Neue Regelung ab 2014 in der Schweiz

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mathiegi
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Neue Regelung ab 2014 in der Schweiz

Beitrag von mathiegi »

Hallo zusammen

Das freut das Gleiterherz:

http://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/125342/
Liebe Grüsse

mathiegi/der Segwayflüsterer

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Segway? Ich steh drauf!
waeck
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Beitrag von waeck »

Hallo zusammen

Verstehe ich die Regelung richtig:

Für den Segway brauch ich in Zukunft 2014 keinen Führerschein mehr, wenn ich über 16 Jahre alt bin?
Also auch kein Mofa / "Töffli"(Schweizerdeutsch) Führerschein?

Der Segway muss aber trotzdem eine Mofa Nr. haben?
Vorführen muss ich den Segway aber nicht obwohl er als Mofa eingelöst ist?

Sorry ich verstehe die PR Mitteilung zwar halb aber kann ich immer noch nicht glauben... Darum meine doofen Fragen.

Danke für eure Hilfe!!!

Gruss waeck
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mathiegi
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Beitrag von mathiegi »

Ja genau so ist es.

Die Kat. mit Typenschein bleibt. Nicht Mofa, sondern Kleinmotorrad, wie der Pöstler mit dem 50ccm.
Auch die Steuern und Haftpflichtversicherung.
Die Nachkontrollen entfallen.
Es darf ab 14 mit dem Mofa Ausweis und an 16 sogar ohne Ausweis der Segway gefahren werden.
Erlaubt ist der Segway überall wo auch Fahrräder fahren dürfen.
Liebe Grüsse

mathiegi/der Segwayflüsterer

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chrigelseg
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Beitrag von chrigelseg »

Hallo Waeck

Habe die Meldung von Mathiegi in der Zeit zwischen Tippen und Absenden gesehen...........
Ich sende meine Antwort trotzdem noch:

Deine Frage ist überhaupt nicht Doof :!:
Wir unterstehen in CH Gesetzen von vor fünfzig Jahren, wo die Motorleistung von Benzinmotörchen für eine Kategorieeinteilung als entscheiden betrachtet wurde. Unsere Gesetzesformulierer vereinfachten die Einteilung, indem sie den Hubraum der damals bekannten Motörchen als Bemessungsgrundlage wählten.
Im Zuge der EU-Anpassung wurde um Anfangs +- 2000 eine (Motor-)Leistungs-Kurve mit kW-Muster darüber gelegt und bisherige CH-Kategorieneinteilungen wurden bestmöglich beibehalten:
- Fahrrad: keine Altersbeschränkung
- Motorfahrrad; =Fahrrad mit Hilfsmotor: bis 50ccm; ab 14; bis 30 km/h; später Nummernschild 10X14cm
- Kleinmotorrad ohne Sozius; bis 50ccm(?); ab 18; Nummernschild gelb 20 X 14cm; Fahrzeug und Führerprüfung
- Motorrad: bis 125ccm ab 18; weisses Nummernschild 20 X 14cm; Fahrzeug- und Führerprüfung
- (Off Topic: Landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40 TONNEN und 30km/h mit Prüfung ab 14 Jahren !!!!!!!!!!)
- PKW ab 18; wie in EU Fahrzeug- und Führerprüfung
(Auflistung veraltet und wohl in einigen Punkten ungenau :oops: )

Mit dem Auftauchen des Segway mussten alle (!) Europäischen Länder das technisch sichere Fahrzeug in ihre Gesetzgebung integrieren.
Die EU wollte sich nicht festlegen und entschied (feige....) , dass die Zulassung Ländersache sei.
Die "Länder" entschieden in Folge nach den unterschiedlichsten Kriterien, das Fahrzeug in die eigenen Gesetze einzuflechten.
- Italien: Spielzeug, keine Einteilung
- Frankreich: Spielzeug; NUR(!!) auf Fussgängerwegen
- CH : Kleinmotorrad; (anfangs:) NIEMALS (!!) auf Fussgängerwegen
- Österreich: "das gilt als Fahrrad. basta; .....,")
- Deutschland: Zulassungen unterschiedlich in jedem Bundesland; später einigermassen übereinstimmend als "Mofa" (????)

