könnt Ihr mir bitte aus Eurer Sicht eine Aussage schicken, in der beschrieben steht, was hätte passieren können, wenn die Person es geschafft hätte mich mitten in der Menschenmenge vom Seg zu holen. Ich persönlich denke, dass mehrere Personen verletzt worden wären.

Danke für Eure Mails an: ax@solarisgbr.de

Axel Schmidt aus
Wipperfürth im wunderschönen
Bergischen Land
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Fliegentod
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Beitrag von Fliegentod »

hmm... grundsätzlich stellen sich mir zu dem fall zwei fragen:
wieso musst DU dich erklären, wenn der andere dich stoppt und anfasst (=nötigung!)?
war es dir erlaubt, mit dem segway dort zu fahren (=keine einschränkung durch verkehrszeichen, sperrung usw., alternativ durch sondergenehmigung)?

grundsätzlich, also auch zu werbezwecken, wollen "wir segwayfahrer" ja möglichst nur angenehm und nicht störend auffallen - oder!? :-)
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Gawrisch
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Beitrag von Gawrisch »

Hallo Axel,

hast du Zeugen, die bezeugen können, dass er Dich behindert hat ?
iXCe9zig
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Beitrag von iXCe9zig »

Hallo Axel,
da es sich offenbar um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung handelt (=kein Verwaltungsvergehen, d.h. ich gehe davon aus, dass das Fahren mit dem Segway dort zu diesem Zeitpunkt erlaubt war) ist eine Argumentation in der Form "was wäre wenn gewesen", sprich einem "herrenlosen" Segway, der nach ein paar Meter von selbst umfällt, mit Vorsicht zu führen!
Begründung: Durch das Erkennen einer möglichen Gefahr, verursacht durch das vom Fahrer erkennbare Gefährdungspotenzial (=Menschenmenge) könnte eine findige juridische Entscheidung nach hinten losgehen, indem der Vertrauensgrundsatz auf das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer (=Fußgänger in x-beliebiger Anzahl) nicht mehr gegeben ist und man dem Segwayfahrer schlicht das Fahren "In einer Menschenmenge" (wieviele sind das?) zukünftig überall verbietet. :-(
Anders formuliert, ist daher aus meiner Sicht eine technische Begründung für ein Verhalten zur Vermeidung ev. noch größerer Verletzungsgefahr eher nicht anzuraten.
Ich antworte aus österr. Sichtweise und persönlicher Meinung (bin kein Jurist!), da wir Segwayler hier rechtlich als Fahrrad gelten und daher auf Fußwegen bzw. auf dem Gehsteig (=Bürgersteig) rechtlich gesehen NICHT fahren dürfen, sondern den Segway schieben/zerren müss(t)en.
Z.B. ein Fahren in der FuZo wird zwar geduldet, ist aber rechtlich gesehen ein Verwaltungsvergehen, das erst schlagend wird, wenn was passiert.
Liebe Grüße aus Wien
... es ist nicht das Da-Sein, sondern das Hinkommen, was den größten Genuß gewährt! (c) C.F.Gauß, 2. September 1808
schalkehase
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Beitrag von schalkehase »

Hallo zusammen,

ich kann leider jetzt erst antworten bzw. mich für die Kommentare bedanken, da ich erkrankt war.

@Fliegentod und Gawrisch: Ich muss mich erklären, weil ich um mich geschlagen habe. Wo schlägt man wohl hin, wenn man auf dem Seg steht? Ins Gesicht! Leider!! Der Typ will Schmerzensgeld von mir und ich habe leider keinen Zeugen außer seiner Frau. Das hilft wohl wenig. Es war mir erlaubt, dort zu fahren, da ich Mitglied in der Händlergemeinschaft unserer Stadt bin und diese Gemeinschaft war der Veranstalter.
@iXCe9zig: Ich glaube nicht, dass dieser Fall in den deutschen Gerichten so hoch kommt, dass hier was nach hinten los gehen kann. Der Amtsrichter, sofern die Sache nicht schon beim Schiedsmann endet, hat gar nicht die Kompetenz so was anzustreben.
Ich habe mir überlegt, wenn es so weit kommt, mit dem Segway zu der Verhandlung zu fahren und dem Entscheider die Situation vorzuführen.

Danke für Eure Antworten

Axel
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Gawrisch
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Beitrag von Gawrisch »

Hallo Axel,

was für den Richter wohl interessant ist, ob du, als du dich gewehrt hast, noch auf dem Segway, oder ob du bereits auf dem Boden gestanden hast. Letzteres wird wohl nicht so schlimm für Dich ausgehen, außer du hast den Fußgänger angefahren. Trotzdem braucht man sich nicht ohne seinen Willen anfassen zu lassen. Die Gegenreaktion muss natürlich den Umständen entsprechend sein. Der Richter wird dir sicherlich vorwerfen, dass du überreagiert hast. Der Fussgänger hat durch sein Handeln allerdings nicht nur dich in eine gefährliche Situation gebracht, sondern auch die andereen Fußgänger, da der Segway einen anderen Fußgänger hätte anfahren können, bevor er die Sicherheitsabschaltung macht. Der Fußgänger hat Dich als Verantwortlichen Fahrer also der Kontrollmöglichkeit und deiner Verantwortung beraubt. Je nach Technikverständnis des Richters und der Situation könnte es 50:50 ausgehen.
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