Die Schweizer fanden also keinen Leitfaden aus der EU, den sie so gerne angenommen hätten. Sie legten das Segway über ihren alten Kategorieen-Raster und stellten fest, dass es mehr Antriebsleistung als ein bisher bekanntes "50ccm-Benzin-Mofa" hat und somit nicht als Mofa zugelassen werden kann.
(Sie haben nicht genügend einbeziehen können, dass die Segway-Motorleistung insbesondere FÜR DAS BREMSENvom Hersteller so gewählt wurde)
Die nächst höhere CH-Kategorie war daher ein Motorfahrzeug der Klasse "Kleinmotorrad".

In der Folge wurden alle CH-Anforderungen nach der Kategorie "Kleinmotorrad" ausgerichtet:
- Führerschein für Kleinmotorrad (ab 18; mit praktischer Führerprüfung; ein Segway ist als Prüfungsfahrzeug NICHT zulässig! :-o
- andere Motorrad-Führerscheine wurden anerkannt; uralte PKW-Führerscheine auch
- Haftpflichtversicherungspflicht
- Technische Ausrüstung gem. "Kleinmotorrad": = ERHÖHTE Anforderungen als als Mofa oder Fahrrad(!! andere E-Zulassungsnummern für Beleuchtungsmittel und VIELES Weiteres wäre mit Fahrradausrüstung ungenügend!!)
- technische Motorfahrzeug-Nachprüfung alle paar Jahre... Erstmals nach 4, dann nach 3 und anschliessend alle2 Jahre nach Erstinverkehrssetzung stünde im Gesetz; das persönliche Aufgebot kann sich manchmal etwas verzögern :D )

Damit waren wir Schweizer die BEST Geprüften; BEST versicherten, Teuerst versicherten Segways weltweit :!:
Wir durften uns als eingelöstes und versichertes "Segway-CH-Kleinmotorrad" auf alle Strassen der Welt wagen, (wo keine Mindestgeschwindigkeit über 20km/h vorgeschrieben ist) :!:
Wir mussten aber unser Landeskennzeichen anbringen!!!
Das ist das "CH"-Schild auf ovalem weissen Untergrund mit 10mm Schriftdicke, das es früher auch in "A" oder "D" oder "I"-oder von weiteren Ländern in der Ausführung als Aufkleber gab. Neu ist das "Länder-Unterscheidungskennzeichen" im blauen Schriftfeld neben der Zulassungsnummer im (PKW-?)-Nummernschild integriert. Wir Schweizer müssen uns ein CH-Schild auf das Fahrzeug kleben, wenn wir als solches im Ausland betrachtet und beurteilt werden wollen!

Gleiches gilt für ausländische Gäste, die mit eigenem Segway in der Schweiz unterwegs sind!!
Bringt das Eigene "Länder-Unterscheidungskennzeichen" an Eurem Segway an, damit Ihr nach den Zulassungsgesetzen Eures Heimatstaates beurteilt werdet :!:

Um endlich "Schweizerfragen" zu beantworten:
- Seit Juni 2012 dürfen CH-Segways auch Fahrradwege- und Streifen befahren. Ausserdem dürfen sie mit 20km/h verkehren, obwohl die "Kleinmotorrad-Ausrüstung" ohne Abblendlicht in dieser Kategorie eigentlich nur 15km/h zulässt.
- Per 01.Juli 2013 sind für "Kleinmotorräder" auch Schilder im Format 10X 14cm zugelassen, welche die bisherigen und unfallträchtigen Bremsfallschirme im alten Kuchenblechformat endlich ablösen sollen. Diese sind aber noch lange nicht erhältlich:
LEIDER wurden weder von eidgenössischen noch kantonalen Behörden noch keinerlei Anstrengungen unternommen, für dieses neue Kennzeichenformat ein passendes Layout oder gar passende Stanzmaschinen zu bestellen. Unsere Beamten sehen anscheinend keine Dringlichkeit für Unfall-Verhütende Massnahmen und verweisen blauäugig auf die ihnen gewährte Übergangsfrist bis 2017; "zum Aufbrauch der alten Schilder"...........
Was beim Gesetzgeber nach langwierigen Beurteilungen und Behandlungen als verkehrssichernde Teilmassnahme erkannt wurde, versickert nun bei 08:00 bis 17:00-Uhr-Beamten..........
- Am 13. Juni wurden im Bundesrat, den Kommisionen von Nationalrat und Ständerat und zum Schluss im Gesammt-Parlament beschlossen, weitere Erleichterungen vorzusehen. Insbesondere wurde beschlossen, u.A. den Segway die "gesammte Verkerhrsfläche für Fahrräder" ebenfalls zugänglich zu machen.
Weiter wurden bei der Führerscheinpflicht und der Fahrzeug-Nachkontrolle (TüV) Erleichterungen beschlossen.
KEINE ERLEICHTERUNGEN gelten aber bei den Ausrüstungs-, Versicherungs- und "Kategorie"-Fragen!
Die erhöhten technischen Anforderungen müssen weiterhin diejeneige eines Kleinmotorrades erfüllen!
Einfache und zweckmässige Fahrradbeleuchtung ist demnach noch viel länger noch nicht zugelassen!

"Länger" in CH bedeutet....: Die fertigen Parlamentsbeschlüsse unterliegen dem Referendum und bei dessen Ergreifen einer Frist zum Sammeln von Unterschriften, die ab genügender Anzahl eine Volksabstimmung erfordert. Der Termin der Volksabstimmung wird vom (??) bestimmt und kann, bei einem so wahnsinig brisanten Fall wie einer Segway-Fahrerleichterung, durchaus einige Jahre in der Zukunft liegen (siehe Minder-Initiative)!

Bei einem minder schweren Entscheid der Behörden wie beim beschlossenen Nummenschild mit Inkrafttreten 01.06.13 war auch NUR die Einbringung des Beschlusses in den Pendenzenstapel der Beamten terminiert. Diese werden uns Stimmbürger in diesem minder bevorzugten Vorgang beweisen können, dass sie absolut unterbezahlt sind.,.. und .... :-o
Ein Spendenkonto habe ich gerade nicht zur Hand, aber:
Vor der Umsetzung im CH-Verkehrsalltag wird wohl endlich schon "das Perpetuum-Mobile" serienreif sein. Darum wollen wir Schweizer gar keine dieser vorschnellen und unüberlegten Gesetze! :mrgreen:

Grüsse vom Chrigel

PS: nagelt mich politisch, juristisch nicht fest, was wann entschieden wurde und wie Inkrafttretung in CH funktioniert. Manchmal enttäuscht mich der amtliche Terminplan ungemein, wie derzeit. Manchmal bin ich überrascht, wie schnell Beamte sachlich, kompetent nahe Entscheide darlegen und kundenfreundlich Auskunft geben.
waeck
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Beitrag von waeck »

Hallo zusammen

Vielen Dank für eure Antworten!!

Dann werde ich mich mal freuen auf nächstes Jahr.
Endlich darf auch ich Segway fahren :-) :-)

Gruss waeck
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mathiegi
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Beitrag von mathiegi »

Nach der Verordnung des Bundesamtes für Strassen ASTRA werden in den nächsten Jahren die grossen, gelben Kontrollschilder für Kleinmotorräder durch kleinere Schilder in Mofa-Grösse abgelöst oder ergänzt (siehe auch News auf http://www.segway.ch).

Der Kanton Bern ist somit gemäss unseren Informationen der erste Kanton, welcher ein solch handliches Schild ab 1.1.2014 zur Verfügung stellt.
20131025_135301.jpg
Liebe Grüsse

mathiegi/der Segwayflüsterer

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citywheels
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Beitrag von citywheels »

Hier noch eine Eilmeldung: das ASTRA hat einen Fragebogen an die 26 Schweizer Kantone und Interessierte herausgeschickt, ob sie mit den Erleichterungen überhaupt einverstanden sind.
Vielleicht tritt der Fussgängerverband mit seinem vernichtenden Pamphlet zum Segway nochmal auf die Bremse.
Umsetzung nach der Auswertung EVENTUELL im Schnellverfahren von 2 Monaten.
Alle wichtigen Aenderungen hier zu finden https://drive.google.com/a/citywheels.c ... sp=sharing
auch die Anpassung des Bussgeldkatalogs.

Segways sind dann eine UNTERKATEGORIE der Leichtmotorräder, helas !

Citywheels "les Cygnes"
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